BERLIN. (hpd) Der Bericht sollte nach dem Einsetzungsbeschluss der Kommission auf der BDK der Grünen im Oktober 2013 "das Verhältnis Staat, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften auf eine neue Grundlage stellen" und ein umfassendes Konzept für eine Reform dieses Verhältnisses vorlegen. Diese weitreichende Zielsetzung löst das Papier aber nur bedingt ein.
Es bleibt festzuhalten, dass auf insgesamt 39 Seiten etliche Forderungen enthalten sind, die in der Diskussion um das Verhältnis von Kirche und Staat seit langem erhoben werden und leider bis heute nicht verwirklicht worden sind. Ich erinnere an das Kirchenpapier der FDP "Freie Kirche im Freien Staat" von 1974 oder die Forderungen von GerDiA (Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz) zum kirchlichen Arbeitsrecht aus den letzten 5 Jahren oder das Forderungspapier der sozialdemokratischen Laizisten aus dem Jahre 2010. Hinter diesen Papieren bleibt die Kommission der Grünen erkennbar zurück. Aber zu begrüßen sind insbesondere folgende Positionen:
- Der Bericht stellt stellt zutreffend fest, dass die sog. Negative Religionsfreiheit, d.h. "die Freiheit, keinen Glauben oder keine Weltanschauung zu haben, in der Religionspolitik bislang meist vernachlässigt oder gar ignoriert worden ist." Da dies in der politischen und juristischen Diskussion überwiegend geleugnet wird (als konfessionsfreie Bürgerin in NRW weiß ich, wovon ich rede), ist diese Klarstellung schon einmal positiv zu bewerten.
- Die beiden großen Kirchen haben den Satz in Art. 137 Weimarer Reichsverfassung (WRV), der durch Art.140 GG Bestandteil des GG geworden ist ("Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes") mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zu einem "Selbstbestimmungsrecht" uminterpretiert, mit dem sie die Rechte ihrer Mitglieder, aber auch der Konfessionsfreien z.B. im kirchlichen Arbeitsrecht trotz der Schranken anderer Gesetze massiv einschränken. Es ist zu begrüßen, dass das Papier diese Uminterpretation nicht mitmacht und durchgängig von Selbstordnung und -verwaltung spricht.
- Die Forderung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)sei effektiver zu gestalten, ist zu begrüßen. Dies reicht aber nicht aus. Der geltende § 9 widerspricht m.E. unserem Grundgesetz und auch der Europäischen Richtlinie, aufgrund derer das Gesetz eingeführt wurde. Deshalb hatte die EU-Kommission schon vor Jahren ein Verfahren gegen die BRD in Gang gesetzt, das aber beendet wurde, nachdem die deutsche Regierung der EU-Kommission zugesagt hatte, den § 9 AGG "richtlinienkonform" auszulegen – was natürlich zeigt, dass der Wortlaut eben nicht richtlinienkonform ist. Das Wort "Selbstbestimmungsrecht" muss im AGG in § 9 gestrichen werden. Immerhin kann sich der Bericht dazu durchringen, den Paragraphen enger zu fassen.
- Da in vielen Regionen fast keine öffentlichen Einrichtungen vorhanden sind, sondern große Teile der Wohlfahrtspflege in kirchlicher Trägerschaft organisiert sind, wird "die pluralistische Fortentwicklung von Angeboten unterstützt", damit den Menschen möglichst plurale Angebote zur Verfügung stehen. Eine Mindestforderung!!
- Im Bestattungswesen soll den unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen Rechnung getragen werden, z.B. kein Friedhofszwang bei Urnenbeisetzungen mehr.
- Bei Gedenk- und Trauerritualen (z.B. nach einem Unglück) wird die Ausschließlichkeit, mit der der Staat das Trauerritual den beiden großen Kirchen überlässt, kritisiert. Konfessionsfreie würden dadurch ausgegrenzt. Dies solle überprüft werden mit dem Ziel die gesellschaftliche Pluralität angemessen abzubilden.
- Zur Thema "öffentlich-rechtliche Körperschaft" fragt der Bericht, "ob das geltende Recht pluralitätsfreundlich und zeitgemäß ist", stellt aber dazu keine konkreten Änderungsforderungen auf. Immerhin stellt er fest, dass die 4 großen muslimischen Verbände (Ditib, Islamrat, Zentralrat der Muslime, V.I.K.Z.) nicht die Voraussetzungen erfüllen, um als ö-r Körperschaft anerkannt zu werden.
- Es wird die Einrichtung eines Lehrstuhls für Humanistik gefordert. Das wäre mittlerweile dringend erforderlich.
- Die Forderung nach Pluralität in den ö-r Medien ist ebenfalls zu begrüßen. Es wird kritisiert, dass bei der Neufassung des ZDF-Staatsvertrags z.B. Humanisten wieder nicht berücksichtigt worden sind. Da das vor wenigen Tagen neu gegründete Säkulare Netzwerk in NRW sich gerade um einen Platz im WDR-Rundfunkrat bemüht, wird interessant sein zu sehen, wie der Rot-Grün dominierte Landtag entscheidet. Auch die Forderung nach Sendeplätzen ist zu begrüßen.
- Bei der Feiertagsregelung wird eine Lockerung empfohlen wie z. in Berlin und Bremen.
- Der Blasphemieparagraph § 166 StGB soll gestrichen werden. Auch eine alte Forderung der Säkularen Verbände.
- Zum Dritten Weg (kirchliches Arbeitsrecht) werden Reformen gefordert. Die Kommission sieht dringenden Reformbedarf. Wohl wahr. Aber bei den Forderungen bleibt das Kapitel merkwürdig weich. So soll § 118 II Betriebsverfassungsgesetz "überprüft" werden. Wie der Bericht später feststellt, würde eine Streichung des 2. Absatzes des § 118 BetrVerfG durch Abs. 1 den Kirchen den Tendenzschutz für verkündigungsnahe MitarbeiterInnen erhalten. Also nicht prüfen, sondern streichen.
- Zu den Kirchenfinanzen steht die Forderung nach Transparenz im Vordergrund. Zwar gebe es bisher keine gesetzliche Rechnungslegungspflicht. Es sei zu prüfen, ob dies gesetzlich geändert werden kann, da man von ö-r Körperschaften eine Offenlegungspflicht verlangen kann.
- Zur Kirchensteuer gibt der Bericht zu, dass es sehr unterschiedliche Meinungen in der Kommission gibt: zwischen Beibehalten und Abschaffen liegt die Bandbreite. Diese Mutlosigkeit ist zu bedauern. Angesichts der unterschiedlichen Meinungen hat man sich auf Reformen innerhalb des bestehenden Systems geeinigt, die aber nicht immer genau formuliert sind. Verwirklichung des Datenschutzes: Arbeitgeber und Banken sollten nicht ohne zwingenden Grund Informationen über die Religionszugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit erhalten. Ja, was denn nun?? Also müsste der staatliche Kirchensteuereinzug abgeschafft werden. (So war es übrigens in Weimar bis etwa 1925). Und dass der Arbeitgeber die Kirchensteuer einzieht, gibt es erst seit 1934, eine Regelung, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Reichskonkordat geschaffen wurde. Da hat die Kommission der Mut verlassen. Immerhin ringt man sich dazu durch, den Kirchenaustritt zu erleichtern: keine Gebühren!! Und dass man die Austrittsbescheinigung bis an sein Lebensende verwahren muss, weil sonst die Kirche wie in Berlin mit Hilfe des Staates ("Rasterfahndung") Kirchensteuer-Nachzahlungen erhebt, wird kritisiert. Es "muss ein System gefunden werden, das den Kirchenaustritt für alle Beteiligten rechtssicher macht". Alles in allem hat der Bericht die Ungerechtigkeiten des Kirchensteuersystems gut beschrieben, aber hat den Mut zu einer wirklichen Reform nicht aufgebracht.
- Zu den "Staatsleistungen", die nach Art. 138 WRV iVm Art.140 GG abzulösen sind, fordert der Bericht die Einrichtung einer Expertenkommission. Nachdem sich der Gesetzgeber 100 Jahre lang geweigert hat, sich an die Umsetzung von Art. 138 zu machen, ein Fortschritt. Aber wenn es dann weiter heißt, es ginge dort um große Summen, die auf die öffentliche Hand bei der Ablösung zukommen, ist man schon wieder desillusioniert: nachdem Kirchen seit 1803 (Reichsdeputationshauptschluss) 200 Jahre lang Entschädigungsleistungen kassiert haben, dürfte m.M nach die Ablösesumme heute bei Null liegen, um "große Summen" kann es also nicht gehen.
- Zu begrüßen ist die Passage zur Beschneidung. Es wird vorgeschlagen, das Gesetz vom 12. 12. 2012 nach einer Frist von 5 Jahren zu evaluieren.
Alles in allem ein Fortschritt. Wenn man aber bedenkt, dass z.B. das FDP-Kirchenpapier schon vor über 40 Jahren schreibt, dass der Status einer ö-r- Körperschaft für Kirchen nicht geeignet ist und stattdessen ein neues Verbandsrecht fordert, dass die Kirchensteuer durch ein kircheneigenes Beitragssystem zu ersetzen ist, dass fast überall in vergleichbaren Ländern in Europa mit großem Erstaunen die enge Verflechtung von Staat und Kirche in Deutschland gesehen wird, bleiben aus der Sicht konsequenter Säkularer entscheidende Wünsche offen.
14 Kommentare
Kommentare
Rerun am Permanenter Link
Die Passage zur Beschneidung halte ich überhaupt nicht für zu begrüßen. Es ist mehr als naheliegend, dass eine solche Evaluierung genauso aufrichtigt erfolgt wie die Diskussion, die 2012 zu §1631d BGB geführt hat.
Allenfals keinen Rückschritt als Fortschritt verkaufen... Die Grünen wollen offenbar die Kooperation mit CDU/CSU, koste es was es wolle.
Jürgen Roth am Permanenter Link
Der bedauernswert unterbelichtete Kommentar zu den außerordentlich erhellenden und fairen Ausführungen von Ingrid Matthäus-Maier führt uns auf gefährliche Abwege.
Rerun am Permanenter Link
Meine Kritik bezog sich weniger auf die Ausführungen von Frau Matthäus-Meyer sondern auf den Kommissionsbericht.
"Die Kommission sieht dringenden Reformbedarf. Wohl wahr. Aber bei den Forderungen bleibt das Kapitel merkwürdig weich. ... Also nicht prüfen, sondern streichen."
"Alles in allem hat der Bericht die Ungerechtigkeiten des Kirchensteuersystems gut beschrieben, aber hat den Mut zu einer wirklichen Reform nicht aufgebracht."
Meine Kritik an Frau Matthäus-Meyer erstreckt sich alleinig auf den Punkt 16, in dem sie nicht erkennt, dass es nicht an der Kommission liegt, dass das Thema Beschneidung nicht vom Tisch ist und dass der Weg, den die Kommission gewählt hat, der Weg der Ausflüchte ist. Die Grünen haben seit 2012 eine echte Debatte über dieses Thema versprochen und bereits damals war klar, dass die Übergabe des Themas an die Kommission alleinig das Ziel hatte, dieses auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben. Es ist alleinig dem Druck der grünen Basis zu verdanken, dass man es nicht einfach sang- und klanglos völlig streichen kann. Und im Ernst, was soll bei einer solchen Evaluation herauskommen, wenn es die Politik bisher (absichtlich) versäumt hat, für eine entsprechende Datenlage zu sorgen. Der Kommissionsbericht bleibt in Bezug auf diese Evaluation absolut vage. Irgendwer soll irgendwie nochmal befragt und miteinbezogen werden. Wer denn? Auf welcher Grundlage denn? Ein Evaluationsbericht der Regierung (BMG und BMJ) wird sich der obersten Prämisse "religiöses Leben muss in Deutschland weiter möglich sein" wie 2012 völlig unterordnen und kritische Stimmen gezielt herausfiltern. Auch dass die Grundrechte der Kinder bereits verletzt werden, auch wenn der Eingriff so "schonend und altersgemäß wie möglich ausgeführt", ignoriert die Kommission schlicht. Das wird genauso laufen wie beim Ethikrat, bei dem man auch über die Auswahl der Mitglieder das Ergebnis gesteuert hat. Die "Communities" werden weiter fest behaupten, dass das alles ganz problemlos sei und am Ende wird herauskommen, dass §1631d BGB ein voller Erfolg für die Kinderrechte gewesen sei und die Basis doch jetzt bitte ruhig zu sein habe. Zur Not greift man dann halt, so wie sie, auf "kulturelle Sensibilität" und "antisemitische Hetze" zurück.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
" Allerdings muss diese Diskussion kulturell sensibel und ohne antisemtische Hetze geführt werden."
Diese Diskussion muss vor allem so schnell es geht in Hinblick auf die Opfer sensibel geführt werden. Kultur und Religion müssen in einem Rechtsstaat hinter den Leiden (auch wenn es nur mögliche Leiden wären) unschuldiger Opfer zurückstehen.
Der Antisemitismusvorwurf wird ja gerade von Religionsgemeinschaften als beliebte Nebelkerze ins Spiel gebracht, um vom eigenen Versagen in Bezug auf Kinderrechte (auch Frauenrechte, Rechte Homosexueller etc.)abzulenken.
Aber warum sollte jemand (automatisch) ein Antisemit sein, nur weil er Kinder vor unnötigen Verstümmelungen bewahren will? Und wenn eine Religionsgemeinschaft wirklich und wahrhaftig der Meinung sein sollte, sie könne ihren Glauben nur leben, wenn sie dazu Kinder verstümmelt, dann muss auch deren Religionsverständnis hinterfragt werden dürfen.
Was täte schließlich der Staat, wenn sich die beschneidenden Religionsgemeinschaften weigern, ein mögliches Verbot der Zwangsbeschneidung umzusetzen? Dann käme doch sofort wieder der Antisemitismus/Islamophobie-Vorwurf und dass jüdisches/muslimisches Leben in Deutschland unmöglich sei. Und dem gibt der Staat dann wieder aus Gründen des Rechtsfriedens nach und Kinder müssen weiterhin leiden - sogar entgegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Geschlechter in Form einer Geschlechterapartheit.
Und dann? Wird dann fünf Jahre später wieder evaluiert?
Irgendwann wird geklärt werden müssen, wie weit die Selbstbestimmung von Religionsgemeinschaften gehen darf. Und wenn ich für meinen Kampf für die Intaktheit von Kindern und deren sexuelle Autonomie als "Antisemit" beschimpft werden sollte, dann muss ich dies wohl ertragen. Zutreffen tut es in keinem Fall.
Ich lasse mich nicht mehr einschüchtern. Humanistische Ethik verfolgt das Ziel, Leid in der Welt zu mindern. Beschneidung produziert Leid und dieses kann problemlos gemindert werden - ohne, dass die jüdische oder islamische Religion darunter leiden müsste. Auch ein vollständiger Mann kann ein guter Gläubiger sein.
Ulf am Permanenter Link
Danke Herr Kammermeier,
valtental am Permanenter Link
"Ein Blick in den Kommissionsbericht wäre wohl hilfreich gewesen."
Na dann schauen wir mal rein und schlagen S. 38 auf:
Als Ziel einer Evaluation wird hier ganz klar nur die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens, d.h. im Klartext die Beibehaltung der legalisierten Praxis von Vorhautamputation formuliert. Und das alleinige Kriterium lautet: "so schonend und altersgemäß wie möglich"! Eine generelle Infragestellung des "Beschneidungs"paragrafen durch eine Überprüfung an Grundrechten des GG bzw. allg. Menschenrechten wird anscheinend gar nicht mehr in Betracht gezogen! Obwohl im Eingang des Kommissionsberichtes (S. 8) großspurig deklariert wird: "Wir wollen mit unseren Reformvorschlägen Menschenrechte gewährleisten..."!!
Die Grünen scheinen als selbsgepriesene "Menschenrechtspartei" den Widerspruch zwischen Menschenrechten und Vorhautamputation auch drei Jahre nach dem Gesetzeserlass immer noch nicht begriffen zu haben, wie auch Sie, der Sie dies gar als "Umsicht" verklären, um nebenbei gleich noch Antisemitismusvorwürfe auspacken.
Im Bericht hätte klar formuliert werden müssen, dass die Evalution auch eine grundsätzliche Neuprüfung der Legalität nicht ausschließen darf.
Stefan Wagner am Permanenter Link
Wo haben Sie denn Antisemitismus ausgemacht? Darin, dass man bei der Verstümmelung von Kindern jüdischer Eltern die Augen nicht verschließt?
Malte Reimann am Permanenter Link
Claudia Roth hatte auf dem Parteitag 2012 laut und deutlich eine intensive Debatte zu "Beschneidung" in der Kommission versprochen.
Stefan am Permanenter Link
Die Grünen sind heutzutage generell ziemlich konservativ. Und inzwischen auch in weiten Teilen durch die Kirchen unterwandert. Bis in den Bundesvorstand hinauf.
schulze am Permanenter Link
Man hört immer wieder von "Unterwanderung". Muss man sich das mit geheimdienstlichen Methoden vorstellen? Haben die Leute Decknamen? Wer koordiniert die "Unterwanderung"?
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Ich empfehle die Lektüre von Carsten Frerks neuem Buch "Kirchenrepublik Deutschland". Danach dürfte Ihnen nicht mehr nach Ironie zu diesem Thema zumute sein.
Kay Krause am Permanenter Link
Kollege Schulze hat recht: "Unterwanderung" ist wohl unglücklich gewählt.
U.s.w. ----u.s.w. Alles bekannt, aber keiner tut was, um dieses kirchengesteuerte System endlich demokratisch zu gestalten! Das Papier der GRÜNEN ist auch mal wieder eine halbe Sache.
Stefan am Permanenter Link
Wenn führende Politiker fast sämtlicher Parteien in Personalunion auch führende Positionen in bundesweiten Kirchenorganisationen haben dann darf man sehr wohl von Unterwanderung sprechen.
Daneben gibt es noch viele andere problematische Dinge wie Unmengen von Politiker die Theologie studiert haben, die Besetzung von Ethik-Gremien mit Theologen und Kirchenvertretern oder der leichte Zugang von Kirchenlobbyisten zu Politkern (und Verfassungsrichtern)
Kay Krause am Permanenter Link
Die Grünen sind seit ihrer Gründung konservativ! Bei fast allen politischen Themen vertreten sie konservative Positionen.