Salma Tanvir war bis 2013 Rektorin einer Privatschule in Lahore. Dann wurde sie von einem örtlichen Kleriker wegen Blasphemie angezeigt und verhaftet. In diesem Jahr nun fiel das Urteil über sie. Obwohl es Zweifel sowohl an der Echtheit der Beweise gegen sie und ihre Zurechnungsfähigkeit im Moment der Entstehung der vermeintlich blasphemischen Schrift gibt, wurde sie zum Tode verurteilt. Ihr Anwalt kann sich nun noch an das Oberste Gericht Lahores wenden, um das Urteil anzufechten.
Im Jahr 2013 soll Salma Tanvir erklärt haben, dass Mohammed nicht der letzte Prophet des Islams gewesen und sie gar Prophetin sei. Dafür war die Muslimin von einem Kleriker angezeigt und schließlich verhaftet worden.
Ähnlich wie beim Ehepaar Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel gibt es Zweifel daran, ob Tanvir diese Aussagen überhaupt niedergeschrieben hat und in welchem Zustand sie zum vermeintlichen Tatzeitpunkt war.
Kausar und Emmanuel saßen ebenfalls jahrelang in Haft und wurden erst in diesem Jahr freigesprochen und entlassen. Salma Tanvir dagegen erhielt in diesem Jahr ihre Verurteilung zum Tode sowie eine Geldstrafe von 5.000 pakistanischen Rupien (etwa 25 Euro). Obwohl Tanvirs Verteidigung den schlechten Gesundheitszustand seiner Mandantin vorbrachte, wurde sie vom Gericht, basierend auf einer Untersuchung des Punjab Institute of Mental Health (Punjab Institut für mentale Gesundheit) als verhandlungsfähig eingestuft.
Grundlage zur Verurteilung war für Richter Mansoor Ahmad Paragraph 295C, einer der Paragraphen des pakistanischen Strafgesetzbuches, welcher die Blasphemiegesetzgebung regelt. Dieser Paragraph bestraft "Use of derogatory remarks, spoken, written, directly or indirectly, etc. defiles the name of Muhammad or other Prophet(s)" (Den Gebrauch abfälliger Bemerkungen, ob gesprochen, geschrieben, direkt oder indirekt usw., welche den Namen Mohammeds oder anderer Propheten besudelt) mit dem Tod und einer Geldstrafe. Zwingend ist, dass bei dieser Anschuldigung und dem daraus erfolgenden Urteil ein muslimischer Richter den Vorsitz hat.
Obwohl für Salma Tanvir noch die Hoffnung auf Anfechtung des Urteils beim Obersten Gericht Lahores durch ihren Anwalt gibt, besteht selbst bei Verringerung der Strafe oder gar Freispruch die Gefahr eines Lynchmordes. In den letzten Monaten und Jahren wurden Blasphemie-Beschuldigte und deren Angehörige, teilweise selbst nach Freisprüchen, immer wieder Opfer von Selbstjustiz und Lynchmobs.