Weder Kreuz noch Kopftuch bei Gericht

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einen Eilantrag gegen das Verbot von Kopftüchern auf der Richterbank zurückzuweisen.

"Die Entscheidung gegen das Kopftuch auf der Richterbank stärkt die weltanschauliche Neutralität der Justiz", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Folgerichtig erneuern wir unsere Forderung, Gerichtssäle weltanschaulich neutral zu gestalten und noch vorhandene Kreuze oder Kruzifixe zu entfernen."

Ein Bürger, der mit der Justiz in Berührung komme, müsse darauf vertrauen können, dass diese sich jeglicher religiös-weltanschaulicher Beeinflussung enthalte.