Kein Theaterstück feiert derzeit so große Erfolge und sorgt für derart hitzige Diskussionen wie Ferdinand von Schirachs "Terror". Heute Abend zeigt das Erste eine Fernsehadaption des Stücks als interaktives TV-Ereignis. Das Fernsehvolk wird zu Laienrichtern. Das Wagnis blieb nicht ohne Kritik.
Major Lars Koch wägte ab und ernannte sich selbst zum Richter über Leben und Tod. Der Kampfpilot schoss eine vollbesetzte Passagiermaschine ab, die ein Terrorist in die ausverkaufte Allianz-Arena lenken wollte. Im anschließenden Gerichtsverfahren wird er des Mordes beschuldigt. Das Publikum wird in dem interaktiven Schauspiel zu Schöffen erklärt und muss über die Schuld des Angeklagten entscheiden. Eine jede Stimme zählt.
Ferdinand von Schirachs Erfolgsstück wurde bereits an mehr als 30 verschiedenen Bühnen im deutschsprachigen Raum gezeigt. In der kommenden Spielzeit werden nochmals knapp 20 weitere hinzukommen. Der hpd hatte über die Inszenierung in den Mainzer Kammerspielen berichtet.
Das Erste präsentiert heute Abend ab 20:15 Uhr eine Verfilmung des Gerichtsdramas, die das interaktive Konzept der Vorlage konsequent beibehält. Nach den Schlussplädoyers der Anwälte wird es am Fernsehpublikum liegen, online oder per Telefon über das Schicksal des Luftwaffen-Majors abzustimmen. Je nach Wahlausgang wird daraufhin ein alternatives Ende, Freispruch oder Verurteilung, ausgestrahlt. Im Anschluss folgt eine Sondersendung von "hart aber fair" mit Frank Plasberg, in der dieser u.a. mit dem ehemaligen Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung über die Abstimmung und das ethische Dilemma des Stücks diskutieren wird.
Die ARD konnte zur Umsetzung ihres TV-Events dabei vor und hinter der Kamera ein großes Staraufgebot auffahren: Regie führte Grimme-Preisträger Lars Kraume, der mit seinem Kinofilm "Der Staat gegen Fritz Bauer" dieses Jahr den Hauptpreis im Rahmen des Deutschen Filmpreises gewann. Die Produktion übernahm Oliver Berben. In den Hauptrollen sind Florian David Fitz, Martina Gedeck, Burghart Klaußner und Lars Eidinger zu sehen.
Das multimediale Spektakel sorgte indes auch für negative Schlagzeilen. So warfen die FDP- Politiker Burkhard Hirsch, ehemals Vizepräsident des Deutschen Bundestages, und Gerhart Baum, ehemals Bundesinnenminister, von Schirach in einem Interview mit der FAZ Effekthascherei und eine negative Beeinflussung der öffentlichen Meinung vor. Sie forderten gar, die Ausstrahlung des Projekts ganz zu unterlassen.
ARD-Programmdirektor Volker Herres widersprach daraufhin in einem offiziellen Statement. Denn gerade durch die an den Film anschließende Diskussionsrunde werde ja eine sachliche und geeignete Auseinandersetzung mit dem Stoff geboten. Zumal angemerkt werden muss, dass nicht zuletzt von Schirach selbst in einem Essay im Spiegel bereits klargestellt hatte, dass er seinen Kampfpiloten als schuldig ansieht.
Alles in allem verspricht es also ein spannender Fernsehabend zu werden, der seinem nur selten interaktiven Ausgangsmedium interessante Impulse für eine öffentliche Debatte entlocken kann. Eine nachdenklich stimmende, brandaktuelle Abwandlung des klassischen Trolley-Problems, angesichts der Bedrohungslage durch terroristische Anschläge.
Weitere Informationen zum Film auf der Website des Ersten.
32 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Nicht "schuldig", aber verantwortlich.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Und zwar (gerade nach dem Film und der Selbstverteidigung des Angeklagten und des Plädoyers der Staatsanwältin) VOLL verantwortlich.
Ziemlich erschütternd jedenfalls das Abstimmungsverhältnis mit deutlich über 80 % pro Freispruch - von 'Schöffen', die vermutlich zu einem Großteil das Grundgesetz noch nicht einmal gelesen geschweige denn verstanden haben - vom Trolley-Problem ganz zu schweigen...
Die EKD-Repräsentantin, Petra Bahr, danach war verzichtbar wie FJ Jung.
Viel interessanter die Alternativ-Schlüsse je nach Frei- oder Schuld-Spruch; zu sehen in: http://www.daserste.de/unterhaltung/film/terror-ihr-urteil/index.html - und zu bemerken, wie nah die Begründungen bei solch einem Trolley-Problem sein können.
René am Permanenter Link
Hans, Du magst ja Deine Argumentation für Deine Sichtweise haben und natürlich ist auch klar, dass Du somit das Abstimmungsergebnis der Zuschauer aus Deiner Sicht(!) "erschütternd" findest.
Was aber bringt Dich zu der überheblichen Ansicht, die Masse derer, die entgegen Deiner Sichtweise stimmen, würden das Grundgesetz "nicht einmal gelesen geschweige denn verstanden haben", und überhaupt wären sie nicht fähig, über dieses Dilemma und die ganzen einschlägigen und bekannten Beispiele eigenständig nachzudenken, die auch im Film benutzt wurden?
Übrigens sind zu meiner Schulzeit Grundgesetze in Buchform an alle Schüler verteilt und im Unterricht thematisiert worden! Ganz so dämlich und unmündig wie von Dir angenommen wird die Masse wohl dann doch nicht sein.
Hans Trutnau am Permanenter Link
René, überheblich wäre es gewesen, wenn ich oben das Wort "vermutlich" weggelassen hätte.
Sim am Permanenter Link
Hallo Hans.
Es gehört, wie ich finde, schon zum guten Ton, dass man die Prämissen eines Gedankenexperiments akzeptiert. Man kann natürlich Variationen des Problems diskutieren, wenn man aber ein konkretes Problem diskutiert dann gehören die Prämissen dazu: In dem Fall eben, dass die Konsequenzen hinreichend klar sind oder zumindest dem Piloten hinreichend klar erscheinen.
Sonst kann man natürlich alles in Frage stellen, auch dass der Pilot das Flugzeug absichtlich abgeschossen hat. Vielleicht hatte er einen epileptischen Anfall bekommen und ausversehen das Flugzeug abgeschossen. Vielleicht leidet der Pilot unter einer Zwangsstörung und musste einfach diesen Knopf drücken aber erlebte diese Handlung nicht als gewollt. Oder er leidet unter dem Alien-Hand-Syndrom. Oder er hat eine multiple Persönlichkeitsstörung oder oder oder... Jetzt könnte man sagen, dass ist aber alles nicht sehr plausibel. Naja es gibt immerhin mehr Leute mit den genannten Störungen als Terroristen die in Fußballstadien fliegen :)
Hans Trutnau am Permanenter Link
Werte/r Sim, welche Prämisse/n habe ich denn da nicht akzeptiert?
Sim am Permanenter Link
(Werter ist schon richtig)
Na wie ich bereits geschrieben habe:
"In dem Fall eben, dass die Konsequenzen hinreichend klar sind oder zumindest dem Piloten hinreichend klar erscheinen."
Aber gut, da hab ich mich wohl auch etwas unklar ausgedrückt. Hierbei bezieht sich Konsequenzen darauf, dass Abschuß zum Tod der Flugzeuginsassen führt und kein Abschuß zum Tod der Stadionzuschauer + Tod der Flugzeuginsassen. Darin sah ich jetzt kein Vorurteil sondern eine Prämisse.
Zumindest bin ich jetzt mal davon ausgegangen, dass dies eine Prämisse des Films war. Das ist, wie ich finde, eine naheliegende Interpretation denn die Brisanz des Films speist sich doch offensichtlich aus diesem moralischen Dilemma. Würde es darum gehen, dass jemand ohne erkennbar guten Grund mehrere Menschen umbringt um angeblich andere Menschen zu retten, dann wäre das doch ein ganz anderes Problem was wir hier diskutieren würden. Es kann natürlich auch immer sein, dass ich da falsch liege.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Nun, werter Sim, ich denke, dass du da falsch liegst, weil die Prämisse/n so nicht bestand/en.
Andererseits sollte (als ein Ziel des Prozesses) angeblich geklärt werden (wurde aber nicht), ob Passagiere den Terroristen nicht hätten überwältigen können, was den Abschuss hätte obsolet machen können.
Hätte, hätte, Fahrradkette - will sagen, manchmal ändern sich vermeintliche Prämissen im Laufe des Geschehens...
Im Übrigen sehe ich den Film / das Schauspiel inzwischen deutlich kritischer; allein wegen des Mord- statt Totschlag-Vorwurfs.
Fischer (ZEIT) oder Prantl (SZ) haben dazu ausführlich Stellung bezogen.
little Louis am Permanenter Link
In einer Tageszeitung finde ich heute ein Interview mit mit Franz Josef Jung (CDU).
Wie auch damals dort kein Passagier überlebt habe, seien auch die Passagiere im Fernsehfilm "dem Tod geweiht". Er behauptet, dass das BFG klargestellt habe, dasss in solchen "Extremsituationen" ein Abschuss straffrei bleiben " KANN". Das gehe nur, wenn man sich auf einen "übergesetzlichen Notstand "berufen könne.
Und Karlsruhe habe zwar erklärt, dass man "Leben nicht gegen Leben abwägen" dürfe.Das stehe aber im Widerspruch dazu, dasss "wir uns" bei einer medizinischen Indikation für das Leben der Mutter und gegen das Leben des Kindes entscheiden würden.
Auf den Einwand des Intervieenden, dass man sich mit einem Abschuss über Gesetz und Verfassung stellen würde, entgegnet der CDU- Mann Jung:
" Eine verfassungsrechtliche Klarstellungwäre sinnvoll".
Und bei nicht ausreichenden Polizeimitteln sollte auch die Bundeswehr eingreifen können.Da es dafür aber keinen verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit gäbe, müssse der Verteidigungsminister in einem solchen Fall allein entscheiden und könne sich in einem extremen Notfall eben auf den "übergesetzlichenNotstand" berufen.
Das dürfe er aber erst "im allerletzten Moment" tun, da dieser extreme Notstand erst da sicher festgestellt werden könne.
Der Interviewer verweist danach auf den Fall des Oberst Klein in Kundus, wo auch Zuvilisten geopfert wurden. Herr Jung antwortet, dass der Oberst ja keine Kenntnis von Zivilisten hatte und schließt:
"Man muss natürlich die richtigen Informationen haben, um Fehler zu vermeiden"
Und da liegt meines Erachtens ein Hauptproblem:
Denn die Hoheit oder Verfügungsgewalt über "die richtigen Informationen" haben in aller Regel in solchen Fällen nur die direkt involvierten (staatlichen) Akteure bzw. deren Befehlsgeber. Das zeigt sich auch jetzt im leibziger Suizid- und Terrorverdacht- Und wer kann später nachprüfen, ob diese die demokratische Öffentlichkeit korrekt und objektiv informieren?
Und die "Dienste" berufen sich in Untesuchungsausschüssen soundso regelmäßig auf Ihr Aussageverweigerungsrecht, das wegen einer "Gefährdung der Staatsinteressen" auch gesetzlich legitimiert sei.
Rainer Bolz am Permanenter Link
Anders als beim rechtfertigenden Notstand, bleibt die tatbestandsmäßige Handlung beim entschuldigenden Notstand gem Paragraph 35 StGB zwar rechtswidrig.
Jürgen Roth am Permanenter Link
Im Nachhinein war es ein Fehler des damaligen Innenministers Otto Schily, auf einer gesetzlichen Verankerung der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Abschuss einer entführten Passagiermaschine zu bestehen.
little Louis am Permanenter Link
Kommentar zur Plasberg- Sendung am 17.Oktober 2016:
Eine Mehrheit der Abstimmenden entschied sich am " ARD - Ethikabend" für die Berufung auf einen hypothetischen "Übergesetzlichen Notstand " und würde also -(zumindest bei schwierigen "Moralischen Dilemmata" (bei denen es um die Abwägung von Menschenleben geht) -
- in bewußter Missachtung der Verfassung NUR nach ihrer ihrer momentanen subjektiv- ethischen Motivationslage handeln. (Welche in den meisten Fällen deutlich von ihrer Religiongeprägt ist).
In Folge bieten fast drei Viertel der Abstimmenden NICHT die Gewähr dafür, sich jederzeit aktiv für die Verfassung einzusetzen und hätten aus diesem Grund in den 70er und 80er Jahren lebenslang (!) nicht in den Staatsdienst des Landes Baden- Württemberg aufgenommen weden dürfen. Dort wurde in den 80ern eine fundamental-christliche Lehreranwärterin gerichtsfest vom Staatsdienst ausgeschlossen, weil sie angab im Zweifel Prinzipien ihres Glaubens über staatliches Gesetz stellen zu wollen.
Setzt sich diese Auffassung weiter durch, kann sich in Zukunft jeder, der sich in einer persönlichen ethischen Zwangslage wähnt, über Grunwerte hinwegsetzen. Und das nur mit einem Verweis auf eine "Übergesetzliche Notlage" .
Da solche Notlagen nicht definiert sind, verletzt der Eine die Verfassung mit Hinweis auf viele (zukünftig)potentielle Tote wegen des Klimawandels. (Da ein solcher anders ja kaum mehr abwendbar sei.)
Der Andere tötet seine religiös abtrünnige Schwester, in einem "Übergesetzlichen Notstand", weil wegen des Verlust der Familienehre langfristig sonst noch mehr Todesopfer zu erwarten sind.
Ich halte deswegen das Konzept des "übergesetzlichen Notstands" schlicht für verfassungswidrig.
Zumal halte ich die heutige ARD- Sendung für das (seltenere) Beispiel von ECHTEM Populismus .
Denn es wird mit und nach kurzzeitiger medialer Emotialisierung dem Durchschnittsbürger ein Votum abverlangt. Nicht umsonst wechselten die meisten Befragten während des Filmes mehrmals ihre Meinung. Und nach der Plasberg- Diskussion hätte das Ergebnis eventuell wieder anders ausgesehen.
Wir liefern Grundrechte kurzfristigen Stimmungslagen aus . Und das ist gefährlich.Damit hat Baum in der Tat Recht.
Und wenn man der durchaus diskussionswürdigen Meinung ist, dass eine Minderheit für eine Mehrheit geopfert werden solle, dann kann das allenfalls mit der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der jeweils Betroffenen oder aller Bürger zulässig sein.
Trotzdem erinnert mich ein solches Verfahren immer noch an die Maxime:
Du bist nichts - dein Volk (oder ein Mehrheitskollektiv) ist alles.
Willie am Permanenter Link
Die, von Hirsch reklamierte, Fiktion liegt ja bereits darin, dass der Zuschauer abstimmt - sozusagen eine Welt der BILD.
Die Schludfrage ist hier viel weiter gestreut und die rechtliche als auch die moralisch/ethische Schuld werden vermischt:
- Der Kampfpilot macht sich schuldig, da er sich einem Befehl widersetzte (wir das nicht BW-intern abgeurteilt?) In den USA würde er wohl zum Helden stilisiert, in D. wohl nicht,
- Der Flugzeugpilot macht sich schuldig, da er den Tötungsflug vortsetzt (Bei 9/11 wurden die Piloten doch gegen Terroristen ausgetauscht?)
- Der Richter macht sich schuldig, da er das Urteil an die Zuschauer weitergibt. Ob er, bei eigenem Schuldermitteln ohne Zuschauer, schuldig im rechtlichen Rahmen wird kann ein jur. Laie nicht beurteilen.
Letztendlich bleiben nur Schuldige übrig, sodass es nicht auf ein "schuldig", sondern auf ein "mehr schuldig" hinausläuft.
Markus Pfeifer am Permanenter Link
Also, wenn ich Richter wäre, müsste ich den Piloten verurteilen. Dann würde ich aber sofort beim Bundespräsidenten anrufen und ihn auffordern, den Piloten zu begnadigen.
Würden wir versuchen, jedes erdenkliche moralische Dilemma vorab zu lösen und die Lösung dann in Gesetze zu packen, dann wären wir nicht nur schnell überfordert, sondern wir würden am Ende auch das Gewissen des Einzelnen ausschalten: Wären wir in einer solchen Situation und gäbe es eine entsprechende Ausnahme im Gesetz, so würden wir zunächst immer noch den Zwiespalt spüren. Das ist menschlich. Aber weil die Ausnahme ja rechtlich festgehalten ist, würden wir dieses Gefühl einfach für bedeutungslos erklären. Im schlimmsten Fall werden wir uns dann noch ewig damit rumplagen, warum wir dieses Gefühl hatten, obwohl doch alle Welt weiß, dass der Abschuss richtig war. Ein Horror.
Wird man aber verurteilt und dann begnadigt, so wird diesem Gefühl eine Bedeutung verliehen - und man kann weiter leben.
Vor allem ist die Begnadigung einfach keine Selbstverständlichkeit - man hat kein Recht darauf. Das ist wichtig. Nur so kann man gesellschaftlich dauerhaft dafür sorgen, dass sich niemand die Entscheidung zu leicht macht.
ReMarkusPfeifer am Permanenter Link
Durch dieses Vorgehen würden Sie einfach nur das Dilemma zum Bundespräsidenten weiter reichen: In welchen Fällen, soll er begnadigen, in welchen nicht?
Und "alle Welt weiß" eben nicht, dass der Abschuss richtig war. Er war es nicht.
Es sei denn, man nimmt die immerzu wiederholte, aber nicht stichfest genug belegte, Annahme des Angeklagten und der Verteidigung hin, der Absturz sei "unausweichlich", die Passagiere "todgeweiht", etc. Wenn man allerdings dem Angeklagten glaubt, dass er sein bisheriges Leben bewusst und uneigennützig geopfert hat, warum sollte es dann "Wunderglaube" sein, dasselbe den Piloten der Passagiermaschine zuzutrauen?
Auch die nicht angeordneten Evakuierungen und die Hinweise auf die Widerstandsversuche der Passagier sprechen eindeutig gegen diese "Unausweichlichkeit" (die übrigens bei den philosophischen Diskussionen und in den geschilderten Experimenten explizit festgelegt ist, womit sich Letztere eben gravierend vom Theaterstück und realen Situationen unterscheiden).
Ein Freispruch oder eine Begnadigung sind keine Option. Wofür verurteilt wird und die Festlegung des Strafmaßes bieten bessere Möglichkeiten, das Dilemma angemessen zu würdigen. Also z. B. keine Verurteilung wegen Mordes sondern wegen Totschlags, Strafe auf gesetzliches Mindestmaß reduziert usw.
Christian Mai am Permanenter Link
"Nicht schuldig" macht die Menschenwürde antastbar.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Ein extrem schwieriges Problem und glücklicherweise für alle Zeiten äußerst selten.
Vom Prinzip her jedoch nicht. Es geht um eine Güterabwägung, bei der Menschenleben eine Rolle spielen. Ginge es um Sachschäden, wäre die Entscheidung einfach: Wenn durch die Zerstörung eine geringwertigen Sache eine wertvollere Sache erhalten werden kann, dann MUSS die geringwertigere Sache "geopfert" werden.
Doch Leben ist keine Sache und das ist auch gut so. Ich dachte bei dem gestern gezeigten Fall an das 4. Flugzeug bei 9/11, das von einigen Passagieren vor Erreichung des Angriffsziels der Terroristen zum Absturzgebracht wurde. Hier haben wir eine (fast) identische Situation, wie im vorliegenden Fall bei "Terror":
Viele Passagiere in einem Flugzeug, dessen Führung unter der Gewalt von Terroristen war. Sicher wollte jeder der Passagiere leben, doch einige haben sich entschlossen, die Terroristen an ihrem Plan (welcher auch immer das war) zu hindern, weil sie von den Angriffen auf das WTC erfahren hatten.
D.h. die Gruppe der Passagiere spaltete sich in zwei Parteien: 1. die, die ihr Leben einzusetzen bereit waren, um die Terroristen am Erreichen ihres Planes (Absturz auf das Weiße Haus?) zu hindern und 2. die, die dies nicht wollten. Stellvertretend (weil als Schicksalsgemeinschaft nicht mehr zu trennen) übernahm nun die erste Gruppe das Kommando und führte Maßnahmen durch, die zum Absturz des Flugzeuges und damit zum Tod der eigenen, aber auch der zweiten Gruppe, die dies mutmaßlich nicht wollte, führte.
Diese Personen der Gruppe 1 werden in den USA als Helden gefeiert, weil sie durch ihre Tat Schlimmeres verhindert haben, wobei es hier möglicherweise nur um die Verhinderung einer Sachbeschädigung ging, die allerdings einen hohen symbolischen Wert in beide Richtungen besitzt (für die Terroristen und die Amerikaner). Denn das Weiße Haus war zu diesem Zeitpunkt, wenn ich mich recht erinnere, bereits geräumt.
Übertragen auf den Fall in "Terror" wäre das Szenario folgendes gewesen: Der Kampfpilot hätte sich (vielleicht weil sein Waffensystem versagt hat) auf Kollisionskurs mit dem Passagierflugzeug gebracht und so beide Maschinen zum Absturz gebracht. In diesem Fall hätte er die Gruppe 1 repräsentiert und die Passagiere im anderen Flugzeug die Gruppe 2. Beide Gruppen wären bei Erreichung der Verhinderung eines noch größeren Unglücks ums Leben gekommen.
Wäre der Kampfpilot dann als Held gefeiert worden? Oder hätte man auf seinen Grabstein "Mörder" geschrieben? Der Unterschied ist doch faktisch nur der, dass er sein Leben nicht aufs Spiel setzte, sondern mittels einer Distanzwaffe das (fast) gleiche Ergebnis erzielte.
Was wäre gewesen, wenn er weder sein Leben geopfert, noch die Rakete gestartet hätte? Und wenn das Flugzeug die Zuschauer auf der Erde getötet hätte? Dann wäre die Gruppe 2 auch tot, aber weitere Todesopfer auf der Erde wären zu beklagen gewesen.
Natürlich - da stimme ich Hans Trutnau ausdrücklich zu - ist der Pilot voll verantwortlich. Er wusste, was er tat (ob befehlswidrig oder nicht spielt nur am Rand eine Rolle) und er wusste um die Konsequenzen seines Tuns. Er wusste, dass er Leid erzeugen muss, um mehr Leid zu verhindern. Er wusste aber auch, dass er das Leid der Passagiere (bzw. deren Angehörigen) nur zeitlich minimal vorverlegte, denn es war abzusehen, wann der Tod so oder so eintritt.
Aber selbst wenn durch ein Wunder das Flugzeug hätte gerettet werden können, bestand ein gewaltiges Risiko, dass dieses Wunder nicht eintritt. Wer hätte dafür die Verantwortung übernommen? Nach dem Tod von Tausenden von Menschen hätte dann der Pilot vor dem Richter gestanden und gesagt: "Ich hatte auf ein Wunder gehofft!" Das hätte wohl nur die EKD-Dame erfreut.
Also: der Plot war für die Lösung einer nicht von ihm verursachten Problemlage voll verantwortlich. Er hat im Sinne der Leidminderung gegen Gesetze gehandelt und sich damit außerhalb des Gesetzes gestellt. Aber er tat dies selbstlos ohne eigenen Vorteil. Im Gegenteil, ihm musste bewusst sein, dass ein Abdrehen und Nichtabschießen seiner Karriere gut getan hätte - nicht aber (und das war sein Beweggrund) den Zuschauern im Stadion...
ReMarkusPfeifer am Permanenter Link
Diese Argumentation hängt an der wiederholten, aber nicht stichfest genug belegten, Annahme, der Absturz sei "unausweichlich", die Passagiere "todgeweiht", etc.
Mit diesem Theaterstück lassen wir uns wieder mal von dieser hypothetischen "Unausweichlichkeit" ablenken, die in philosophischen Gedankenexperimenten und psychologischen Versuchen explizit so konstruiert wird, in der Realität aber nicht existiert.
Und was haben wir davon: Dass immer mehr Menschen glauben zu scheinen, es sei die Realität, dass "der Staat wehrlos" sei, wenn er nicht bei Bedarf Unschuldige töten lassen dürfe, das Militär, nicht freiere Hand bekäme...
Roland Schütze am Permanenter Link
Ja, ich sehe das auch so.
Vielen Dank für die griffige Formulierung
Reinhard Dowe am Permanenter Link
Es saß die falsche Person auf der Anklagebank.
Ich weiß, wovon ich rede, wenn man nicht bereit ist, die Vorschriften (Gesetze / Verordnungen) zu unterlaufen.
Stefan Dewald am Permanenter Link
Nach dem Prinzip »Philosophie ist Denken im voraus« ist es gut, sich dieses Planspiele in die Hirnchen zu füttern.
little Louis am Permanenter Link
Die Problematik ist uralt und wird "gefühlt" in fast jedem Philosophie - Anfängerkurs thematisiert. Man fragt sich also, weshalb sie gerade jetzt (wieder) großmedial auf den Tisch gelegt wird.
Und im Übrigen: Sowohl die Amerikaner als auch das nationalsozialistische Deutschland haben sich einer ähnlichen Argumentation wie F. R. Jung mit seier "Übergesetzlichkeit" bedient:
Sowohl Hiroshima als auch die Terrorbombardierung der Zivilbevölkerung deutscher Städte wurden mit einer eventuellen Vermeidung von sehr hohen Opferzahlen von US- Soldaten gerechtfertigt.
Und die Nazis rechtfertigten bestialische Inhumanität mit dem Verweis auf eine (weit "übergesetzliche" ) Verpflichtung, der ganzen Menscheit eine Rasse von Superhelden zu bescheren, um sie vor dem Untergang zu bewahren.
In einer Buchrezension eines Wissenschaftsverlages erfuhr ich vor kurzem von dem Vorschlag eines Autors die (westliche ?) Bevölkerung BEWUSST arm zu halten, um zu vermeiden, dass durch unnötigen Konsum die Umwelt und das Weltlima weiter belastet werden.
Auch hier geht es ja (angeblich) um ein Opfer einer priviligierten Minderheit für eine (vielleicht) unterprivilegierte weltweite Mehrheit.
Wenn man Grunprizipien von liberalen Verfassungen erodieren lässt, muss man sich nicht wundern, wenn sie von Menschen mit anderem "kulturellem" Hintergrund bald nicht mehr oder noch weniger ernst genommen werden.
Und noch mehr "übrigens":
Man denke an ein hypothetisches geringfügiges Verändern der Bahn eines Meteors, um den kathastrophalen Impact in eine andere Weltgegend zu verlagern.
Franz Reinartz am Permanenter Link
Vox populi, vox Rindvieh,
der mediale "Hype", welcher seit Tagen den Blätterwald herbstangemessen gehörig zum Rauschen gebracht hat und gar stürmisch durch die martialisch anmutende Trailerästhetik der ARD umtost wurde, hat zum erwartbaren Ergebnis geführt. Das Volk hat gesprochen: UNSCHULDIG!
Thomas Fischer hat durch seine Ausführungen in seiner "ZEIT"-Kolumne die Dinge m.E. hervorragend klargestellt. Die Dilemma-Fiktion des Casus (Trolley- oder Weichenstellerproblem) ist aber mit den Kategorien "Schuld" und "Unschuld" bzw. mit den Rechtsbegriffen "Recht" und "Unrecht" nicht zu greifen, auch wenn die diversen Kommentatoren in diversen Leserforen genau dieses meinen begründen zu können und im Grundsatz der überwiegenden Meinung sind, dass unser Grundgesetz hinsichtlich der Wertung der Grundrechte wohl ein wenig aus der Mode gefallen wäre.
Hanebüchene Vergleiche wurden aufgemacht: vom Notarzt, der entscheiden muss, welche/n Schwerverletzte/n er nicht behandelt, bis zum Polizisten, der nur die Wahl hat, den Amokläufer oder Geiselnehmer zu töten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Luftfahrtsicherheitsgesetz festgestellt, dass der Staat (also wir alle) nicht das Recht dazu hat, festzulegen, dass unbeteiligte Menschen (hier die Flugzeugpassagiere) getötet werden dürfen. UNSERE Grundrechte verpflichten uns auch nicht dazu, uns töten zu lassen, nur weil dadurch andere gerettet werden (könnten). Der Staat kann nicht nummerisch vorgehen und das ist auch gut so, denn sonst könnte man auch fragen, ob ein Arzt nicht verpflichtet ist, Schwerstkranke zu Tode zu bringen, wenn er deren Organe dazu braucht, andere Schwerstkranke zu retten.
M.E. ist das Thema verfassungsrechtlich durch. Es spricht einiges dafür, die Grundrechte eben nicht ins Belieben der Volksmeinung zu stellen (wahrscheinlich hätten wir sonst wieder die Todesstrafe). Dass der Handelnde (im Schirach'schen Kontext eben der Pilot) strafrechtlich zweifellos mit einer geringen Sanktion oder sogar straffrei ausginge, da seine (moralische) Schuld kaum nachgewiesen werden könnte, ist eine ganz andere Sache und hat mit Grundrechten nichts zu tun. Da sollten wir nämlich vergegenwärtigen, das jede Straftat, die ich begehe, die Grundrechte meines Opfers in Frage stellt. Ob und inwiefern ich schuldig bin, stellt dann das Gericht fest.
Wolfgang Kloste... am Permanenter Link
BGH-Richter Thomas Fischer ist über das Stück, den Film und den WDR not amused: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht/komplettansicht
Jann Wübbenhorst am Permanenter Link
Der Film (das Theaterstück) führt den Zuschauer in die Irre, weil er nicht zwischen der Rechtswidrigkeit einer Tat und der persönlichen Schuld unterscheidet (und weitere schwerwiegende Fehler enthalten sind, z.B.
Alles Wesentliche dazu steht m.E. in der wieder einmal sehr lesenswerten Rechtskolumne von Thomas Fischer - oben im hpd-Ticker verlinkt.
Kurz:
- Das Urteil des BVerfG, wonach die Neufassung des Paragrafen 14 Absatz 3 Luftsicherheitsgesetz verfassungswidrig gewesen wäre, war notwendig und richtig.
- Die im Film dargestellte Tat (der Flugzeugabschuss) war zweifellos rechtswidrig.
- Das Strafrecht bietet durchaus die Möglichkeit, die dargestellte Dilemma-Situation des Piloten angemessen zu würdigen, und je nach der genauen Faktenlage wäre ein Freispruch ebenso möglich wie ein Schuldspruch. Der "übergesetzlicher Notstand" ist an enge rechtliche Voraussetzungen gebunden und entschuldigt den konkreten Täter, obwohl seine Handlung rechtswidrig ist.
Guntram Kanig am Permanenter Link
Wäre zu fragen, weshalb in der 'offiziellen' Diskussionsrunde die Theologie vertreten war, nicht aber Psychologie und/oder Pädagogik in Sachen Moralforschung.
Thomas am Permanenter Link
Klassisches Beispiel für einen eklatanten Konflikt zwischen Recht und Ethik.
Volker Kirsch am Permanenter Link
Wir sind total verarscht worden. So würde ein solcher Prozess niemals ablaufen können. Aus rein juristischen Verfahrensgründen!
Das alles und noch viel mehr kann man beim Bundesrichter Thomas Fischer im Detail nachlesen. Er hat sich zur Rechtslage und der ARD-Sendung im letzten Beitrag seiner Zeit-Kolumne "Fischer im Recht" dazu geäußert. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht
Wolfgang am Permanenter Link
Irgendwie muss man ja die Zuschauer an das Fernsehgerät bekommen. Hier handelt es sich m.E. nur um Show, eine Show mehr. Sonst nichts mehr.
Durch das Fernsehen wird kein Mensch, aber wahrscheinlich viel Geist getötet.
(Alfred Biolek, dt. TV-Moderator u. Jurist, *1934)
Volker Kirsch am Permanenter Link
Das dürften die allermeisten aber nicht als Show empfunden haben. Es wurde ja alles mit großem Ernst vorgetragen. Hier heiligt der Zweck eben nicht die Mittel.
Sim am Permanenter Link
Es ist einfach so, der Pilot Lars Koch hat ein Gehirn welches in einer Extremsituation unter Zeitdruck zwischen zwei Übeln abwegen musste. Dabei sind diese Übel nicht mal so offen gestalltet wie beim Trolley-Problem.
Für mich ist erstmal klar, dass Lars Koch keinen freien Willen besitzt. Er musste eben so handeln wie er gehandelt hat. Als Mensch ist er eine empfindungsfähige molekulare Maschiene. Ihm trifft keine persönliche Schuld im klassischen Sinne, wohl aber trägt jeder Mensch natürlich die Konsequenzen seines Handelns. Ganz wichtig hierbei ist aber auch die Intention des Handelnden und inwiefern welche Konsequenzen angemessen sind wenn die Konsequenzen von anderen Menschen auferlegt werden. Da es mein Ziel ist Leid zu minimieren und Glück zu maximieren, sehe ich nicht wie Leid minimiert werden kann, indem ich diesen Menschen, der ohne eigenes verschulden, unfairerweise vor eine teuflische Wahlentscheidung gestellt worde, mehrere Jahre ins Gefängnis stecke.
Da müsste man schon so argumentieren, dass die Einhaltung der Gesetze von so imenser Bedeutung ist, dass man das Leid des Lars Koch billigend in Kauf nimmt. Das wäre aber ein Appeal to law Fehlschluß. Es ist offenkundig, dass es immer Gesetze geben kann, die aus ethischer Perspektive falsch sind. Die mehr Leid verursachen als, dass sie verhindern. Was wäre denn in diesem konkreten Fall auch von der Einhaltung der Gesetze gewonnen?
Soll von dem Urteil ein Signal ausgehen, welches zukünftige Piloten in einer ähnlichen Situation davon abhalten soll sich für den Abschuß zu entscheiden? Das wäre völlig naiv zu glauben, es würde vielleicht die Entscheidungsfindung verkomplizieren, wenn sich ein Pilot wieder in einer ähnlichen Situation befinden sollte, aber dann muss dieser Pilot dieses Urteil kennen und er müsste eher dazu geneigt sein das Flugzeug abzuschießen, damit ein Effekt eintreten kann. Das heißt wenn er leidvermindernd und uneigennützig handelt wird er bestraft und wenn er egoistisch handelt wird das belohnt.
Auf der anderen Seite würde es einem Terroristen den Weg aufzeigen einen Anschlag zu verüben. Sobald man ein entführtes Flugzeug in der Luft hat, muss man sich dank der Gesetzeslage der Bundesrepublik Deutschland also keine Sorgen mehr um einen Abschuß machen. Damit wird Leidvermehrendes verhalten bestärkt. Jetzt könnte man zwar sagen: Ja gut, das wird schon nicht so oft vorkommen, shit happens und so weiter. Aber dann müsste man auch sagen, dass die Situation so oder so nicht oft vorkommt und es deswegen unfair wäre hier an Lars Koch aus Prinzip ein Exempel zu statuieren. Wohingegen der Freispruch eher den gegenteiligen Effekt hat. Also, dass sich eine solche Situation weniger oft ereignet, da der Terrorist mit Abschuß rechnen muss. Es hat also sogar noch einen präventiven Charakter.
Selbst wenn Lars Koch nach einer bestimmten Definition ein Massenmörder ist, so ist er kein handelsüblicher Mörder (Fehlschluß der Atypikalität). Ihm gehen ja bis auf die bewusste Tötung von Menschen, fast alle Merkmale ab die man sonst bei einem Massenmörder vermuten würde. Dass er sich aus eigenem Antrieb und geringem eigenen Nutzen seine Opfer selbst aussucht usw.. Worauf ich hinaus will ist: Lars Koch ist kein gefährlicher Mensch vor dem man auf der Straße Angst haben muss, dass er einen anspringt und abmurksen will.
Zur Frage ist er ein Held oder Massenmörder kann ich nur sagen: Er ist ein Mensch der eine Entscheidung fällen musste unter Zeitdruck. Mit Betonung auf müssen, es gab keine neutrale Position. Deswegen ist das in diesem Fall eine alles kann, nichts muss Entscheidung gewesen. Schon alleine deswegen und zusätzlich wegen allem oben aufgeführten fordere ich Freispruch.
little Louis am Permanenter Link
Wenn ich mich richtig erinnere, hat zumindest EIN Hiroshima-Pilot sich zeilebens für "Nicht schuldig" gehalten.Aber das nur nebenbei.
Für weit wichtiger halte ich aber eine andere Frage:
Warum macht man gerade jetzt ein doch relativ selten vorkommendes klassisches Extremdilemma gewaltsam zum medialen Hype?
Da hätte es doch viel aktuellere Ethikprobleme gegeben, die man dem "Volk" zur Abstimmung hätte vorlegen können.
Mein Vorschlag:
Lässt die nationale und die internationale Gesetzeslage eine numerische Begrenzung beim Zuzug von Immigranten zu und wie ist die Gesetzeslage im Hinblick auf eine humane aber auch rational durchführbare Ethik zu bewerten?
Aber zu so etwas hatte man, obwohl superaktuell, wohl nicht den Mut.
Und ich hoffe nicht ,dass es daran liegt, dass man "die Menschen" aufgrund der Zuspitzung internationaler Konflikte bei allenthalben vernehmbarem Säbelrasseln bei gleichzeitig möglicher ökonomischer Krisenlage vorsorglich auf kommende Extremsituationen einstimmen möchte.