Litauen

Jesus darf Werbung für Jeans machen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden: Es darf mit religiösen Motiven Werbung gemacht werden. Das Urteil kommt einer litauischen Modefirma entgegen, die mit Jesus und Maria Werbung machen wollte.

Die Sekmadienis Ltd. machte 2012 Werbung mit Models, die aussahen wie Jesus und Maria und dabei Heiligenschein und Rosenkranzkette trugen. Wie Zeit Online berichtet, gab es drei Werbeplakate. Auf dem ersten trug ein tätowierter Mann eine Jeans. Darunter stand der Spruch: "Jėzau, kokios tavo kelnės!", auf Deutsch: "Jesus, was für eine Jeans!". Auf dem zweiten Plakat trug eine Frau als Maria ein weißes Kleid. Dort stand: "Marija brangi, kokia suknelė!", "Meine liebe Maria, was für ein tolles Kleid!". Auf einem dritten Plakat sind beide Models dargestellt, dort steht: "Jėzau Marija, kuo čia apsirengę!", "Jesus, Maria, was tragt ihr da!"

Die staatliche Verbraucherschutzorganisation stoppte damals die Kampagne, nachdem Beschwerden bei der Behörde eingegangen seien. Demnach seien die Plakate für die Beschwerde unethisch gewesen und habe sie in ihren religiösen Gefühlen verletzt. Außerdem musste das litauische Modeunternehmen 580 Euro Strafe an die Behörde zahlen. Auch die katholischen Bischöfe in Litauen verurteilten die Werbung, da die Kampagne christliche Symbole für Werbezwecke missbrauche.

Dem widersprach nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Verbot einer Modekampagne mit religiösen Motiven würde gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Das Gericht urteilte, dass die staatlichen Stellen und Verwaltungsgerichte in Litauen nicht ausreichend geprüft hätten, ob tatsächlich religiöse Gefühle oder die öffentliche Moral verletzt worden seien. Es müsse eine "faire Balance" zwischen eventueller Verletzung der öffentlichen Moral und dem Recht auf freie Meinungsäußerung gewahrt werden, wenn es um das Verbot von Werbung gehe, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dies sei in diesem Fall nicht so gewesen.