KARLSRUHE. (hpd) Am Montagnachmittag fand im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das erste offizielle Treffen zwischen Verfassungsrichtern und Vertretern säkularer Verbände statt. Das Gespräch, das bereits vor Monaten in die Wege geleitet wurde, erhielt durch den aktuellen Beschluss des Gerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht zusätzliche Brisanz.
In der Vergangenheit haben sich die Karlsruher Verfassungsrichter immer wieder mit Vertretern der Religionsgemeinschaften, insbesondere der beiden christlichen Großkirchen, getroffen, um mit ihnen über Fragen des Religionsverfassungsrechts zu diskutieren. Am Montagnachmittag kam es erstmals zu einem Gespräch mit Repräsentanten der knapp 30 Millionen Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören.
“In Deutschland gibt es mehr religionsfreie Bürgerinnen und Bürger als Katholiken oder Protestanten. Viel zu lange wurden die Interessen dieser großen Bevölkerungsgruppe ignoriert. Insofern kann man das heutige Treffen als historisches Ereignis werten”, sagte Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz, der neben Ingrid Matthäus-Maier (Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz), Helmut Fink (Koordinierungsrat säkularer Organisationen), Michael Bauer (Humanistischer Verband Deutschlands), Michael Schmidt-Salomon (Giordano-Bruno-Stiftung), Gerhard Czermak (IBKA / Bund für Geistesfreiheit) und Carsten Frerk (Forschungsgruppe Weltanschauung in Deutschland) der säkularen Delegation angehörte.
Eines der Ziele des rund zweistündigen Gesprächs bestand darin, die Verfassungsrichter – Gabriele Britz, Reinhard Gaier und Wilhelm Schluckebier vom Ersten Senat sowie BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle und Peter Müller vom Zweiten Senat – für die Situation nichtreligiöser Menschen in Deutschland zu sensibilisieren. Zur Sprache kamen dabei zunächst die verschiedenen Kirchenprivilegien, die von konfessionsfreier Seite als Verstöße gegen das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates gewertet werden, etwa Kreuze in Gerichten, Behörden und Schulen, die staatliche Finanzierung (“Staatsleistungen”) von Bischofsgehältern, Theologischen Fakultäten und Militärseelsorge, der staatliche Einzug der Kirchensteuer, der Eintrag der Konfessionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte sowie der überproportionale Anteil von Kirchenvertretern in Rundfunk- und Ethikräten.
Besonders ausführlich fiel die Debatte über den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht aus (“Kündigung eines Arztes im katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung als Geschiedener”). Ingrid Matthäus-Maier trug dabei den Standpunkt der Delegation vor, das Gericht habe das in der Verfassung verankerte Selbstverwaltungs- und Ordnungsrecht der Religionsgesellschaften (Art.140 GG iVm Art. 137 Abs.3 WRV ) entgegen dem Wortlaut zu einem fast unbeschränkten Selbstbestimmungsrecht ausgedehnt, wodurch die individuellen Selbstbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger ausgehebelt würden. Eine solche Rechtsauslegung sei durch die Verfassung nicht gedeckt und würde angesichts der weit vorangeschrittenen Säkularisierung in Deutschland auf Unverständnis in der Bevölkerung stoßen, zumal viele Menschen “zwangskonfessionalisiert” seien, das heißt: ihr Recht auf Religionsfreiheit aufgrund der Übermacht konfessioneller Träger in der Medizin, der Pflege und im Bereich der Jugend-, Bildungs- und Sozialarbeit nicht in Anspruch nehmen könnten.
Die säkularen Vertreter kritisierten darüber hinaus die staatliche Förderung religiöser Missionierungsversuche sowohl in kirchlichen wie auch in nichtkirchlichen Kitas und Schulen sowie die Privilegierung des konfessionellen Religionsunterrichts. Obwohl der Humanismus wesentlich zur Wertebildung in unserer Gesellschaft beigetragen habe und beitrage, seien seine Entfaltungsmöglichkeiten noch immer auf unzulässige Weise beschränkt. So sei die Gleichstellung der Humanisten mit religiösen Menschen, auch was das Elternrecht der weltanschaulichen Erziehung ihrer Kinder betrifft, vielerorts nicht eingelöst. Dies werde am Beispiel des Schulfachs “Humanistische Lebenskunde” deutlich, das vielerorts nicht als gleichwertige Alternative zum Religionsunterricht angeboten werden kann. Auch ein verbindlicher Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler, der dem weltanschaulichen Dialog über Konfessionsgrenzen hinweg dienen könnte, werde von den Religionsgemeinschaften in fast allen Bundesländern verhindert.
Obwohl die Gesprächspartner insbesondere in der Einschätzung des jüngsten Gerichtsbeschlusses zum kirchlichen Arbeitsrecht zu recht unterschiedlichen Standpunkten gelangten, entwickelte sich ein konstruktiver Dialog, der in Zukunft fortgesetzt werden soll. Dies allerdings sei auch dringend nötig, meinten die Teilnehmer der säkularen Delegation. Immerhin dürften die Konfessionsfreien in absehbarer Zeit die Mehrheit der deutschen Bevölkerung stellen. Ihre Interessen müssten daher sehr viel stärkere Beachtung finden als bisher – nicht nur in der Politik, sondern auch vor Gericht.
29 Kommentare
Kommentare
Jo am Permanenter Link
Dann bin ich mal gespannt, ob die hpd-Kommentar-Schreiben, die sonst immer eine verschwörerische Beeinflussung der Richter durch die Kirchenvertreter vermuten, sich jetzt entspannen.
Rolf Schröder am Permanenter Link
Ich vermute, es liegt nicht mal eine „verschwörerische Beeinflussung der Richter durch die Kirchenvertreter“ vor, sondern es ist viel schlimmer: Viele Juristen im Staatsdienst (Richter, Staatsanwälte) sind ausgesucht
A. T. Feld am Permanenter Link
, sprach der Religiot angesichts des nur all zu kirchenfreundlichen Gebarens des BVerfG in der Vergangenheit.
valtental am Permanenter Link
Ob "verschwörerische Beeinflussung" sei einmal dahingestellt.
Jo am Permanenter Link
Man kann darüber diskutieren, wie "neutral" sich Humanisten verhalten sollten. Es gibt Pro- und Kontra-Argumente für rein "neutrales" Verhalten oder Mitwirken im Staat.
Mein Punkt hat damit jedoch wenig zu tun. Was mich als Atheisten und Humanisten einigermaßen fertig macht, ist die Bereitschaft, mit der andere, die sich dem selben Lager zurechnen, bereitwillig Verschwörungstheorien entwerfen oder Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht prinzipiell in Frage stellen. Rechtsprechung inhaltlich zu kritisieren, ist nicht nur in Ordnung, sondern wichtig. Was hier von manchen Leuten jedoch gemacht wird ist, Gründe zu konstruieren, warum Urteile, die den eigenen Wunschvorstellungen widersprechen, illegitim sind.
Dazu passend wird in Diskussionen zum ad-hominem-Argument oder zu Beleidigungen gegriffen. Der Kommentar von A. T. Feld liefert ein gutes Beispiel dafür.
David am Permanenter Link
Ich, wie vermutlich auch die anderen Kommentatoren, verstehe Ihre Kritik nicht.
Einerseits sagen Sie: "Rechtsprechung inhaltlich zu kritisieren, ist nicht nur in Ordnung, sondern wichtig. "
Und dann kritisieren Sie: "Was hier von manchen Leuten jedoch gemacht wird ist, Gründe zu konstruieren, warum Urteile, die den eigenen Wunschvorstellungen widersprechen, illegitim sind."
Ist letzteres nicht immer der Bestanteil einer anderen Auffassung? Und wenn erwähnte "Gründe" wie nicht zuletzt auch hier im behandelten Fall gut und nachvollziehbar sind, wie soll man dann Ihre Bemerkung anders verstehen, als ein Relativierungsversuch eines ungerechten aber seit Jahrzehnten ignorierten Zustandes, gedeckt von unser höchstrangigen Gerichtsebene?
Jo am Permanenter Link
Ich sagte: "Was hier von manchen Leuten jedoch gemacht wird ist, Gründe zu konstruieren, warum Urteile, die den eigenen Wunschvorstellungen widersprechen, illegitim sind."
Sie fragten: "Ist letzteres nicht immer der Bestanteil einer anderen Auffassung? "
Nein. Zum einen habe ich den Eindruck, dass ebensolche Gründe oft (nicht immer!) nicht wirklich benannt oder aufgedeckt, sondern sie konstruiert werden. Zum anderen geht es um das Wort "illegitim". Einem Gericht die Autorität abzuerkennen, weil es nicht im eigenen Sinne urteilt und das dann mit nicht überprüfbaren Behauptungen über Befangenheit und Beeinflussung zu untermauern, ist ein Beispiel dafür.
Etwas völlig anderes wäre, zu zeigen, dass des Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung über Arbeitsrecht und Kirchenautonome das Grundgesetz eben nicht beachtet hätte.
Etwas völlig anderes wäre auch, wenn man sagt: Okay, das BVerfG beachtet das Grundgesetz, dann müssen wir das Grundgesetz halt ändern.
MfG
A. T. Feld am Permanenter Link
Wenn man die Kritiken des hpd über das BVerfG als "verschwörerische Beeinflussung" bezeichnet, ist das schon ziemlich dumm.
Und woher haben Sie Ihre Einordnung meiner Person als jemand der "Gründe zu konstruier[t], warum Urteile, die den eigenen Wunschvorstellungen widersprechen"? Von einem Vögelchen?
Dass der Begriff Religiot ein beschreibendes Merkmal einer Person und keine Beleidigung ist (selbstverständlich würden Religioten sich nie als solche sehen), hatte ich ebenfalls vorausgesetzt.
Jo am Permanenter Link
"Wenn man die Kritiken des hpd über das BVerfG als "verschwörerische Beeinflussung" bezeichnet,"
Eigentlich habe ich mit "hpd-Kommentar-Schreiben" (letzteres sollte -"Schreiber" heißen) nicht die "Kritiken des hpd" gemeint, sondern einige Leute, die unter den Kritiken Kommentare schreiben. Es tut mir leid, dass die Formulierung missverständlich war.
Soviel zur Klarstellung. Auf den Rest einzugehen, scheint sich mir nicht zu lohnen. Wobei es mich schon noch interessieren würde, ob "Schwachkopf" auch nicht als Beleidigung einzustufen wäre, sondern als "beschreibendes Merkmal einer Person". Interessante Diskussionskultur.
A. T. Feld am Permanenter Link
"Auf den Rest einzugehen, scheint sich mir nicht zu lohnen." - Es ist wohl eher so, dass Sie Ihre Behauptung über mich nicht belegen können.
"Wobei es mich schon noch interessieren würde, ob "Schwachkopf" auch nicht als Beleidigung einzustufen wäre, sondern als "beschreibendes Merkmal einer Person"." - Anscheinend kennen Sie den Ursprung des Begriffs 'Religiot' nicht: Er ist von Michael Schmidt-Salomon formuliert worden; die Idee geht auf Franz Buggle zurück (http://hpd.de/node/6606).
valtental am Permanenter Link
Auch wenn ein Schmidt-Salomon oder´Buggle sich diesen Begriff ausgedacht haben, gewinnt sein Gebrauch m.E. nicht an Stil.
Jo am Permanenter Link
Dem stimme ich definitiv zu.
Ich finde auch absurd, sich hier auf Begriffsdefinitionen zurückzuziehen, wenn aus dem Kontext klar ist, dass der Begriff beleidigend gemeint ist oder zumindest die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass er als solcher verstanden werden kann. Abgesehen daovn ist die Begriffsdefinition allerdings hier keine Hilfe. Es ist ein merkwürdiges Verhalten, seinem Diskussionsgegenüber eine "spezielle Form der geistigen Behinderung" mit "deutlich unterdurchschnittlichen kognitiven Leistungen" zu unterstellen (http://hpd.de/node/6606) - selbst wenn dies danach auf eine Art spezifische Dummheit, bezogen auf den Diskussionsgegenstand eingeschränkt wird. Aber diese Zuschreibung ist praktisch, weil man damit seine eigene Position stets rechtfertigen kann: Der andere ist ja eh zu dumm, sie nachzuvollziehen. So kann man Selbstgefälligkeit an den Tag legen und sie gleichzeitig wegdefinieren.
A. T. Feld am Permanenter Link
"Ich finde auch absurd, sich hier auf Begriffsdefinitionen zurückzuziehen, wenn aus dem Kontext klar ist, dass der Begriff beleidigend gemeint ist oder zumindest die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass er als solch
- Was heißt hier zurückziehen? Der Begriff hat eine eindeutige Definition und an die halte ich mich, wenn ich ihn verwende.
"Es ist ein merkwürdiges Verhalten, seinem Diskussionsgegenüber eine "spezielle Form der geistigen Behinderung" mit "deutlich unterdurchschnittlichen kognitiven Leistungen" zu unterstellen"
- Wenn man Grund zu der Annahme hat(te), dass der Andere ein Verschwörungstheoretiker aus dem religiösen Lager ist, halte ich den Begriff für sehr zutreffend. Unterstellt haben Sie mir indes, dass ich Gründe konstruiere, warum Urteile, die meinen Wunschvorstellungen widersprechen, illegitim sind. Das zu (er)klären ist aber offensichtlich nicht in Ihrem Sinn.
"Der andere ist ja eh zu dumm, sie nachzuvollziehen. So kann man Selbstgefälligkeit an den Tag legen und sie gleichzeitig wegdefinieren."
- Da ich das nicht denke, fühle ich mich auch nicht angesprochen. ;D
Jo am Permanenter Link
Ich schrieb ursprünglich:
"Was hier von manchen Leuten jedoch gemacht wird ist, Gründe zu konstruieren, warum Urteile, die den eigenen Wunschvorstellungen widersprechen, illegitim sind. Dazu passend wird in Diskussionen zum ad-hominem-Argument oder zu Beleidigungen gegriffen. Der Kommentar von A. T. Feld liefert ein gutes Beispiel dafür."
Ich habe darin Ihren Kommentar als gutes Beispiel für ad-hominem-Argument und Beleidigungen beschrieben (nicht fürs Konstruieren von Gründen). Dabei bleibe ich, auch wenn Sie auf die Definition von "Religiot" verweisen. Das ist absurd, insbesondere da "Religiot" selbst nach der Definition beleidigend ist. Weiterhin scheint mir nach wie vor, dass das beschriebene Gründekonstruieren und das Beleidigen gut zusammen passen, da beides dazu dient, den anderen im Gespräch zu delegitimieren, um die eigene Position zu stärken.
A. T. Feld am Permanenter Link
Dann ist das "Dazu passend" also wieder nur ein bedauerlicher Formulieringsfehler, gell? Die Definition beschreibt einen psychologischen Zustand, oder haben Sie den Artikel nicht gelesen?
Jo am Permanenter Link
Warum? Beide beschriebenen Verhaltensweisen dienen dem Delegitimieren von anderen Auffassungen; deshalb passen sie zusammen.
A. T. Feld am Permanenter Link
"Beide beschriebenen Verhaltensweisen dienen dem Delegitimieren von anderen Auffassungen" - Wenn das gerechtfertigt ist, ist es nicht falsch (Extrembeispiel Kreationismus).
"Insofern, fühlen Sie sich von mir aus, als hätten Sie überlegene Einsichten in meine Psyche" - Da Sie nicht gläubig sind, kann die Bezeichnung 'Religiot' gar nicht auf Sie zutreffen. Insofern kann ich auch nichts über Sie aussagen.
A. T. Feld am Permanenter Link
"Völlig unabhängig von der Wortherkunft von "Idiot" ist mit der Verbindung zu Religiot im Alltagsgebrauch eindeutig eine Beleidigung verbunden."
- Wenn Leute den Begriff entstellend missbrauchen ist das weder MSS's noch mein Problem.
Angelika Richter am Permanenter Link
"...zumal viele Menschen “zwangskonfessionalisiert” seien,..."
Das ist leider Realität in Deutschland.
Meine Cousine musste in der EKD beitreten, bevor sie als Ärztin in einem entsprechend "getragenen" Krankenhaus arbeiten konnte.
Allerdings währte diese unfreiwillige Mitgliedschaft nur ein paar Monate - bis sie dahinter kam, wie schlecht vergleichsweise die Bezahlung war, sie ihrem religiösen Arbeitgeber kündigte und flugs wieder austrat...
Martin am Permanenter Link
So begrüßenswert dieses Treffen ist: "Repräsentanten der knapp 30 Millionen Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören" waren die eine Frau und mehreren Männer nicht, allenfalls eines sehr kleinen
elli am Permanenter Link
genauso wie die Bischöfe den Anspruch haben, auch je ein Drittel zu vertreten....
Martin am Permanenter Link
Die Bischöfe haben zumindest den formellen Vorteil, daß jeweils ca. ein Drittel in ihren Vereinen Mitglied sind. Daraus abzuleiten, daß sie diese Menschen repräsentierten, ist zwar anmaßend.
elli am Permanenter Link
Nun, das ist schon richtig, beim ADAC wird man ja auch nicht als Kind schon hinzugefügt durch eine Taufe. (wäre doch auch eine gute Idee ...)
Eine Befragung der Bevöllerung wäre auch eine gute Idee, habe aber kein Geld dafür. Dann würde man sehen, wie viele Menschen sich dort vertreten fühlen könnten.
David am Permanenter Link
"Ich repräsentiere auch nicht alle 68 Millionen Nichtmitglieder des ADAC in der BRD, obwohl ich auch in Bezug auf den "Gott Automobil" Atheist bin."
Jetzt stellen Sie sich mal vor, der ADAC würde seit Jahrhunderten die Rechte der Fussgänger und Fahradfahrer beschneiden und dies mit staatlicher Rückendeckung.
Ich denke, es ist offensichtlich, dass Personen, die eine solche gesellschaftiche Benachteiligung eines Großteils der Bevölkerung öffentlich kritisieren, im Namen der Benachteiligten sprechen - auch, oder vielleicht grade, wenn diese nicht organisiert sind.
Stefan Wagner am Permanenter Link
So wie die christlichen Ethikratsdarsteller, Bischöfe, Kardinäle und Superintendenten, die ja auch nicht von den einegetragenen Christen gewählt werden.
Man hört dass die eingetragenen Christen nur zu 10% den religiösen Lehren ihrer Kirche folgen. Da geht die Schere auch weit auseinander zw. Vertretern und Vertretenen.
Friedensgrenze am Permanenter Link
Gottlose sitzen mit Richtern mittlerweile in einem Boot da auch richterlich begründete Entscheidungen durch Religiöse gekippt werden wie beim Beschneidungsurteil und dem darauf folgenden Blitzgesetz zum religiösen Erl
David am Permanenter Link
Bei der Sache waren viele Interessen am Start.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ein (vor wenigen Jahren noch undenkbarer!) Anfang, der Mut macht, denn es "entwickelte sich ein konstruktiver Dialog, der in Zukunft fortgesetzt werden soll."
Gerda Pischky am Permanenter Link
Ein kleiner Hoffnungsschimmer auf eine überfällige Veränderung in unserer Gesellschaft.