TRIER. (hpd) In einem Flüchtlingsheim in Suhl kam es nach einem Religionsstreit unter 20 Bewohnern zu Auschreitungen gegen einen Mann aus Afghanistan. Dieser soll Seiten aus dem Koran gerissen und die Toilette herunter gespült haben. Mehrere muslimische Bewohner des Heims versuchten, den Mann aus Afghanistan zu lynchen. In die darauf folgenden Unruhen sollen mehr als 100 Hausbewohner verwickelt gewesen sein. Wie ist der Vorfall juristisch zu bewerten?
Der Thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) verurteilte zwar die Gewalt, erklärte jedoch zugleich auch folgendes: Bei den Flüchtlingen handele es sich um hochtraumatisierte Menschen, die aus Kriegssituationen kämen und alle Opfer seien. Er könne verstehen, dass die Emotionen hochkochten, wenn verschiedene Ethnien und religiöse Gruppen aufeinander träfen. Er toleriere aber überhaupt nicht, "dass man einen Koran zerreißt und in eine Toilette schmeißt".
Wenn Bodo Ramelow meint, dass die Handlung des Mannes aus Afghanistan nicht tolerabel sei, stellt sich die Frage, worauf er sich bei diesem Urteil bezieht und warum das so sein soll. Verstößt es gegen Umgangsformen oder ist es ein strafwürdiges Verhalten, oder sogar beides? Ist es nicht tolerabel, weil der Koran ein religiöses Buch ist und in dieser Eigenschaft geschützt ist, oder weil Menschen in ihm ein heiliges Buch sehen und durch eine solche Handlung in ihrem religiösen Empfinden gestört werden? Es geht also um das, was man tun sollte und um das, was man tun darf.
Dass es notwendig ist, diese Fragen zu stellen, wird umso deutlicher, wenn man sich Ramelows Interview bei der ARD anhört. Dort sagt er, dass es für niemanden, der hierherkommt und Schutz sucht, das Recht gibt, Gewalt anzuwenden. "Es gibt kein Recht, einen Koran zu zerreißen und in eine Toilette zu schmeißen. Es gibt kein Recht, die Bibel zu beschmutzen. Es gibt aber auch kein Recht, dass der, der sich verletzt fühlt, meint, er könnte einfach den anderen lynchen." Mit derartigen Aussagen wird alles zum "nicht dürfen" deklariert.
Papst Franziskus meinte nach dem Attentat auf Charlie Hebdo, dass jede Religion ihre Würde habe und man sich nicht über sie lustig machen dürfe. Die Meinungsfreiheit habe dort ihre Grenzen, wo sie religiöse Gefühle anderer verletzt.
Es ist jedoch ernsthaft zu bezweifeln, dass eine Religion Würde besitzen kann. Denn Würde bedeutet, einen "Achtungsanspruch" zu haben. Religionen sind "Anschauungen zum Weltganzen, zur Herkunft und zum Ziel menschlichen Lebens, mit einem transzedenten Bezug." In einer Anschauung "über etwas", kann man innerhalb der Anschauung so etwas wie "Würde" allerdings nur "etwas" zuordnen. Dadurch schafft man "ideele Werte", die "Anschauung" selber wird jedoch nicht zum "Träger der Würde". Oder anders formuliert: Als Anschauungen sind Religionen gedankliche Konstrukte. Wie können diese daher Würde besitzen?
Die rechtliche Lage
Es gibt in den deutschen Gesetzen keine Norm, die ein religiöses Bekenntnis davor schützt, in den Schmutz gezogen zu werden. Etwas juristischer ausgedrückt: der Glaubensinhalt einer Religion ist nirgends – in keinem Gesetz – ein Rechtsgut (Schutzgut). Es gibt einen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch dessen Überschrift anderes vermuten lässt: Der Paragraph 166 StGB. Liest man allerdings den ersten Absatz des Paragraphen, wird ersichtlich, dass das zu schützende Gut der "öffentliche Friede" ist. Der öffentliche Friede umfasst nach der "herrschenden Meinung" in der Rechtslehre den Zustand allgemeiner Rechtssicherheit (also die Sicherheit der rechtlichen Ordnung im Staat und Schutz der Rechtsgüter der Bürger) sowie das Gefühl der Bürger, dass diese Umstände gegeben sind. Also: das friedliche, von Angst, Gewalt und Selbstjustiz freie Zusammenleben von Gruppen der Bevölkerung in einer fairen, menschenwürdigen Rechtsordnung sowie das Bewusstsein davon.
Wann die Gefährdung vorliegt, entscheidet allein der Richter. Da der säkulare Rechtsstaat die Strafen nicht nach Maßgabe subjektiver Glaubensinhalte und individueller Empörung verhängen kann, ist das geschützte Gut des Paragraphen 166 StGB auch nicht das bloße "Gefühl" der Gläubigen. Selbst wenn dies das Schutzgut wäre, so müsste man dennoch fragen, wovor ihr Emotionshaushalt denn genau geschützt werden soll. Vor Äußerungen und Handlungen, die verletzen, schockieren, provozieren? Wenn dem so wäre, dürfte man im Bezug auf Religionen nur wohlwollende Handlungen und Äußerungen vornehmen. Religionen als ein Sakrileg, das nicht entweiht werden darf?
Der öffentliche Friede kommt als Schutzgut in mehreren Strafgesetzen vor. So zum Beispiel auch in den Tatbeständen des Paragraphen 130 StGB (Volksverhetzung). Gemäß dieses Pargraphen wird unter anderem bestraft, wer zu Hass oder Gewalt gegen "Teile der Bevölkerung" aufruft. Darunter fällt jede abgrenzbare, durch bestimmte Eigenschaften verbundene Gruppe der Bevölkerung, wenn sie ausreichend bestimmt ist: "die Katholiken", "die Muslime", "die Buddhisten", "die Juden", "die Schwulen", "die Lesben", "die Asylbewerber" und zahllose weitere. Die Berufszugehörigkeit, die Religionszugehörigkeit, der Wohnort und anderes sind Eigenschaften im Sinne des Paragraphen 130 StGB, die "Teile der Bevölkerung" kennzeichnen können. Da aus der Bevölkerung jede erdenkbare, hinreichend bestimmbare und abgrenzbare Gruppe als "Teil der Bevölkerung" im Rahmen des Paragraphen 130 StGB annerkannt wird, ist es fraglich, ob es einen privilegierten Sonderschutz für diejenigen "Teile" bedarf, die sich inhaltlich oder organisatorisch auf "religiösen" Glauben beziehen.
Was bedeutet das alles für den Vorfall im Erstaufnahmelager in Suhl?
Wenn nun das öffentliche Schutzgut nicht der Glaube oder ein sonstiges weltanschauliches Bekenntnis ist, kann keine Rede davon sein, dass eine "Beschmutzung" oder ein "Zereißen" eines Bekenntnisses an sich eine nicht zu tolerierende Handlung sei.
Das Herausreißen von Koranseiten mag für manche Menschen eine schändliche Tat darstellen, aber als eine allgemeine Maxime kann eine subjektive Einstellung zur Heiligkeit eines Buches und seiner Unantastbarkeit nicht dienen. Die richtige Formulierung wäre deswegen gewesen: Die Tat des Mannes war zwar nicht nett, aber dies gibt niemanden das Recht, mit Gewalt gegen ihn vorzugehen.
Zur Verdeutlichung, stellen Sie sich einmal folgende Situation vor:
Ein Zeuge Jehova drückt Ihnen nach einem Gespräch in der Einkaufsmeile der Stadt sein Glaubensbuch in die Hand. Sie lehnen dankend ab und wollen es ihm zurückgeben. Er beharrt und sagt nein! Nehmen Sie doch! Genervt nehmen Sie das Buch an sich und werfen es nach nur ein paar Schritten achtlos in den nächsten Mülleimer. Erst weiß der Zeuge Jehova gar nicht, wie er darauf reagieren soll, doch nachdem der erste Schock vorbei ist, wirft er sich Ihnen in den Rücken und prügelt auf Sie ein. Frage: Hätten Sie die Handlung nicht tun sollen? Durften Sie es tun? Ist seine Reaktion verständlich? Ist seine Reaktion gerechtfertigt?
Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, bringt es auf den Punkt: "Die Religiösen in unserer Gesellschaft könnten sich daran gewöhnen, dass ihr Glaube Privatsache und kein öffentliches Schutzgut und dass die Beleidigung von religiösen Gefühlen und Überzeugungen zwar eine Unverschämtheit ist, in einer freien Gesellschaft aber bis an die Grenze zur Volksverhetzung oder der individuellen Beleidigung hingenommen werden kann und muss – wie jede andere Gefühlsverletzung auch."
12 Kommentare
Kommentare
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Danke für die sachliche Klarstellung.
In der Tat könnte man einem Menschen die Wohnung zumüllen, in dem man ihm täglich eine Kiste mit Koranen schickt. Nach islamischem Recht darf er die Bücher nicht wegschmeißen.
Ich habe sogar gehört, dass - wenn man den Koran gelesen hat - automatisch das Glaubensbekenntnis sprechen müsste und somit für den Rest des Lebens Moslem sei. Dann wäre ich schon dreimal ein Moslem. Aber pssst... nicht weitersagen...
In diesen Vorfällen steckt eines der Kernprobleme von Religion: Sie hält sich jeweils als für die gesamte Menschheit (und den Rest des Universums) zuständig. Daher werden auch Nichtmuslime bestraft, die eine Zeichnung von Allah oder Mohammed anfertigen. Egal, welche Intention sie dabei hatten.
Es ist das alte Dualismus-Problem, das Religionen als Bestandteil einer pluralistischen Gesellschaft diskreditiert. Und je lauter Gläubige auf das Ausleben dieses Dualismus beharren, desto lauter wird die Kritik, die ihnen entgegengebracht wird.
Natürlich heißt dies im Umkehrschluss nicht, dass man nun Gläubige unnötig provozieren muss. Leider weiß ich nichts über die Hintergründe der Herunterspülung der Koranseiten. Vielleicht hatte der Afghane genug von Taliban und war deshalb aus seiner Heimat geflohen - vor dem Islam geflohen, der durch den Koran repräsentiert wird. Vielleicht ging der "Tat" ein Disput mit noch gläubigen Muslimen voraus, die es nicht auf sich sitzen lassen wollten, dass der Afghane dem Islam die Schuld an seinem Schicksal zuschob ("Das hat nichts mit Religion zu tun" heißt diese Formel bei uns). Und da könnte der Flüchtling aus Wut einige Seiten herausgerissen und heruntergespült haben.
Oder - Variante 2 - das Ganze wurde dem Mann nur vorgeworfen. Ich kenne nämlich diese Geschichte zur Genüge. In Guantanamo sollen Koranseiten in der Toilette heruntergespült worden sein und an vielen anderen Stellen auch. Ist das inzwischen ein Mythos? Denn warum sollte man so etwas tun? Ich persönlich würde aus reinem Selbstschutz (und weil ich alle Bücher viel zu sehr liebe, um sie zu beschädigen - das Papier kann ja nichts für den Inhalt) nie einen Koran in der Toilette herunterspülen - wenn Muslime das mitbekommen könnten.
Aber wenn es so geschah, war es eine Protestaktion, die ich gut nachvollziehen kann. Schließlich wäre dieser Mann vermutlich friedlich in seiner Heimat, wenn es die religiösen/stammesrechtlichen Verstrickungen dort nicht gäbe.
Stefan Dewald am Permanenter Link
Religion hat keine Würde, denn eine Religion ist keine Person. Daher haben sie auch keine Persönlichkeitsrechte.
Religionen sind noch einmal eine Rechtspersonen. Das sind nur Kirchen. Und auch die haben keine Persönlichkeitsrechte. Die haben nur natürliche Personen.
Wilfried Bachhofen am Permanenter Link
Der dritte Satz soll doch sicher lauten:
"Religionen sind noch nicht (!) einmal eine Rechtspersonen."??
Hat gern mal wieder korrigiert: W. B.
MGS Berlin am Permanenter Link
Man stelle sich das vor: Vielleicht ist dieser junge Mann aus Afghanistan vor den Taliban geflohen, nachdem Freund & Familie von diesen Religioten abgeschlachtet wurden, im Namen eines Buchs, für das Moses, (die
Eiwei, es is scho a irre Sach, dat Dingens mit die Religion.
Besonders schlimm an dem Ramelowschen „Du sollst nicht“ ist, dass diese angstvolle Islam-Debatte genutzt wird, die wahrlich notwendige öffentliche Kritik* an diesen Bibel-Büchern (vor Jahrtausenden geschaffen, sie alle zu knechten), die historisch gesehen doch grade erst am Anfang steht, zurückzudrängen.
* Machen wir nur eine kleine werkimmanente Betrachtung: Moses 2/32, Abs. 25-30 liefert uns den Urgrund des Grauens, des wahren Sündenfalls der Menschheit! Ja, diese Geschichte ist eine Antizipation des Systems jeden faschistischen Staates: Meuchel die eine Hälfte, die anderen mache zu Mördern und damit zu deinen Komplizen!
Was war geschehen?
Moses hatte „sein Volk“ (Flüchtlinge aus Ägypten) sicher durch das rote Meer gebracht. Sie rasteten und veranstalteten ein Freudenfest über ihre Rettung, während Moses auf den Berg ging, um in Einkehr neue Kräfte zu sammeln. Doch diese Tage des Hungers müssen ihn erheblich krank gemacht haben, denn einerseits behauptete er bei seiner Rückkehr, Gott selbst hätte ihm Gebote diktiert, die er hier auf den Steintafeln in den Händen halte. Andererseits rastet Moses über das Freudenfest der von ihm Geretteten derart aus, dass er die Steintafeln mit Gotteswort (!) berserkerhaft zertrümmert und ein gegenseitiges Abschlachten befiehlt: Ein jeder gürte sein Schwert um die Lenden und töte Brüder, Schwestern und seinen Nächsten! (Freunde, wegen eines Festes!) Die Bibel selbst spricht von 3.000 Ermordeten. Das nennt auch ein Historiker ein kleines Massaker. Herrje, und das im Moment der Verkündung der 10 Gebote! Ach so, ja, nach diesen historischen Muster für alle kommenden Massaker, geht Moses - mir nichts, dir nichts - wieder auf den Berg und Gott sagt, ja na gut, dann diktiere ich eben noch einmal. Also höre …
Noncredist am Permanenter Link
>> Papst Franziskus meinte (...) jede Religion ihre Würde habe und man sich nicht über sie lustig machen dürfe. Die Meinungsfreiheit habe dort ihre Grenzen, wo sie religiöse Gefühle anderer verletzt.
Nach der selben Spiritualitätslogik hat jeder Film seine Wüde und man dürfe sind nicht über einen Film lustig machen. Eine Parodie darf nicht gedreht werden, wenn filmkünstlerische Gefühle andere Cineasten verletzt werde.
Das selbe gilt für Bücher, Comichefte, Gedichte, Personen, Handlungen. Ja, jede Aktion eines Menschen die "einem anderen Menschen etwas bedeuten". Die damit verbundenen Gefühle könnten durch dessen Meinung "verletzt" werden.
Wer schuldig ist, der werfe den ersten Stein. Die Verletzung der Gefühle Anders- und Nichtgläubige ist bekanntlich eine durch die vorherigen Jahunderte meisterhaft ausgeübte Handlung christlicher Apologeten. Noch heute agieren Apologeten unterschiedlichster Coleur mit dem Ziel, die "religiösen Gefühle" oder die "individuelle Lebenssituation" der Konkurrenz bestmöglichst zu verletzen. Wie sonst sollte man die "frohe Botschaft" verstehen, dass ohne die vollkommene Akzeptanz des einzigsten und wahren Messias der Christen, Jesus Christus, Gottes Sohn, die einzigste Alternative für diese "Nichtgläubigen" eine unendliche Qual sondergleichen sei?
Natürlich darf man "unterschiedlicher Meinung" sein und sie kund tun. Selbst wenn die umgebende Gesellschaft die Nase rümpft. Sie darf nur nicht unseren "gesellschaftlichen Frieden", das friedliche Miteinander, stören, indem sie zur Eliminierung der Freiheiten Andersdenkender aufruft oder es gar ausübt.
Auf Suhl bezogen: Selbst wenn man die Handlung schlimm findet, gibt es kein Recht auf Verhinderung einer solchen Tat oder einer Bestrafung des "Täters". Der Aufruf hingegen, die Glaubensbücher *fremder* Personen anzunehmen, etwa durch Diebstahl oder Raub, ist hingegen klar verboten.
@Bernd Kammermeier
>> In der Tat könnte man einem Menschen die Wohnung zumüllen, in dem man ihm täglich eine Kiste mit Koranen schickt. Nach islamischem Recht darf er die Bücher nicht wegschmeißen. <<
Ja. Was leider nicht alle Bürger verstehen: Wenn wir keine demokratische Abstimmung im Rahmen der Menschenrechte hatten, welche dieses "islamische Recht" auch hierzuland rechtskräftig werden lässt, so hat dieses Recht bei uns auch *keinerlei* Bedeutung.
Ganz egal, wie sehr es den Gefühlen der Islamgläubigen oder den Anhängern der Saturnringen entgegen steht, haben diejenigen nicht automatisch das "Recht" in unserem demokratischen Rechtsstaat auf ihrer Seite. So einfach ist es.
Leider ist die Unterrichtung der Bürger in ihrem eigenen Grundrechtsverständnis weniger von Interesse als die korrekte Leseart archaischer Mythensammlungen.
>> In diesen Vorfällen steckt eines der Kernprobleme von Religion: Sie hält sich jeweils als für die gesamte Menschheit (und den Rest des Universums) zuständig. <<
Götter werden als die personifizierte Perfektion angesehen. Was ein Gott denkt, sagt oder macht, ist per Definizion absolut(!) perfekt. Dieser absolutistische Anspruch der eigenen Gottheit erzeugt natürlich einen nichtgöttlichen und demnach inperfekten Gegenpol. Religionen streben dem perfekten Pol entgegen und versuchen "auf Teufel komm raus" eine mangelhafte Welt zu konstruieren. Sie ist dann das offensichtliche "Hindernis zur Perfektion", welches dann zu überwinden gilt.
Die Natur ist per se nicht perfekt ausbalanciert. Die Evolution schreitet ständig voran. Wir haben ständig eine Anpassung auszuüben. Das ist die "Natur der Dinge". Eine religiös-perfekte Welt wäre eine, in der der Energieerhaltungssatz nicht mehr gülte. Wir wären in einem perfekten Gleichgewicht von Geben und Nehmen. Der "perfekte Flow"? Oder eher der ewige Stillstand?
So erkennen manche Leute in der Natur Kräfte, welche es zu "überwinden" gilt wie etwa Lust, sexuelle Bedürfnisse usw. Alles "Laster", die wir angeblich nur dank der Kommunikation einer Frau mit einer sprechenden Schlange besitzen - und eindeutig nicht evolutionär begründet sein können ;)
Wir - hierzulande - sind diesem mangelhaften archaischem Denken längst entwachsen. Im Land der Dichter und Denker sind so manche schlauen Köpfe schon seit langem darüber hinweg.
valtental am Permanenter Link
Ramelow ist überzeugter Christ, und somit ist auch erklärbar, warum er das Zerreißen eines Religionsbuches anders bewertet als der Autor dieses Artikels.
Praetor300 am Permanenter Link
Im Privatleben kann er sein, was er will. Äußert er sich als Ministerpräsident, hat er die Säkularität unseres Staates und unsere Gesetze im Auge zu behalten.
valtental am Permanenter Link
Ja. Leider steht aber bei vielen Christen die Bibel über dem Gesetz. Und im Islam ist der Koran ja praktisch das Gesetz, mindestens muss es mit ihm kompatibel sein.
Mukeba am Permanenter Link
Ich bekenne mich auch zum christlichen Glauben, bewerte es aus säkularer Sicht dennoch anders wie Bodo Ramelow.
Atheist Steinbrenner am Permanenter Link
Die Situation ist paradox... da flüchten Menschen vor zumeist religiös verursachter Verfolgung und verhalten sich in Sicherheit angekommen doch nicht anders als ihre Verfolger.
Das wirft einige praktische Fragen auf:
Verspielt jemand der aufgrund religiöser Verfolgung floh, wenn er selbst religiöse Verfolgung ausübt, die Anerkennung als Flüchtling?
Kann der Mensch der im Flüchtlingsheim religiös motivierte Gewalt erfahren hat erneut Asyl beantragen weil er auch in Deutschland von anderen (Flüchtlingen) verfolgt wird?
Und haben die Muslime die ein Problem mit der Beschädigung eines Buches haben schon mal überlegt, dass die diesbezüglichem Vorstellungen überholt sind? Interessanterweise hat der islamische Kukturraum ja sehr lange den Buchdruck abgelehnt, aber kam doch nicht dran vorbei. Seit also nun auch Exemplare des Koran keine aufwändige handschriftliche Kopie mehr sind, sondern ein beliebig oft verfügbares und reproduzierbares billiges industrielles Massenprodukt, scheint mir das Aufhebens um eine Beschädigung/Zerstörung eines Exemplares obsolet. --- Vermutlich ist dies ein sehr gutes Beispiel, an dem man ob objektiv erkennbaren technischen Veränderung in der Produktion, wenn man gewillt ist gut erkennen kann, dass religiöse Vorschriften eben nicht überzeitlich sinnvoll sind. --- In derselben Branche haben wir die Schriftsetzer nach Hause geschickt, weil wir sie nicht mehr brauchen, wann machen wir das endlich mit der Religion und dem Klerus?
David am Permanenter Link
"Es gibt kein Recht, einen Koran zu zerreißen und in eine Toilette zu schmeißen. Es gibt kein Recht, die Bibel zu beschmutzen. "
Unfassbar, diese Aussage von Ramelow. Einen Lynchversuch mit diesen Worten relativieren zu wollen, ist sowas von daneben, dass man sich wirklich fragen muss, ob der Typ noch ganz klar in der Birne ist.
Hat nicht Gabriel für unsere rechten Krawallmacher zu recht klare Worte gefunden und "Pack" genannt? Ich erwarte, dass man ebenso klare Worte für die religiös-faschistoiden Krawallmachern findet, auch (und vielleicht grade dann) wenn diese Asyl beantragen. Was soll diese merkwürdiger Inschutznahme?
Norbert Reimann am Permanenter Link
Zumal Ramelow hier falsch liegt, natürlich hat man das Recht dazu; allerdings ist es nicht zu empfehlen, weil wir neben der geistigen Verstopfung -die man bekämpfen will- eine massive Fäkalverstopfung in Kauf nimmt.