Belgien

Keine Sterbehilfe für Sexualstraftäter

Der verurteilte Straftäter Frank Van Den Bleeken wird nun doch keine Sterbehilfe erhalten. Der Fall wurde auch in Deutschland kontrovers diskutiert.

Im September 2014 wurde bekannt, dass Van Den Bleeken die Erlaubnis bekommen habe, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung wurde scharf kritisiert. Der Philosoph Dieter Birnbacher sprach von einer "Todesstrafe durch die Hintertür", in einem anderen Artikel des hpd wurde darauf hingewiesen, dass es ein Totalversagen des belgischen Rechtswesens sei, wenn der psychisch kranke Mann nicht betreut und therapiert, sondern anstatt dessen ihm der Suizid erlaubt würde.

Am vergangenen Wochenende nun wurde bekannt, dass Van Den Bleeken am 11. Januar sterben würde. Alles wäre dafür vorbereitet, schreibt zum Beispiel Spiegel-Online.

Gestern kam die Gegenmeldung: "Der belgische Sexualstraftäter Frank Van Den Bleeken bekommt doch keine Sterbehilfe. Stattdessen wird er aus dem Gefängnis in Brügge in ein psychiatrisches Behandlungszentrum verlegt."