Pakistan: Aufschrei gegen Zwangskonversionen

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Die pakistanische Verfassung gewährt Religionsfreiheit, doch die Realität sieht anders aus: Harte Strafen selbst für kaum zu beweisende Fälle von Blasphemie und hunderte Fälle von Zwangskonversionen erzürnen besonders religiöse Minderheiten. Zuletzt hatte die Entführung, Zwangskonversion und Zwangsverheiratung einer erst 13-Jährigen für landesweite Empörung gesorgt. Menschenrechtler*innen fordern die Anwendung und Ausweitung bestehender Gesetze.

Im Oktober dieses Jahres hatte ein 44-jähriger muslimischer Mann ein 13-jähriges christliches Mädchen gekidnappt, sie zum Islam zwangskonvertiert und nach Vorlage einer gefälschten Geburtsurkunde, die sie als 18-Jährige auswies, geheiratet. Die Eltern erstatteten daraufhin Anzeige und legten der Polizei die Geburtsurkunde vor, die das tatsächliche Alter belegte. Die Polizei konnte das Mädchen daraufhin aufspüren und in die Obhut einer Pflegeeinrichtung geben.

Im November schließlich begann der Prozess gegen den 44-Jährigen, der auch Aufmerksamkeit auf die – obwohl illegalen – immer noch durchgeführten Verheiratungen Minderjähriger und religiöse, im Zuge der Verheiratung stattfindende Zwangskonversionen gelenkt hat.

Die pakistanische Menschenrechtsorganisation Center for Social Justice (CSJ) (Zentrum für soziale Gerechtigkeit), spricht von allein 162 fragwürdigen Konversionen, von denen in den Jahren 2013 bis 2020, neben weiteren Verletzungen der Religionsfreiheit, berichtet wurde. Mit 52 Prozent der Fälle sieht die Organisation die Region Punjab als am stärksten betroffen an. Am häufigsten werden Hinduistinnen, etwas seltener Christinnen und Anhängerinnen anderer Religionen zum Islam zwangskonvertiert. Betroffen seien vor allem Minderjährige, die wenigsten Zwangskonvertierten seien über 18 Jahre alt.

Um der weiterhin hohen Rate an Verheiratungen Minderjähriger, aber auch der vor allem im Süden des Landes hohen Anzahl an Zwangskonversionen zu begegnen, hat das Center for Social Justice einige Forderungen aufgestellt. So soll Absatz 498B des Frauenschutzgesetzes, des "Prevention of Anti-Women Practices Act", endlich nicht mehr nur auf dem Papier gelten, sondern auch angewandt werden.

Im Falle einer Zwangsverheiratung sähe das Gesetz eine Strafe von drei bis zehn Jahren Haft und eine Geldbuße von 500.000 pakistanischen Rupien (etwa 2.580 Euro) vor. In einer Broschüre zur Änderung christlicher Verheiratungspraktiken fordert das Zentrum außerdem eine Abkehr von der Höherstellung von Männern über Frauen und eine Möglichkeit der Ehescheidung sowie eine generelle Anpassung an heutige Bedingungen.

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