Kontroverse Haltungen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz

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Die aktuelle Bundesregierung will das vielfach kritisierte Transsexuellengesetz reformieren und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde Mitte November in erster Lesung im Parlament diskutiert. Die weiteren Lesungen und die Abstimmung sollen in Kürze folgen. "Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen", beschreibt das Bundesfamilienministerium das Vorhaben auf seiner Website. Queere und Frauenorganisationen sowie Transaktivist:innen vertreten sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Vorhaben. Der hpd hat 15 verschiedene Verbände, sowohl Fürsprecher als auch Gegner, um ein Statement gebeten und gibt diese hier unkommentiert im Wortlaut wieder.1

"Für TransTeens – Sorge berechtigt legt das SBGG (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, Anm. d. Red.) den Fokus einseitig auf die Selbstbestimmung, es vernachlässigt den Schutz von Minderjährigen vor körperlichen und psychischen Langzeitschäden. 'Anders-Identifizierung' ab der Pubertät hat viele Ursachen. Wir sind besorgt, dass die vereinfachte rechtliche Transition zur Weichenstellung für körpermedizinische Maßnahmen bei vulnerablen genderinkongruenten Teenagern (insbes. ♀) ab 14 werden wird: Wenn erst Vorname/Personenstand geändert sind, ist der Körper umso schwerer zu ertragen. Familiengerichtsverfahren stellen einen erheblichen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern dar. Nichtzustimmung schafft innerfamiliäre Prozessgegner, beschädigt Eltern in ihre Erziehungsfunktion, beeinträchtigt den Familienfrieden, zudem droht Sorgerechtsentzug. Stattdessen sollte betroffenen Familien ein ergebnisoffenes qualifiziertes familientherapeutisches Setting ohne Zeit- und Kostenlimit ermöglicht werden."

Anna Weber im Auftrag von Transteens – Sorge berechtigt

Eine ausführliche Stellungnahme der Interessengemeinschaft TransTeens – Sorge berechtigt zum SBGG findet sich hier.

"Transteens-Sorge-berechtigt ist eine Interessengemeinschaft von Eltern mit genderunsicheren oder genderdysphorischen Jugendlichen in Deutschland. (…) Wir haben Bedenken gegenüber der Behandlung unserer Teens und Twens mit Gender-Problemen, was den Affirmation-Only-Trend, die schnelle und vielleicht unnötige Medikalisierung und den Lifelong-Patient-Status sowie den Verlust der Reproduktionfähigkeit angeht. Wir wünschen uns ein breiteres Behandlungsspektrum und stärker evidenzbasierte Konzepte für Kinder und Jugendliche, die ihr Geschlecht und/oder ihr Gender infrage stellen oder/und sich nicht an Gender-Stereotype anpassen." Selbstbeschreibung von TransTeens – Sorge berechtigt auf ihrer Website.

"Wir begrüßen es als längst überfällig, dass im aktuellen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes keine Fremdbegutachtung mehr notwendig ist, damit trans*, inter* und nicht-binäre Menschen (TIN*) ihren Geschlechtseintrag anpassen können. Der Entwurf muss allerdings in einigen Punkten nachgebessert werden, damit das Gesetz den Namen 'Selbstbestimmungsgesetz' verdient. Es enthält Regelungen, wie das Haus- und Vertragsrecht, die vorhandene Stigmatisierungen zusätzlich zementieren. Dies könnte als Legitimierung für Ausschlüsse von TIN* Personen missverstanden werden. Der Diskurs um das Selbstbestimmungsgesetz zeigte deutlich, dass solche Formulierungen von Akteur*innen aufgegriffen werden, die die Diskriminierung von TIN* Personen zu rechtfertigen versuchen. Selbstbestimmung muss ohne Wenn und Aber gewährleistet werden; das muss auch für Jugendliche und Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus oder in Betreuungsstatus gelten. Auch inter* Personen wurden im Entwurf kaum bis gar nicht mitgedacht."

Kerstin Thost, LSVD-Pressesprecher*in

"Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden. Eine demokratische Gesellschaft muss für alle das Recht durchsetzen, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst anders sein zu können. Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und angstfreies Leben ist die volle rechtliche Gleichstellung. Wir treten ein für eine Gesellschaft, die Selbstbestimmung und eine Vielfalt an Lebensweisen als Bereicherung erkennt und wertschätzt." Selbstbeschreibung des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) auf seiner Website.

"Das Selbstbestimmungsgesetz soll Diskriminierung bei der Änderung des Geschlechtseintrags gegenüber trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen beenden. Jede Person weiß, welcher Geschlechtseintrag am besten passt. Dafür braucht es keine Gutachten oder ärztlichen Bescheinigungen. Ein Selbstbestimmungsgesetz ist längst überfällig. In den vergangenen Monaten ist deutliche Kritik aus menschenrechtlicher Perspektive an dem Entwurf geäußert worden. Gleichzeitig wurde das Gesetz von reaktionärer und antidemokratischer Seite als Bedrohung für die Gesellschaft dargestellt. Durch diese öffentliche Diskussion wurde der Entwurf in einzelnen Regelungen eher verschlechtert. Das ursprüngliche Anliegen, Grundrechte zu stärken, geriet aus dem Blick. Es wäre eine äußerst schmerzliche Entwicklung, wenn die menschrechtsbasierte Kritik an dem Entwurf unberücksichtigt bliebe. Ziel muss sein, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen in ihren Grundrechten respektiert werden."

Kalle Hümpfner, Leitung der gesellschaftspolitischen Arbeit beim Bundesverband Trans*

"Der Bundesverband Trans* (BVT*) versteht sich als ein Zusammenschluss von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen, Verbänden und Initiativen auf Regional-, Landes- und Bundesebene. Das gemeinsame Bestreben ist der Einsatz für geschlechtliche Selbstbestimmung und Vielfalt. Der BVT* engagiert sich für die Menschenrechte im Sinne von Respekt, Anerkennung, Gleichberechtigung, gesellschaftlicher Teilhabe und Gesundheit von trans* bzw. nicht im binären Geschlechtersystem verorteter Personen." Selbstbeschreibung des Bundesverbands Trans* (BVT*) auf seiner Website.

"Der in den letzten Monaten häufig diskutierte Entwurf zum SBGG enthält viele Regelungen über nahezu jedes denkbare Missbrauchsszenario durch eben nicht betroffene Personen. Die dringende Notwendigkeit, das alte TSG (Transsexuellengesetz, Anm. d. Red.) abzulösen und den steinigen Weg einer Namens- und Personenstandsänderung zu erleichtern, tritt deutlich in den Hintergrund. Der Entwurf erzeugt ein großes Misstrauen sogar in den Teilen der Bevölkerung, die sich bislang nicht für die Thematik interessiert haben. Er verweist auf Gefahren, die zu weiterer Diskriminierung von trans* Personen führen könnten, wo es sie bislang noch nicht gab. Trotzdem benötigen wir zeitnah ein SBGG. Erst dessen Umsetzung wird zeigen, wie groß ein Missbrauch real ausfällt, nicht aber die vielen im Vorfeld darüber geführten Diskussionen. Ein Missbrauch, den man in den Ländern, die bereits ein ähnliches Gesetz nutzen, übrigens nicht beobachten kann."

Patricia Schüttler für Trans-Ident e.V.

"Trans-Ident e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Menschen mit transidentem Empfinden, also Menschen, die sich einem anderen als dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig fühlen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Transidenten und deren Angehörigen Hilfen auf ihrem Weg anzubieten und sie in allen Fragen ihrer Transsexualität bzw. Transidentität zu beraten. Auch sonstige Transgender, Nonbinäre und Intersexuelle sind bei uns jederzeit willkommen. Wir verfolgen keinerlei kommerzielle Ziele und wollen auch keine Therapie durch medizinische oder psychologische Fachkräfte ersetzen." Selbstbeschreibung von Trans-Ident e.V. auf seiner Website.

"Das zutiefst widersprüchliche SBGG will den Geschlechtsbegriff von der Biologie entkoppeln und durch eine frei wählbare, undefinierte 'Geschlechtsidentität' ersetzen. Dadurch kann sich JEDER Mann ohne Vorbedingung rechtlich zur Frau erklären. Alle geschlechtergetrennten Bereiche wie Gruppenumkleiden, Krankenhauszimmer, Sport, Frauenhäuser, Frauenfördermaßnahmen, Lesbengruppen u.v.m. werden damit entgegen der für Deutschland verbindlichen CEDAW-Konvention für Männer geöffnet. Das Offenbarungsverbot, das das Aussprechen der Wahrheit unter Strafe stellt, verdeutlicht, wie sehr das Gesetz gegen demokratische Prinzipien wie Meinungs-, Glaubens- und Wissenschaftsfreiheit verstößt. Die Leidtragenden sind Frauen, die ihre Schutzräume verlieren, und Kinder auf Identitätssuche, die zur unwissenschaftlichen Annahme, 'im falschen Körper' zu stecken, verführt werden. Dieser Weg mündet fast immer in experimentellen körperschädigenden OPs und lebenslanger Hormoneinnahme, ohne die psychische Situation nachweislich zu verbessern."

Hanna-Katarina Zippel, Initiative Lasst Frauen Sprechen!

"Wir verfolgen das Ziel, die neue Welle der Frauenbewegung auch in Deutschland auf die Straße zu bringen und Frauen in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. Wir verstehen uns als basisdemokratische Grassroots-Organisation und geben Frauen, feministischen Aktivistinnen, Gruppen und Verbänden eine Bühne, um gemeinsam Aufmerksamkeit für feministische Anliegen zu erreichen." Selbstbeschreibung der Initiative Lasst Frauen Sprechen! auf ihrer Website.

"Das sog. Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) will die Rechtskategorie Geschlecht völlig neu definieren. Nicht mehr die körperlich-biologischen Geschlechtsmerkmale, sondern eine gefühlte 'Geschlechtsidentität' soll ausschlaggebend dafür sein, wer rechtlich als weiblich, männlich oder divers gilt. Der Bedeutungswechsel von 'Geschlecht' im Recht ist die Vorbedingung, damit 'Transgender' und 'Nonbinäre' ihren Geschlechtseintrag, anders als per Transsexuellengesetz, voraussetzungslos ändern können. Das SBGG wäre aber kein Sondergesetz für einen begrenzten Personenkreis. Jeder Mann könnte sich rechtlich zur Frau erklären und in die soziale Gruppe der Frauen und Mädchen und deren Schutzräume eindringen. Kinder und Jugendliche könnten direkt auf die OP-Tische der Genderkliniken gelotst werden, wenn ihre Körper nicht mehr zum geänderten Geschlechtseintrag und Vornamen passen. Die Initiative Geschlecht zählt lehnt dieses frauenverachtende, das Kindeswohl und die Elternrechte gefährdende Gesetz ab."

Hilde Schwathe für die Initiative Geschlecht zählt

Eine ausführliche Stellungnahme findet sich hier.

"Geschlecht-zaehlt.de ist eine Initiative, die sich aktiv dafür einsetzt, dass 'Geschlecht' in seiner derzeitigen Bedeutung auch weiterhin zählt. Sie tritt dafür ein, dass die Rechtskategorie Geschlecht auf der Grundlage der körperlich-biologischen Merkmale, die 'weiblich' von 'männlich' unterscheiden, bestehen bleibt. Geschlecht-zaehlt.de wurde gegründet von Feministinnen, die sich den Zielen der Zweiten Frauenbewegung verbunden fühlen." Selbstbeschreibung der Initiative Geschlecht zählt auf ihrer Website.

"LGB Alliance e.V. vertritt die Rechte von Lesben, Schwulen und Bisexuellen (LGB), deren Rechte durch das 'Selbstbestimmungsgesetz' verletzt werden. Nicht mehr das Geschlecht soll rechtlich relevant sein, das bei jedem Menschen von seiner Zeugung an nachweisbar und unveränderbar feststeht, sondern eine nicht nachweisbare 'Geschlechtsidentität', die sich ausschließlich auf einen Gefühlszustand beruft. Mit diesem Gesetz hätten heterosexuelle Männer, die sich als 'lesbische Transfrauen' fühlen, mehr Rechte als reale Lesben, da das Gesetz einen fiktiven Geschlechtseintrag höher wertet als das reale Geschlecht. Das Gesetz diskriminiert Frauen und Männer, indem es ihr Dasein auf einen Gefühlszustand losgelöst vom Körper reduziert, ihnen so die Würde nimmt, jeden zwingt an eine unbewiesene 'Geschlechtsidentität' zu glauben, jeden fremdbestimmt und so in unsere unveräußerlichen Menschenrechte eingreift und diese verletzt. Jedes Gesetz, das Geschlecht zur freien Wahl stellt, ist grundgesetzwidrig."

Martina Haardt, LGB Alliance e.V.

"LGB Alliance e.V. ist eine neu gegründete Organisation für Lesben, Schwule und Bisexuelle. Nach dem Vorbild Großbritanniens setzen wir uns für die Rechte von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen ein. Wir setzen ein Zeichen dafür, dass nicht alles gleich queer ist und wir nicht alle gleich – wir sind bunt, divers, aber vor allem sind wir wir selbst. Mittlerweile werden gleichgeschlechtlich liebende Leute meist in einen Topf geworfen mit der Trans- und Queer-Bewegung, doch wir als LGB haben unsere eigenen Bedürfnisse und das Recht, uns selbst zu definieren. Die großen Verbände in Deutschland haben nach dem Erreichen der Ehe für Alle darin versagt, sich weiterhin für die Rechte von Schwulen, Lesben und Bisexuellen einzusetzen. Alles ist jetzt 'queer' – dass es gleichgeschlechtlich liebende Menschen gibt, und dass wir nicht 'queer' sind, wird dabei vergessen." Selbstbeschreibung der LGB Alliance auf ihrer Website.

"Der AK-GRF lehnt das Gesetz ab, weil es für Menschen nicht möglich ist, über das Geschlecht selbst zu entscheiden. Beim Geschlecht handelt es sich um eine objektive biologische Tatsache, über die der Mensch ebenso wenig bestimmen kann wie zum Beispiel darüber, ob er ein Säugetier oder ein Vogel ist. Der AK-GRF sieht durch das Gesetz Frauenrechte akut bedroht, insbesondere in folgenden Bereichen: Medizin – Sport Räume exklusiv für Lesben weibliche Begriffe in der Sprache Statistiken Umsetzung der Frauenförderungsmaßnahmen nach Art. 3 Abs. 2 GG Schutz vor dissozialen Männern, die das Gesetz zur Erlangung persönlicher Vorteile aller Art missbrauchen Schutz von Frauen in allen Bereichen, in denen sie in ihrem Intimbereich entblößt oder ungeschützt sind Schutz von Frauen, die bereits durch sexuellen Missbrauch und Gewalt durch Männer traumatisiert sind Schutz von Mädchen vor irreversiblen medizinischen Maßnahmen."

Ingrid Keilbach im Auftrag für den Arbeitskreis Geschlechtsbasierte Rechte der Frau (AK-GRF)

Eine ausführliche Stellungnahme findet sich hier.

"Wir sind ein Zusammenschluss von Frauen, die im ganzen Bundesgebiet aktiv sind, um die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen zu sichern. Wir engagieren uns für eine Gesellschaft, die die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen sehr viel deutlicher in den Mittelpunkt stellt, als dies bisher geschieht. Wir wollen, dass Frauen und Mädchen ganz selbstverständlich die Gestaltungsmöglichkeiten haben, die sie brauchen, um zufrieden und glücklich zu leben. Wir kämpfen dafür, dass die juristische Kategorie 'Frau' basierend auf der biologischen Realität auf allen Ebenen erhalten bleibt." Selbstbeschreibung des Arbeitskreises Geschlechtsbasierte Rechte der Frau (AK-GRF) auf seiner Website.

"Unser Kernanliegen ist der Widerstand gegen die ideologische Beeinflussung unserer Gesellschaft, die die rechtsstaatliche Ordnung untergräbt, Kinder gefährdet und die Gleichberechtigung von Frauen aufs Spiel setzt. Es hilft uns allen, dass die vereinten Kräfte zahlreicher Initiativen und Einzelfrauen bereits 2021 das erste, von Grünen und FDP eingebrachte, Selbstbestimmungsgesetz zu Fall gebracht haben und nun das Ampelvorhaben 'SBGG' immer weiter herauszögern. Besonders am Herzen liegt uns die psychische und physische Gesundheit junger Menschen, die sich durch den Irrglauben, ihr Geschlecht ändern zu können, zu irreversiblen Schädigungen ihrer Körper verleiten lassen. Ein Dorn im Auge ist uns auch der Angriff auf die Meinungsfreiheit – durch die Hetze gegen Kritikerinnen und das strafbewehrte Offenbarungsverbot in § 13 SBGG-Entwurf. Wir verurteilen die im Kielwasser der 'Self-ID' verschärfte Ausbeutung der weiblichen Sexualität und Reproduktionsfähigkeit durch die Liberalisierung schädlicher Praktiken wie Eizellenspende, Leihmutterschaft und Mehrelternschaft."

1. Vorsitzende: Eva Engelken und 2. Vorsitzende: Susette Schubert von Frauenheldinnen e.V.

"Die gemeinnützige Förderplattform Frauenheldinnen e.V. wurde von einem Kreis frauenpolitisch aktiver Frauen, Unternehmerinnen und Unternehmern, Studentinnen, PolitikerInnen, Müttern und Vätern ins Leben gerufen. Unser Anliegen ist die finanzielle und organisatorische Unterstützung von Aufklärung und Widerstand. Diesen leisten wir gegen die ideologische Beeinflussung unserer Gesellschaft, die unsere säkulare und rechtsstaatliche Ordnung untergräbt, unsere Kinder gefährdet und die mühsam erkämpfte Gleichberechtigung von Frau und Mann aufs Spiel setzt. Zum anderen widersetzen wir uns kulturell und religiös begründeten Normen, die das soziale Leben in Europa und Deutschland mitprägen und Frauen nur mindere Bürgerrechte zugestehen. Unser als gemeinnützig anerkannter Vereinszweck ist der Erhalt der Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung, insbesondere Artikel 3 Grundgesetz (Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Schutz von Lesben vor Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Orientierung) und Artikel 6 (Schutz von Ehe und Familie, wobei wir für eine starke Stellung der Mütter eintreten). Des Weiteren leiten uns das bedingungslose Eintreten für Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus, Eigenverantwortlichkeit und die individuelle Freiheit der Lebensgestaltung in der Anerkennung der Grenzen anderer." Selbstbeschreibung von Frauenheldinnen e.V. auf seiner Website.

"‘Trans*' wird als vermeintlicher Sammelbegriff für Menschen mit unterschiedlichen Thematiken verwendet, wobei die Bedürfnisse und Bedarfe dieser Menschen auch komplett entgegengesetzt sein können, wie es zwischen klassischer Transsexualität (NGS) und Transgenderbetroffenheiten der Fall ist. Der Satz *Zitat* 'Transfrauen sind Frauen' *Zitatende* ist ein Wiederspruch in sich, da der Begriff 'Transfrau' explizit eine Abgrenzung zu Frau darstellt, also etwas, das sich von 'Frau' abgrenzt, das Gleiche sein soll wie Frau. Ein Penis ist ein männliches Genital, völlig unabhängig davon, ob ein Mensch mit Penis sich auf sozialer (Gender!) Ebene 'als Frau' definiert. Im Grundgesetz heißt es 'Frauen und Männer sind gleichberechtigt', nicht gleich. Die Geschlechtskörperlichkeit ist sowohl im Recht als auch im gesellschaftlichen Kontext in Bezug auf die Begriffe 'Frau' und 'Mann' von hoher Bedeutung, was bei den neueren Begriffen 'divers' und 'ohne Geschlechtseintrag' nicht der Fall ist."

Frank Gommert, Vereinigung-TransSexuelle-Menschen e.V.

"Der Verein hat es sich zur Aufgabe gestellt Vorurteile und Missverständnisse zur Transsexualität (Neorogenitales Syndrom – NGS) abzubauen. Der Verein möchte Betroffenen bei der Selbstfindung helfen und ihnen bei ihrem ganz individuellen Weg zur Seite stehen. Auch will sich der Verein für die spezifischen Bedürfnisse der Menschen mit transsexuellem Hintergrund einsetzen und Arbeiten unterstützen, die dazu führen die Hintergründe der Transsexualität (NGS) besser zu verstehen. Der Verein wird sich bemühen, umfangreiche Informationen über die Natur der Transsexualität (NGS) für Betroffene, Politik, Medien, Medizin und der Allgemeinheit bereit zu stellen." Selbstbeschreibung von Vereinigung-TransSexuelle-Menschen e.V. auf seiner Website.

Insgesamt wurden 15 Verbände angefragt; nicht geantwortet haben: VDGE – Vereinigung von Menschen mit Variante der Geschlechtsentwicklung e.V., Trans-Kinder-Netz e. V., #saveTDF, Post Trans, Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti). Terre des Femmes antwortete, dass sie keine Position zu dem geplanten Gesetz hätten und sich daher nicht dazu äußerten. Das Statement des Arbeitskreises Geschlechtsbasierte Rechte der Frau (AK-GRF) wurde initiativ eingesandt.

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1 Die Reihenfolge der Statements richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs bei der Redaktion.