Der seit Monaten andauernde Streit um die Besetzung eines hohen Richteramtes in Nordrhein-Westfalen erreicht nun auch das Bundesverfassungsgericht. Es geht nicht nur um den Streit zwischen mehreren Kandidaten um die Stelle. Es geht auch um das Thema einer weltanschaulich neutralen Justiz. Darauf machen die FDP-Opposition im Düsseldorfer Landtag und ein pensionierter Amtsrichter aufmerksam.
Helmut Ortner hat die Aufsatzsammlung "Das klerikale Kartell. Warum die Trennung von Staat und Kirche überfällig ist" vorgelegt. Die einzelnen Beiträge machen deutlich, wie wenig die Grundlagen eines eigentlich religiös neutralen Staates umgesetzt wurden. Gerade anhand der Missbrauchsskandale wird das Thema vertieft als "Kniefall des Rechtsstaats".
Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den sogenannten Kreuzerlass entschieden, der 2018 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder verkündet wurde. Es gebe keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern. Letzterer äußerte sich seinerseits in einer Pressemitteilung zum Urteil.
Welchen Wert haben Verfassungsgerichtsurteile, wenn sie selbst von der Justiz ignoriert werden? Diese Fundamentalfrage an den demokratischen Rechtsstaat markierte das nachdenkliche Ende einer Veranstaltung des "AK der säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Düsseldorf" zum weltanschaulich neutralen Staat und seiner Justiz.
In Berlin dürfen Lehrerinnen nun mit Kopftuch unterrichten. Während die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung die Neuerung begrüßt, sehen säkulare Vertreter sie kritisch.
Niederländische Polizistinnen und Polizisten dürfen beim Dienst in der Öffentlichkeit keine religiösen Symbole tragen. Das entschied Justizministerin Dilan Yeşilgöz-Zegerius. Während Kritiker die Verordnung als diskriminierend verurteilen, sieht die Politikerin darin ein Signal für die weltanschauliche Neutralität der Polizei.
Beim diesjährigen Forum Verfassungspolitik der Akademie für politische Bildung Tutzing stand das in diesen Zeiten vieldiskutierte Thema "Staat und Kirche" auf dem Programm. Einer der Referenten, der Jurist und Rechtsphilosoph Horst Dreier, widmete sich am Abend des ersten Tages dem Thema "Staat ohne Gott – Grundstrukturen des säkularen Staates".
Derzeit läuft in Berlin alles auf eine Koalition von CDU und SPD hinaus. Der Koalitionsvertrag ist geschlossen und sein Bestand hängt nur noch vom Ausgang einer Abstimmung unter den SPD-Mitgliedern ab. Bilden CDU und SPD die vereinbarte Koalition, so steht fest, dass das Berliner Neutralitätsgesetz vollständig erhalten bleibt.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Berlin kritisiert, dass die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck das Neutralitätsgesetz in seinem wesentlichen Kern ändern will, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine diesbezügliche Klage des Senats abgelehnt hat.
Drei Jahre lang kassierte die "Stiftung Friedensdialog der Weltreligionen und Zivilgesellschaft" Gelder vom Staat, nun hat das Auswärtige Amt die Fördermittel gestrichen. Die Stiftung hielt zwischen 2019 und 2021 im Auftrag des Referats "Religion und Außenpolitik" der Behörde mehrere Konferenzen mit Vertretern verschiedener Religionen ab.
Am vorvergangenen Wochenende fand am Stiftungssitz der Giordano-Bruno-Stiftung in Oberwesel der Festakt anlässlich des 80. Geburtstags von Gerhard Czermak statt. Namhafte Festredner verschiedener säkularer Organisationen gratulierten dem Verwaltungsjuristen, der Standards im Weltanschauungsrecht setzte, ohne die das heutige Eintreten für den weltanschaulich neutralen Staat so nicht möglich wäre.
Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!) will verhindern, dass die Stadt Düsseldorf den Evangelischen Kirchentag 2027 mit mindestens 5,8 Millionen Euro aus Steuergeldern fördert. Eben dies hatte der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 23. Juni nach kurzer kontroverser Diskussion, 48 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen beschlossen. Gegen diesen Ratsbeschluss initiiert der DA! e. V. jetzt ein Bürgerbegehren. Das Ziel: Nicht der Kirchentag als solcher soll verhindert werden, wohl aber die Co-Finanzierung aus öffentlichen Mitteln der hochverschuldeten Stadt.
Der Katholikentag in Stuttgart war nach eigenen Angaben der Veranstalter deutlich schwächer besucht als erwartet: Zogen frühere Katholikentage noch fast 100.000 Menschen an, machten sich in diesem Jahr nur rund 25.000 Menschen auf den Weg. Finanziell ist die Veranstaltung ein Desaster. Die vom gastgebenden Bistum Rottenburg-Stuttgart gewährte Ausfallbürgschaft in Höhe von 470.000 Euro dürfte kaum ausreichen, die Mindereinnahmen auszugleichen.
Am 7. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Tätigkeit auf, am 28. September 1951 wurde es in einem Festakt feierlich eröffnet. Aus Anlass des 70-jährigen Jubiläums werden in Karlsruhe, dem Sitz des Gerichts, und im ganzen Bundesgebiet Veranstaltungen zur Würdigung des Gerichts stattfinden. Trotz aller bisheriger, mehr punktueller als grundsätzlicher Kritik, werden dabei die großen Leistungen des Gerichts für unsere Rechtsstaatlichkeit und grundrechtliche Freiheit im Vordergrund stehen. Doch auch, wenn man die Arbeit für Staat, Gesellschaft und Einzelbürger anerkennt, sollte man ein Interesse an einer weiter verbesserten Glaubwürdigkeit haben. Das ist im Bereich von Religion und Weltanschauung insgesamt sogar dringend vonnöten.
Das von der Giordano-Bruno-Stiftung getragene Aktionsteam "11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!" hat ausgerechnet, mit wie viel Steuergeldern jeder Teilnehmer des 3. Ökumenischen Kirchentags gefördert wurde. Das Ergebnis ist – gerade im Vergleich zu anderen Veranstaltungen der Stadt Frankfurt – erschreckend hoch.