Verwaltungsgericht: Islamischer Gebetsritus erhöht Gefährdung des Schulfriedens
Eine Regelung in der Schulordnung eines Berliner Gymnasiums untersagt das „demonstrative“ Ausüben von religiösen Riten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat dagegen aufgrund vermeintlicher Diskriminierung von Muslimen und Musliminnen Klage erhoben. Demgegenüber hielt das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom Donnerstag die entsprechende Verbotsregelung zugunsten des Schulfriedens für gerechtfertigt.