Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsanspruch der gbs-Stuttgart

Keine Filmverbote an Karfreitag

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Screenshot aus Monty Pythons "Das Leben des Brian"
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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat rechtskräftig festgestellt, dass auch Filme "ohne Feiertagsfreigabe" wie "Das Leben des Brian" von Monty Python an Karfreitag gezeigt werden dürfen. Damit konnte sich die Stuttgarter Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung in einem langjährigen Rechtsstreit mit der Stadtverwaltung durchsetzen.

Auf Betreiben der katholischen und evangelischen Kirche hatte die Stadt in den vergangenen Jahren die Aufführung religionskritischer Filme verboten – ein Skandal, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts (AZ: 4 K 2360/19) wurde nun sichergestellt, dass derartige Verbote künftig unterbleiben müssen.

Rechtsanwalt Udo Kauß, der die Stuttgarter Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) in dieser Angelegenheit vertreten hat, erklärte dazu: "Endlich konnte auch in Baden-Württemberg der Anachronismus überwunden werden, dass die beiden großen Kirchen der Verwaltung diktieren konnten, welche Filme an einem Karfreitag gezeigt werden dürfen und welche nicht. Damit ist der verfassungsrechtlich gebotenen weltanschaulichen Neutralität des Staates und seiner Verwaltung ein Stück mehr Geltung verschafft worden und damit unseren Grundrechten."

Auch gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon zeigte sich erfreut über das Stuttgarter Urteil: "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2016 entschieden, dass weltanschaulich begründete Tanzveranstaltungen und Filmaufführungen an Karfreitag erlaubt sein müssen. Leider ist diese Nachricht bei vielen kommunalen Verwaltungen noch nicht angekommen. Deshalb ist es wichtig, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart nun weitere Eingriffe der Stadt bereits im Vorfeld unterbunden hat. Das Urteil ist nicht zuletzt auch ein Zeichen dafür, dass die Zeiten der Vermählung von Thron und Altar vorbei sind! Die kommunalen Verantwortlichen in Stuttgart und auch andernorts in Deutschland müssen endlich begreifen, dass wir in einem weltanschaulich neutralen Staat leben, in dem religiöse Bekenntnisse keinen Vorrang vor nicht-religiösen Weltanschauungen haben."

Niemand ist verpflichtet, zu tanzen oder zu trauern

Das Urteil des Verwaltungsgerichts garantiert, dass die gbs-Stuttgart bei künftigen Karfreitagsveranstaltungen die vom Grundgesetz garantierten Freiheiten wahrnehmen kann, ohne mit Sanktionen seitens der Stadt rechnen zu müssen. "Die dahinter stehende juristische Logik ist einleuchtend", meint gbs-Sprecher Schmidt-Salomon: "Wenn mit guten Gründen gilt, dass konfessionell gebundene Menschen in der Ausübung ihrer Religionsfreiheit nicht gestört werden dürfen, muss im Umkehrschluss gelten, dass konfessionsfreie Menschen in der Ausübung ihrer 'Freiheit von Religion' ebenso wenig gestört werden dürfen. Selbstverständlich verpflichtet niemand Christinnen und Christen, an Karfreitag zu tanzen. Ebenso wenig kann man Humanistinnen und Humanisten abverlangen, an christlichen Feiertagen 'traurig' oder 'ergriffen' zu sein."

Nach dem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts wird sich Stuttgart auf zünftige "Heidenspaß-Partys" und lästerliche Filmaufführungen freuen dürfen. Ob es allerdings bereits in diesem Jahr zu derartigen Karfreitagsveranstaltungen kommen wird, ist aufgrund der geltenden Corona-Bestimmungen fraglich.

Titelbild: Screenshot aus https://www.youtube.com/watch?v=Bm8UWmXCMAg

Erstveröffentlichung auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung.

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