Die Humanistische Union e. V. kritisiert das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Januar 2022 zur Nicht-Einstellung eines Juristen aufgrund fehlender Kirchenmitgliedschaft.
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Nachdem die Diskussionen um den sogenannten "Burkini" abgeflaut sind, erregt ein neues Gerichtsurteil die Gemüter. Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) erlaubt einem Mädchen das Duschen im Badeanzug aus religiösen Gründen.
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Am 30.05.17 wird vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) die Klage des ersten Vorsitzenden des Bundes für Geistesfreiheit München (BfG München), Michael Wladarsch, verhandelt. Wladarsch weigert sich für die Räume seines Designbüros in der Georgenstraße, das gleichzeitig Sitz des BfG München ist, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
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Ein Bekenntnis zum Humanismus ist nicht karrierefördend. Eine solche steile These ergibt sich zwar nicht zwingend als das Ergebnis einer Studie des Rechtsanwaltes und Philosophen Dr. Thomas Heinrichs für die "Antidiskriminierungsstelle des Bundes". Sie wäre aber ein gutes anschließendes Diskussionsthema. Die Studienergebnisse von Heinrichs wurden jetzt veröffentlicht. Der Kulturwissenschaftler Dr. Horst Groschopp interviewte den Autor.
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BERLIN. (hpd) Gestern stellte der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) seinen Bericht "Gläserne Wände" vor. Bei einer Pressekonferenz erläuterten die Autoren sowie der Präsident des HVD, Frieder Otto Wolf, sowie Ines Scheibe vom Bundesvorstand, weshalb dieser Bericht so dringend notwendig ist.
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BERLIN. (hpd) Am heutigen Tag veröffentlicht der Humanistische Verband Deutschland (HVD) einen Bericht, der die Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland thematisiert. In der Broschüre werden nicht nur die Benachteiligungen aufgeführt; es werden auch Vorschläge unterbreitet, wie diese abzuschaffen sind.
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BERLIN. (hpd) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine Einrichtung, die sich - wie der Name schon andeutet - mit der Aufklärung über und dem Kampf gegen Diskriminierungen aus unterschiedlichsten Gründen (Religion, Geschlecht, ethnische Herkunft u.a.) beschäftigt. Aktuell ruft sie unter dem Motto "Gleiches Recht. Jedes Geschlecht." zu einem für den 16. September geplanten Aktionstag in Berlin auf.
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BERLIN. (hpd/hvd) Der Humanistische Verband Deutschland (HVD) sieht nach dem Beschluss zur Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft ver.di keinen Anlass zur Einstellung von Diskussionen über notwendige Reformen beim kirchlichen Arbeitsrecht.
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BERLIN / FRANKFURT. (hpd) Eine Referentin für Antirassismus wurde vom Diakonischen Werk aufgrund ihrer Konfessionslosigkeit abgelehnt, ein Assistenzarzt von einer evangelischen Klinik. Sie stand nach einem Sieg vor dem AG Berlin kürzlich vor dem LAG Berlin-Brandenburg, er vor dem AG Frankfurt/M. Ihr beschied der konservative Richter, die Kirche dürfe Konfessionslose diskriminieren. Er musste sich anhören, seine völlig aussichtslose Klage sei reine Prinzipienreiterei. Der hpd sprach mit den beiden.
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BERLIN. (hpd) Im Oktober legte Dr. Kreß das Gutachten "Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten" im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung vor. Bevor es demnächst in Buchform erscheinen wird, erläutert der Professor für Sozialethik und Systematische Theologie an der Universität Bonn hier seine Sicht auf die Problematik des kirchlichen Arbeitsrechts im Zusammenhang mit den Grundrechten.
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