Österreich

Kirche verhindert bei Gericht Entschädigungen wegen Missbrauch

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Der Stephansdom in Wien
Stephansdom in Wien

Im Fernsehen hat Kardinal Schönborn gegenüber der ehemaligen Nonne Doris Wagner behauptet, die Kirche verzichte im Falle von Gerichtsverfahren auf Verjährung. Dies ist unwahr, denn die Praxis der letzten Jahre zeigt: die Kirche hat in jedem einzelnen Fall Verjährung eingewendet, wenn ein Opfer sich an das Gericht wandte.

So wurden in zahlreichen Fällen zivilrechtliche Schadenersatzleistungen verhindert – und das angesichts schwerster Gewaltstraftaten von sadistischer Folter, jahrelangen Schlägen, perversen Vergewaltigungen an Kindern, die Leben zerstört haben.

Betroffene, die Klagen einreichen, sehen sich bei Gericht mit einem Verjährungseinwand der Kirche konfrontiert. "Im Zivilverfahren wird die Verjährung nur dann schlagend, wenn der Beklagte diese aktiv einwendet. Der Beklagte könnte natürlich darauf verzichten und den Einwand gar nicht erst erheben, was moralisch jedenfalls angebracht wäre, zumal die Straftaten zuvor erfolgreich vertuscht wurden", erklärt Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler, der die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt juristisch berät.

In der Folge bleibt dann den Betroffenen nur noch der Gang zur Klasnic-Kommission, die bekanntermaßen nur lächerlich geringe Beträge von 5.000 bis 15.000 Euro aus der Handkassa (Stiftung) der Kirche zuspricht – es sind Almosen angesichts zerstörter Leben mit schwerwiegenden Folgewirkungen wie chronischer Krankheit, Sucht und Suizidversuchen. "Im Schnitt bekommen die Betroffenen weniger von Klasnic ausbezahlt, als diese vermutlich monatlich als ehemalige Landeshauptfrau der Steiermark Pension einstreift", ärgert sich Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. "Wie unrühmlich ihr Abgang damals war, wird den Älteren noch bekannt sein."

Kirche baut sich eigene Rechtsordnung auf Kosten der Steuerzahler

Gemessen an der riesigen Anzahl von Kirchenopfern seien die nun von Waltraud Klasnic feierlich präsentierten Zahlungen kümmerlich und die durchschnittlichen 30 Therapiestunden beschämend gering. Ein Teil der Therapiestunden werde außerdem auf die Krankenkassen und somit auf die Steuerzahlenden abgewälzt. Erklärt wird dies – nachdem es zuvor immer hartnäckig bestritten wurde – mit angeblich vielschichtigen Krankheitsbildern, deren Ursachen multikausal seien.

Dazu Rechtsanwalt Schiessler: "Welche konkreten anderen Schadensursachen oder andere Schädiger sollen das sein? Welche Multikausalität liegt hier vor? In solchen Fällen – Vorsatzdelikten – gilt § 1302 ABGB, somit eine solidarische Haftung aller Schädiger, sofern es überhaupt andere Schädiger oder Schadensursachen als die Kirche und deren Angehörige gibt. Wenn es solche weiteren Schädiger überhaupt gibt, dann könnte sich die Kirche aber an diesen regressieren (§ 1302 ABGB). Dann wäre jedoch das Prozess- und vor allem auch das Insolvenzrisiko der Kirche selbst enorm. Deswegen werden solche Prozesse von dir Kirche – mit dem Verjährungseinwand – unter allen Umständen vermieden", analysiert Schiessler.

"Die Alt-Landeshauptfrau ist perfekt im verschleiern und beschönigen, weswegen sie ja wohl auch vom Kardinal und später vom ÖSV eingebucht wurde", so Rothwangl weiter: "Gerne betont Klasnic die Ehrenamtlichkeit ihrer Tätigkeit. Dabei verschweigt sie, dass sie bei der Agentur Dreischritt beteiligt ist, die wiederum Auftragnehmer der Kirche ist und sogar die Domain www.opfer-schutz.at betreibt."