gbs reicht Vorschlag für Digital-Charta bei den Vereinten Nationen ein

Plädoyer für digitale Menschenrechte

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Vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedete die UN-Generalversammlung in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die digitale Revolution lag damals noch in weiter Ferne. Pünktlich zum 70. Jahrestag hat die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) nun Vorschläge für eine Charta digitaler Grundrechte bei den Vereinten Nationen eingereicht.

Der auf Deutsch und Englisch formulierte Vorschlag "digitaler Menschenrechte" soll eine Lücke schließen, die zunehmend größer wird. Zwar hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen in einer Resolution vom 18. Dezember 2014 festgestellt, dass die Menschenrechte auch online gelten und die Privatsphäre auch im digitalen Bereich zu schützen ist. Doch dies ist zu wenig angesichts der weitreichenden Folgen der Digitalisierung. Die Giordano-Bruno-Stiftung vertritt den Standpunkt, dass die digitalen Grundrechte der Individuen explizit als UN-Menschenrechte anerkannt werden sollten, um in der politischen Debatte den Stellenwert zu erhalten, den sie verdienen.

Für die kommenden Wochen ist eine offizielle Übergabe der Vorschläge im Büro der Vereinten Nationen in Wien geplant. Adressat der Einreichung ist neben dem Generalsekretär auch der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Datenschutz. Die vorab per Mail eingereichten Vorschläge für eine "Charta der digitalen Menschenrechte" findet man hier:

Sie sind Teil eines ausführlicheren Positionspapiers der Giordano-Bruno-Stiftung zu IT-Fragen (Deutsche Version: "WIE muss Technik?" / English Version: "How should IT work?").

Die "digitalen Menschenrechte" wurden zunächst im März 2018 im Rahmen eines Workshops von Vertretern verschiedener Organisationen diskutiert und später in Kooperation mit weiteren Ethik-, Rechts-, und IT-Experten ausformuliert. Zudem sind in den Entwurf auch Ergebnisse der Diskussion um eine Europäische Digitalcharta eingeflossen.

Übernahme von der Webseite der gbs.