Südafrika: Kinder schikanieren verboten

Die im südafrikanischen Pinetown, KwaZulu-Natal, gelegene John Wesley School hatte einen zehnjährigen Jungen von den Halbjahres-Prüfungen ausgeschlossen, da seine Eltern der Schule die Lehrgebühren schuldig geblieben waren. Nachdem die Eltern eine Sterbegeld-Versicherung beliehen hatten, um die fälligen Gebühren zu zahlen, durfte das Kind seine Tests schreiben. Nachdem der Fall vor Gericht kam, urteilte Richterin Mokgere Masipa, dass eine Schule, selbst eine christliche Privatschule, Kinder nicht für Verfehlungen ihrer Eltern bestrafen, unmenschlich behandeln und demütigen dürfe. Es wird erwartet, dass sich das Urteil auch positiv auf die Situation der Kinder an anderen Schulen auswirken wird.

Auf der Website gibt sich die zur Methodistischen Kirche gehörende John-Wesley-Schule christlich und wirbt großflächig um Spenden für kindliche Schulbildung. Davon war bei den letzten Halbjahres-Prüfungen nicht viel zu merken, als ein Zehnjähriger allein im Kunstraum sitzen sollte, während die anderen Kinder ihre Tests im Klassenraum schreiben durften. Dies sollte die Strafe dafür sein, dass die Eltern des Jungen die Schulgebühren von 3.830 Rand (etwa 230 Euro) nicht bezahlt hatten.

Mokgere Masipa, Richterin am Obersten Gericht in KwaZulu-Natal, urteilte in dem Fall, dass das Kind zu unrecht für das Versäumnis seiner Eltern bestraft wurde. Die Ausführungen der Schule, dass der Junge auf eine staatliche Schule hätte geschickt werden können, um ihm das in der Verfassung festgelegte Recht auf Bildung zu gewähren, wies die Richterin zurück. Auch der Einwand, dass die Androhung des Ausschlusses von Prüfungen die Zahl der ausstehenden Schulgebühren gesenkt hatte, war für die Richterin kein Grund, ein Kind abzustrafen.

Das Urteil wird sich wohl auf die Regelwerke der weiteren 760 in der Independent Schools Association of Southern Africa zusammengefassten unabhängigen Schulen auswirken und in Zukunft hoffentlich Kinder vom Schulausschluss bewahren.