Ostern, ohne dass öffentliche Gottesdienste stattfinden dürfen – das hat es so wohl noch nie gegeben. Zu Corona-Zeiten ist Vieles anders: Grundrechte werden eingeschränkt, um Ansteckungen zu vermindern und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Auch die Ausübung der Religionsfreiheit ist betroffen, denn das bundesweite Versammlungsverbot gilt ebenso für Gottesdienste. Das wollen nicht alle klaglos hinnehmen: Eine Berliner Kirchengemeinde und ein Münchner Anwalt leiteten dagegen nun rechtliche Schritte ein.
Ostern naht, das wichtigste Fest der Christenheit, an dem der "Gottessohn" Jesus Christus der Legende nach erst unter grausamen Folterqualen am Karfreitag am Kreuz sterben musste, um dann am Ostersonntag wieder aufzuerstehen. Normalerweise kommen die Gläubigen anlässlich dessen mehrfach zusammen, doch dieses Jahr soll alles anders sein: Denn die umfassenden Corona-Schutzmaßnahmen würden bedeuten, dass Gottesdienste höchstens per Internetübertragung stattfinden dürfen, wie das jetzt schon praktiziert wird.
Damit wollen sich aber nicht alle abfinden: So reichte der katholische "Freundeskreis St. Philipp Neri" einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht ein, wie tagesschau.de berichtet, da dieser Eingriff in die Freiheit der Religionsausübung nicht allein durch den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit zu rechtfertigen sei, so die Argumentation des beauftragten Anwalts. Die Gemeinde will erreichen, dass Gottesdienste mit bis zu 50 Personen stattfinden dürfen und will dafür sorgen, dass die Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt einen Abstand von mindestens 1,5 Metern untereinander einhalten. Zusätzlich sollen Namen, Adressen und Telefonnummern aller Gottesdienstbesucher gesammelt werden. Dies entspricht den Vorgaben einer mittlerweile nicht mehr in Kraft befindlichen Anordnung des Berliner Senats.
Als weiteres Argument führt Probst Gerald Goesche von der klagenden Gemeinde gegenüber NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung an, es sei unverhältnismäßig, keine Gottesdienste stattfinden zu lassen, da man in seiner Kirche sicherer sei als in jedem Supermarkt. Allerdings sollte man dazusagen, dass den Kunden im Supermarkt kein Wechselgeld auf die Zunge gelegt wird, während sich besagte Kirchengemeinde laut tagesschau.de am Samstag in einer Berliner Kirche getroffen hatte, um die Kommunion zu feiern – samt dem Platzieren der Hostie auf den Zungen der schon etwas älteren Gläubigen und ohne Mundschutz. Goesche spricht von einem "Restrisiko". Die "totale Unterdrückung" von religiösen Zeremonien könne jedoch dann gefährlich werden, wenn Gläubige sich unkontrolliert träfen.
Die katholische Kirche in Deutschland spricht von einem Alleingang, dies sei nicht die Position, die sie in der Corona-Krise verfolge. Das "Institut St. Philipp Neri", wo noch auf Lateinisch gebetet wird, beruft sich auf Kanonisches Recht und fühlt sich deshalb nicht als Teil der Diözese Berlin, sondern direkt dem Vatikan unterstellt.
Ein ähnlicher Eilantrag ging am Freitag auch am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein, schreibt die Süddeutsche Zeitung in Berufung auf die dpa. Im dortigen Fall sieht sich ein katholischer Anwalt aus München höchstselbst in seiner Religionsfreiheit verletzt, versteht sich aber auch als Vorkämpfer für andere Christen und Glaubensgemeinschaften. "Ähnlich den Regelungen zu lebensnotwendigen Dienstleistungsbetrieben wäre eine Erlaubnis mit strengen seuchenhygienischen Auflagen das mildere Mittel gewesen", sagte der Kläger der Nachrichtenagentur. Er schlägt eine Regelung analog der für Betriebskantinen vor, mit Teilnehmerbegrenzung, Mindestabstand, Desinfektionsmitteln sowie dem Tragen von Mundschutz und Handschuhen bei der Hostienausgabe.
Das Osterfest sei "Lichtquelle eines jeden Gläubigen für das ganze Jahr" und ein Verzicht auf diese Glaubensfeiern sei "eine schwere Belastung". Dass dafür eine nicht nur virtuelle Zusammenkunft unverzichtbar sei, untermauert er mit einem Bibelzitat, wonach Jesus laut Matthäus 18, Vers 20 gesagt haben soll: "Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen."
Auch hier reagierten katholische Vertreter verhalten. Das Erzbistum München und Freising verwies auf Stellungnahmen von Kardinal Reinhard Marx, der vergangenen Donnerstag im Rahmen eines "Allgemeinen Dekrets" als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bis 19. April alle öffentlichen Gottesdienste in seiner Erzdiözese abgesagt hatte.
Die Entscheidungen zu den Eilanträgen werden in dieser Woche erwartet.
18 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Indoktrinierte Dummheit kennt keine Grenzen, aus Rechthaberei Menschen in Lebensgefahr bringen, ist der Gipfel der Dummheit.
Bernd Kockrick am Permanenter Link
Größer als die Angst vor dem Virus ist wohl die Angst vor dem leeren Klingelbeutel!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Oh Graus, ja, sicher kann das Ausknipsen der Lichtquelle eine schwere Belastung sein. Ich fürchte mich auch immer, wenn es knalldunkel ist; besonders in der Gegenwart von Hostien...
Rene Goeckel am Permanenter Link
Der Bridgeclub meiner Frau ist geschlossen, natürlich! Nun sitzt meine Frau mit dem Laptop auf dem Sofa und spielt online mit ihren Kollegen.
Diese Freaks aber schon. Nur mal so zum Vergleich.
Heide am Permanenter Link
Wäre das nicht mal eine Möglichkeit, die Kirchenaustrittsmodalitäten in Frage zu stellen?
Wenn sich Religionsgemeinschaften in Coronazeiten treffen dürfen, dann darf man schließlich auch aufs Amtsgericht um seine Religionsfreiheit auszuüben.
Andreas E. Kilian am Permanenter Link
Ihren Spaß wollen sie haben!
Peter am Permanenter Link
Ausnahmsweise muß ich die Kirchen beglückwünschen.
Ich fürchte, das Virus wird mißbraucht, um obrigkeitlichen Gehorsam zu verankern.Wenn die Kirchen ihre Halleluja-Tri-Tra-Trullala-Feier ihren Anhängern unter Hinweis auf das Risiko ausdrücklich freistellen: dann sollten das Demonstrations- & Versammlungsrecht erhalten werden.
David Z am Permanenter Link
Immerhin halten sie sich an die Spielregeln: Zu Klagen ist ihr gutes Recht. Ganz im Gegensatz zu dem, was einige Moscheegemeinschaften machen: Die Anordnungen fröhlich zu ignorieren.
Ramadan wird dieses Jahr spannend.
Unechter Pole am Permanenter Link
Immerhin sind Artikel 1-19 des Grundgesetzes direkt anzuwenden. Und im Artikel 4 Abs. 2 ist keine Einschränkung durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes vorgesehen, wie das im Artikel 8 der Fall ist.
M. Landau am Permanenter Link
Wenn religiöse Doktrin zu Recht wird, dann ist der Rechtsstaat am Ende.
Eigentlich sollte sich die Rechtssprechung an der Realität orientieren, eigentlich... Warten wir's ab.
Werner Koch am Permanenter Link
Auch in Baden-Württemberg klagt ein Mitglied der württembergischen Landeskirche gegen die Verordnung, die auch kirchliche Veranstaltungen untersagt.
„Eilanträge gegen Verordnung wegen Corona - Grundrechte versus Coronakrise“ https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.grundrechte-versus-coronakrise-zwei-eilantraege-gegen-corona-verordnung.329b63e2-266e-4e96-a8f2-0d61e0e2a3d6.html
Die (weltanschauliche) Karfreitagsveranstaltung der gbs Stuttgart mit Filmvorführung und Tanzrunde fällt wegen dem Versammlungsverbot aus. Das erste Versammlungsverbot, das Kirchen nicht eingeschlossen hat (!), wurde von der Stadt Stuttgart am 13. März verfügt. Mit Hinweis auf dieses Versammlungsverbot hat uns das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart am 16. März mitgeteilt, dass die Weiterbearbeitung unseres Antrags einer Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsgesetz ruht.
In Stuttgart wurden mit einer Verfügung der Stadt vom 13. März Versammlungen und Veranstaltungen untersagt, Museen, Kinos und Theater geschlossen. Erst am 17. März hat das Land Baden-Württemberg in einer Verordnung ein allgemeines Versammlungsverbot erlassen, das auch Kirchen eingeschlossen hat: „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt.“ Immerhin: damit wurde die Ungleichbehandlung bei Versammlungen aufgehoben und religiöse Versammlungen wurden nicht mehr privilegiert behandelt.
In einer späteren überarbeiteten Verordnung des Landes BW wurde bereits die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für Kirchen ermöglicht.
Wäre Mundschutz verfügbar, könnte ich mir vorstellen, dass die Kirchen an Karfreitag oder Ostern eine Sondergenehmigung beantragen könnten – während wir uns schwer tun würden eine Sondergenehmigung für eine parallel stattfindende weltanschauliche Veranstaltung zu beantragen.
Wolfgang am Permanenter Link
Geklagt wird doch schon seit 2000 Jahren: "Oh wann kommst du..."
Werner Koch am Permanenter Link
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim verwirft Antrag gegen Gottesdienstverbot – leider aus formalen Gründen und ohne inhaltliche Prüfung.
https://www.bo.de/region/verwaltungsgericht-verwirft-antrag-gegen-gottesdienstverbot
Kathrin am Permanenter Link
Laut diesem Tagesschau Bericht hat doch die Vernunft über die Dummheit gesiegt. Zumindest die Verwaltungsgerichte haben schon einmal die Klagen abgewiesen. https://www.tagesschau.de/inland/gottesdienste-101.html
Doch damit werden sich die christlichen Läden wahrscheinlich nicht zufrieden geben. Immerhin fehlt dann das "geliebte Geld" im Klingelbeutel. Am Besten wäre es, man würde alle in ihren Gottesdiensten in Quarantäne stecken, sie müssten hohe Bussgelder zahlen und das Geld würde in die Forschung fließen. Dort wäre es gut angelegt. Die Gemeinde in Berlin hatte laut Bericht u. a. psychologische Beeinträchtigungen für ihre Mitglieder befürchtet. Ein trauriger Witz. Beeinträchtigungen erleiden die Gläubigen doch wohl nur in ihren Gottesdiensten: und zwar mentale sowie finanzielle.Traurig mit welchen Mitteln die Obrigkeiten versuchen, Gläubige und sogar das Gericht zu manipulieren. Das ist schon kriminell.
Abgesehen davon könnte man doch auch die säkulären Proteste am Karfreitag weitestgehend medial veranstalten als schönes Kontrastprogramm zu Gottesdiensten im TV. :-)
Thomas Gerlach am Permanenter Link
Ein guter Anfang.
"Verwaltungsgericht verbietet Gottesdienste" – was für eine Aussage! Selten hat sich eine Nachricht so gut angefühlt. "Gottesdienst", schon das Wort! Dieser gruselige Hauch von Mittelalter! Einem "Gott" dienen? Was für einem "Gott"? Was soll das sein, ein "Gott"? Und was für eine Verschwendung von Lebenszeit, einem eingebildeten "Gott" zu "dienen"! Jetzt ist die Gelegenheit, mit diesem haarsträubenden Unsinn Schluss zu machen und sich um wichtige Dinge zu kümmern.
Paul München am Permanenter Link
Richtig! Und wenn "Gott" etwas von uns will, dann soll er sich bitte melden, so wie er es früher ja angeblich auch getan hat.
Vedder am Permanenter Link
Ich zitiere auszugsweise einen Ausruf eines Paters dieser Tage an die Bevölkerung in Simbabwe;
Es gab einen Mann namens John Bradburne, der ein Herz wie Francis hatte. Er suchte einen Ort, an dem er Gott dienen konnte. Er fand es in Mutemwa, in der Nähe von Mutoko, einem Lager für Leprapatienten. Die Menschen gehen auch heute noch nach Mutemwa, um für den Geist der Nächstenliebe des Johannes zu beten. Johannes nannte die Menschen, die mit Lepra in Mutemwa lebten, seine Freunde. Da wir eine weitere Epidemie erleben, werden wir vor körperlichem Kontakt mit Menschen gewarnt, die vielleicht nur das Virus haben, und sollten beobachten, was uns die moderne Hygiene lehrt. Dennoch sollte die Gesellschaft niemals Menschen als Ausgestoßene meiden, eine Gemeinschaft darf niemals ihre Schwächsten im Stich lassen.
David Krause am Permanenter Link
In wie fern hat ihr Kommentar etwas mit dem Artikel zu tun?