Gerichtlicher Widerstand Gläubiger gegen Corona-Maßnahmen

"Unverhältnismäßig": Eilanträge gegen Gottesdienstverbot

Ostern, ohne dass öffentliche Gottesdienste stattfinden dürfen – das hat es so wohl noch nie gegeben. Zu Corona-Zeiten ist Vieles anders: Grundrechte werden eingeschränkt, um Ansteckungen zu vermindern und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Auch die Ausübung der Religionsfreiheit ist betroffen, denn das bundesweite Versammlungsverbot gilt ebenso für Gottesdienste. Das wollen nicht alle klaglos hinnehmen: Eine Berliner Kirchengemeinde und ein Münchner Anwalt leiteten dagegen nun rechtliche Schritte ein.

Ostern naht, das wichtigste Fest der Christenheit, an dem der "Gottessohn" Jesus Christus der Legende nach erst unter grausamen Folterqualen am Karfreitag am Kreuz sterben musste, um dann am Ostersonntag wieder aufzuerstehen. Normalerweise kommen die Gläubigen anlässlich dessen mehrfach zusammen, doch dieses Jahr soll alles anders sein: Denn die umfassenden Corona-Schutzmaßnahmen würden bedeuten, dass Gottesdienste höchstens per Internetübertragung stattfinden dürfen, wie das jetzt schon praktiziert wird.

Damit wollen sich aber nicht alle abfinden: So reichte der katholische "Freundeskreis St. Philipp Neri" einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht ein, wie tagesschau.de berichtet, da dieser Eingriff in die Freiheit der Religionsausübung nicht allein durch den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit zu rechtfertigen sei, so die Argumentation des beauftragten Anwalts. Die Gemeinde will erreichen, dass Gottesdienste mit bis zu 50 Personen stattfinden dürfen und will dafür sorgen, dass die Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt einen Abstand von mindestens 1,5 Metern untereinander einhalten. Zusätzlich sollen Namen, Adressen und Telefonnummern aller Gottesdienstbesucher gesammelt werden. Dies entspricht den Vorgaben einer mittlerweile nicht mehr in Kraft befindlichen Anordnung des Berliner Senats.

Als weiteres Argument führt Probst Gerald Goesche von der klagenden Gemeinde gegenüber NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung an, es sei unverhältnismäßig, keine Gottesdienste stattfinden zu lassen, da man in seiner Kirche sicherer sei als in jedem Supermarkt. Allerdings sollte man dazusagen, dass den Kunden im Supermarkt kein Wechselgeld auf die Zunge gelegt wird, während sich besagte Kirchengemeinde laut tagesschau.de am Samstag in einer Berliner Kirche getroffen hatte, um die Kommunion zu feiern – samt dem Platzieren der Hostie auf den Zungen der schon etwas älteren Gläubigen und ohne Mundschutz. Goesche spricht von einem "Restrisiko". Die "totale Unterdrückung" von religiösen Zeremonien könne jedoch dann gefährlich werden, wenn Gläubige sich unkontrolliert träfen.

Die katholische Kirche in Deutschland spricht von einem Alleingang, dies sei nicht die Position, die sie in der Corona-Krise verfolge. Das "Institut St. Philipp Neri", wo noch auf Lateinisch gebetet wird, beruft sich auf Kanonisches Recht und fühlt sich deshalb nicht als Teil der Diözese Berlin, sondern direkt dem Vatikan unterstellt.

Ein ähnlicher Eilantrag ging am Freitag auch am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein, schreibt die Süddeutsche Zeitung in Berufung auf die dpa. Im dortigen Fall sieht sich ein katholischer Anwalt aus München höchstselbst in seiner Religionsfreiheit verletzt, versteht sich aber auch als Vorkämpfer für andere Christen und Glaubensgemeinschaften. "Ähnlich den Regelungen zu lebensnotwendigen Dienstleistungsbetrieben wäre eine Erlaubnis mit strengen seuchenhygienischen Auflagen das mildere Mittel gewesen", sagte der Kläger der Nachrichtenagentur. Er schlägt eine Regelung analog der für Betriebskantinen vor, mit Teilnehmerbegrenzung, Mindestabstand, Desinfektionsmitteln sowie dem Tragen von Mundschutz und Handschuhen bei der Hostienausgabe.

Das Osterfest sei "Lichtquelle eines jeden Gläubigen für das ganze Jahr" und ein Verzicht auf diese Glaubensfeiern sei "eine schwere Belastung". Dass dafür eine nicht nur virtuelle Zusammenkunft unverzichtbar sei, untermauert er mit einem Bibelzitat, wonach Jesus laut Matthäus 18, Vers 20 gesagt haben soll: "Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen."

Auch hier reagierten katholische Vertreter verhalten. Das Erzbistum München und Freising verwies auf Stellungnahmen von Kardinal Reinhard Marx, der vergangenen Donnerstag im Rahmen eines "Allgemeinen Dekrets" als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bis 19. April alle öffentlichen Gottesdienste in seiner Erzdiözese abgesagt hatte.

Die Entscheidungen zu den Eilanträgen werden in dieser Woche erwartet.

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