Fall Clara D.

Missbrauchspfarrer erst nach 23 Jahren "beurlaubt"

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Symbolbild
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Im Falle eines Pfarrers, der vor 23 Jahren im Schwesternkloster Hollabrunn eine Minderjährige geschwängert hat, schlagen die Wellen der Empörung hoch. Die Frau gibt an, damals zur Adoptionsfreigabe gedrängt worden zu sein, was sie bis heute psychisch schwer belastet.

Verärgerung löst bei ihr die Darstellung der Erzdiözese Wien aus: Erst nachdem die heute 41-jährige Clara D. gemeinsam mit der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt an die Öffentlichkeit ging, wurde der Pfarrer suspendiert – er war bis heute in der kirchlichen multikulturellen Jugendarbeit aktiv. Lt. Büro Schönborn wurde der Pfarrer angeblich schon am 4.5.18 "beurlaubt". Zugestellt soll das Schreiben aber dann doch erst am letzten Wochenende worden sein. Auch hier dürfte die Öffentlichkeit falsch informiert worden sein.  

Die Erzdiözese ging von einer "einvernehmlichen Affäre" aus, tatsächlich muss jedoch von Einschüchterung Minderjähriger sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses gesprochen werden. Letzteres kann – entgegen der Behauptung des Büros Schönborn – sehr wohl strafrechtlich relevant sein, deswegen wird die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt auf Wunsch der Betroffenen nun Strafanzeige erstattet.   

Wenn die Erzdiözese behauptet, das "Verhältnis" habe nur ein paar Monate gedauert, so ist dem entgegenzuhalten, dass es jedenfalls im April '94 begonnen hatte, und auch nach der unfreiwilligen Adoptionsfreigabe noch weitergegangen ist. Und im Jahr 1996 war sie – nach ihren Angaben – nochmals mit Drillingen von dem Pfarrer schwanger, es wurde ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen. Aktuell geht die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt dem Verdacht der illegalen Eizellenentnahme an Clara D. nach. 

Wie sehr Kardinal Schönborn involviert ist, zeigt das Video-Interview: 

Wenn der schwer in Bedrängnis geratene Kardinal Schönborn jetzt ausrichten lässt, man habe den Pfarrer gedrängt, zu seiner Vaterschaft zu stehen, muss festgehalten werden, dass der Pfarrer die Frau – die ihre Kinder behalten wollte – massiv eingeschüchtert hat. Er hat ihr damals gesagt, er könne ihr die Kinder wegnehmen lassen. Eine Unterhaltszahlung wurde von der Erzdiözese nur zwei Mal bezahlt. Diese behielt jedoch das Schwesternheim ein. "Für die Frau leistete die Erzdiözese bzw. der Pfarrer überhaupt keinen Unterhalt. Überhaupt hat der Pfarrer sofort die Adoptionsfreigabe unterschrieben, was ein Sittenbild der realen christlichen Moral zeichnet", erklärt Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt.  

Kardinal Schönborn schon früher von anderem Opfer beschuldigt

Derzeit prüft die Plattform das Verhalten von Kardinal Schönborn, dem ja von der Frau vorgeworfen wird, aktiv an der erzwungen Adoption mitgewirkt zu haben. Denn bereits in einem anderen Fall war der Kardinal laut Aussage einer Betroffenen in Vertuschung des Täters aus den Reihen der Kirche involviert, wie die Betroffene in einem Interview lebhaft schildert.

"Es ist traurig, zu sehen, dass der Kardinal damals wie heute nicht zu seiner Verantwortung steht", kommentiert Miriam die aktuellen Ereignisse. "Damals wie heute hilft er den Opfern trotz seiner Versprechen nicht und verursacht dadurch viel zusätzliches Leid. Eines Tages wird Kardinal Schönborn sich vor Gott dafür verantworten müssen", sagt Miriam, die hochreligiös ist und damals Klosterschwester werden wollte.