Der Bund für Geistesfreiheit München (BfG München) und die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) haben am Karfreitag in München eine Heidenspaß-Party veranstaltet. Besonders wurde dabei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefeiert, welches bestätigte, dass das Tanzverbot an Karfreitag in Bayern nicht schrankenlos gilt.
Die Veranstalter zeigen sich in einer Pressemitteilung vom Wochenende "erfreut über das mit über 200 Besuchern sehr gut besuchte und stimmungsvolle Fest im Münchner Oberanger-Theater am vergangenen Karfreitag."
Es wird daran erinnert, dass "im vergangenen Jahr … die Karlsruher Richter in einem wegweisenden Urteil fest(stellten), dass am 'Stillen' Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – sofern der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist." Trotz dieses Erfolgs geht das Urteil de, BfG München und der GBS aber noch nicht weit genug. Die beiden Organisationen fordern, das Tanzverbot an Karfreitag generell und für alle aufzuheben.
Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des BfG München, der sich nach dem Verbot der Heidenspaß-Party im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.
"Der Gesetzgeber sollte das Feiertagsgesetz jetzt schnell ändern, denn der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstößt gegen das Grundgesetz. Auch um dem bayerischen Landtag bzw. der CSU-Landtagsmehrheit auf die Sprünge zu helfen, haben wir diese Veranstaltung gemacht", sagte dazu Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des BfG München.
Tammelleo weiter: "Bedauerlicherweise ist das Bundesverfassungsgericht nicht unserem Vorschlag gefolgt, das Tanzverbot an Karfreitag generell für alle aufzuheben. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschläge und Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen, ganz gleich ob sie sich in geschlossen Räumen oder im öffentlichen Raum aufhalten, und ganz gleich ob es sich um einen Werktag, Feiertag oder 'Stillen' Tag handelt."
Heidenspaß-Party in München
Die Heidenspaß-Party am Karfreitag begann mit der Vorführung des Films "Wer früher stirbt, ist länger tot". Im Anschluss wurde das traditionelle "Karfreitags-Schokoladenbuffet" des BfG München eröffnet, gefolgt von der Verleihung des Kunstpreises "Der Freche Mario". Den 1. Preis erhielt die Künstlerin Katharina Greve, die mit einer Karikatur den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche thematisiert. Denis Metz und Achim Stößer waren die weiteren Preisträger. Das Abendprogramm startete mit Comiclesungen von Ralf König und Piero Masztalerz. Im Anschluss lud das "Karfreitags-Schmankerl-Buffet" zum Schmausen ein. Nach einem "Karfreitags-Tango" sprach Michael Schmidt-Salomon das "Wort zum Karfreitag" und erteilte den "humanistischen Tanzsegen". Unter dem Motto "Tanz den Karfreitag!" wurde dann unterstützt von der Band "Smart & Handsome" bis Mitternacht das Tanzbein geschwungen – aus strikt weltanschaulichen Gründen, versteht sich.
An Karfreitag im nächsten Jahr wird wieder eine Heidenspaß-Party stattfinden, wie Tammelleo schon mal ankündigt: "Dann werden wir uns auch mit der Geschichte von Tanzverboten beschäftigen. Waren doch Tanzverbote schon immer Herrschaftsinstrumente der Obrigkeit, um die Menschen unter Kontrolle zu halten."
3 Kommentare
Kommentare
Martin Mair am Permanenter Link
Und schon gar nicht hat der Staat ein Recht, Religionsauslegung zu machen und vorzuschreiben, was im Sinne einer Kirche sei.
Angela am Permanenter Link
Wenn man sich an den Vortagen/Abenden der "Stillen Tagen" in den Clubs so umschaut, insbesondere dann, wenn ab 0.00h bzw.
Gibt es eigentlich so etwas wie konkrete Zahlen, wieviel die polizeiliche und ordnungsamtliche Überwachung des Tanzverbots den Steuerzahler eigentlich kostet? Auch der tanzverbotbedingte Ausfall an Umsatzsteuern für den Fiskus wurde mich mal interessieren.
Hans am Permanenter Link
die Polizei hat dort zu sein wo Gefahren sind, wie mord, oder körperliche gewalt oder einbruch. sie hat nicht den auftrag zu bestrafen ob wer tanzt