Kenia: Kampf gegen die katholische Kirche um Recht auf Abtreibung nach Vergewaltigung

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Vasco da Gama Church in Malindi
Vasco da Gama Church in Malindi

In Kenia ist Abtreibung verboten, wenn nicht ärztlich attestiert wird, dass das Leben der Schwangeren durch die Schwangerschaft gefährdet ist. Es drohen bis zu lebenslange Haftstrafen. Menschenrechtsorganisationen versuchen nun auch die Möglichkeit einer legalen und medizinisch betreuten Abtreibung nach einer Vergewaltigung durchzusetzen. Die katholische Ärztevereinigung versucht dagegen, die kirchlichen Standpunkte in der Politik zu platzieren.

Die Federation of Women Lawyers (FIDA-Kenya, in etwa "Die Juristinnen-Vereinigung") das Centre for Reproductive Rights (in etwa "Das Zentrum für Reproduktionsrechte") und drei weitere Frauen hatten versucht, bei der Regierung eine Stärkung der Rechte von Mädchen und Frauen durch Richtlinien zur sicheren Abtreibung zu erreichen. Dabei forderten sie nicht die komplette Legalisierung von Abtreibung. Im Fokus stand die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs nach einer Vergewaltigung.

Die katholische Kirche Kenias machte ihren Einfluss geltend und ließ einen Sprecher ihrer Ärztevereinigung gegen die Frauen argumentieren. So setzte er die Möglichkeit ein durch Vergewaltigung entstandenes Kind abtreiben zu können mit einer erneuten Vergewaltigung gleich, verlangte, dass die Schwangeren zum Austragen des Kindes gebracht werden sollten und sah durch die Möglichkeit der Abtreibung in diesem speziellen Fall gar die generell legale Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Gefahr.

Die Möglichkeiten, sich neutral zu informieren, sicher abzutreiben und Nachsorge nach einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten, sind in Kenia kaum vorhanden. Erst im November verbot die kenianische Regierung der NGO Marie Stopes, die Abtreibungen für gesundheitsgefährdete Frauen und Nachsorge übernahm, die Beratung. Als Argument wurde angeführt, dass Marie Stopes Abtreibungen bewürbe.

Ohne legale und medizinisch sichere Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch geht jedoch nicht die Abtreibungsrate zurück. Es steigt nur die Rate der Frauen, die nach einer illegalen Abtreibung unter unhygienischen Bedingungen sterben oder verstümmelt werde.