Beschneidung und Diskriminierung

Antidiskriminierungsstelle toleriert Geschlechterdiskriminierung

BERLIN. (hpd) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine Einrichtung, die sich - wie der Name schon andeutet - mit der Aufklärung über und dem Kampf gegen Diskriminierungen aus unterschiedlichsten Gründen (Religion, Geschlecht, ethnische Herkunft u.a.) beschäftigt. Aktuell ruft sie unter dem Motto "Gleiches Recht. Jedes Geschlecht." zu einem für den 16. September geplanten Aktionstag in Berlin auf.

Allerdings weckt ein Vorfall vom Freitag (11.9.) Zweifel an den Zielen und der Lauterkeit dieser Veranstaltung. Auf der Facebook-Seite zum Aktionstag hatte ein Kommentator die Abschaffung des § 1631d BGB (Beschneidungsgesetz) angemahnt, das einseitig Jungen (und damit späteren Männern) das Recht auf ein Leben mit intaktem Genital verweigert.

Weitere Kommentare in die gleiche Richtung folgten. Doch kurze Zeit später waren diese Kommentare gelöscht.

Allerdings hatten die Betreiber der Seite die Rechnung ohne das Web gemacht. Andere Leser waren bereits vor der Entfernung auf diese Kommentare aufmerksam geworden und kommentierten nun erbost deren Löschung. Auch diese Hinweise konnten sich nicht lange halten. Doch neue, ausführliche Kommentare kamen schneller, als den Seitenbetreibern lieb war.

Schließlich sahen sie sich zu einer Stellungnahme genötigt, in der sie sich als nicht zuständig für das Thema Beschneidung erklärten, da der Aktionstag ausschließlich Diskriminierungen im Arbeits- und Zivilrecht behandele. Eine Juristin konterte umgehend mit dem Hinweis, dass § 1631d BGB sehr wohl Teil des Zivilrechts ist. Daraufhin wurde das Thema des Aktionstags eingeschränkt auf “Diskriminierungen im Arbeitsleben und teilweise im zivilrechtlichen Bereich”.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Eine staatliche, aus Steuermitteln finanzierte Einrichtung, die gegen Diskriminierung vorgehen soll, erklärt sich für nicht zuständig, wenn Menschen geschlechtsabhängig ein unterschiedlicher Schutz ihrer genitalen Unversehrtheit zugebilligt wird!

Es dürfte - wenn überhaupt - wenige ähnlich klare und krasse Fälle von Geschlechterdiskriminierung geben wie den Gegensatz zwischen § 226a StGB und § 1631d BGB. Die Untätigkeit der ADS in dieser Angelegenheit ist schlimm genug; wenn sie nun jedoch sogar offen Forderungen nach Abschaffung dieser Ungleichbehandlung torpediert, dann betreibt sie ganz unverblümt selbst Diskriminierung. Auf eine solche Einrichtung können wir getrost verzichten!