Europäische Verfassung ohne Gottesbezug !

Im Rahmen einer Tagung des Dachverbandes Freier Weltanschauungsgemeinschaften

in der <Frankenakademie> Schloss Schney wurde die Notwendigkeit bekräftigt, dass im Verfassungsvertrag für die Europäische Union kein Gottesbezug aufgenommen werden soll.

Die aktuellen Forderungen des Papstes Benedikt XVI. sowie der deutschen Bundeskanzlerin und derzeitigen EU-Ratspräsidentin, Dr. Angela Merkel, nach der Aufnahme eines Bezugs zum christlichen Gott in die EU-Verfassung seien anmaßend und werden vom DFW abgelehnt. Der DFW fordert daher, die Neutralität in allen Religions- und Weltanschauungsfragen in der Europäischen Verfassung zu wahren sowie Gewissens-, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit strikt zu sichern.

Der DFW-Präsident, Dr. Volker Mueller, erklärte: „Es ist dem DFW ein besonderes Anliegen, Geistesfreiheit, Humanismus und kulturelle Toleranz zu fördern sowie die Neutralität aller Staatlichkeit in Religions- und Weltanschauungsfragen zu sichern. Die Weiterentwicklung des europäischen Gedankens und der Wertegemeinschaft des sich vereinigenden Europas wird von uns ebenso unterstützt wie die schrittweise Erweiterung der Europäischen Union und der verfassungsrechtlich verbindlichen Grund- und Menschenrechte.
Der Entwurf der Verfassung der EU schützt die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Die EU ist eine säkulare internationale Organisation. Die EU-Verfassung soll daher keine einzelne Religion oder Weltanschauung hervorheben oder einen privilegierenden Rechtsstatus der christlichen Kirchen zulassen, da Europa schon immer einen multireligiösen und weltanschaulich-pluralistischen Hintergrund hatte. Einen wie auch immer formulierten Bezug in der Präambel oder an anderer Stelle der Verfassung zu einem Gott oder vorrangig zu einer christlich-abendländischen Tradition Europas lehnen wir ab. Dieser Bezug wäre sowohl historisch nicht gerechtfertigt als auch weltanschaulich diskriminierend."

Um die religiös-weltanschauliche Freiheit zu verteidigen, wende sich der DFW gegen jegliche Diskriminierung kultureller Traditionen oder existierender demokratischer Gemeinschaften. Die Entwicklung und Wahrung von Toleranz als universellem Denk- und Verhaltensprinzip müsse daher ein zentrales Anliegen der EU werden. Dieses Bestreben müsse in Übereinstimmung stehen mit der „UN-Declaration on the Elimination of All Forms of Intolerance and Discrimination Based on Religion or Belief", die von der Generalversammlung der UNO am 25. November 1981 angenommen wurde.

Abschließend wiederholt der DFW seine Forderung, die EU-Verfassung durch einen Volksentscheid am Tage der Europa-Wahl 2009 in allen EU-Staaten bestätigen zu lassen.