WIEN. (ris) Seit einer Woche laufen die Bauarbeiten rund um das sog. „Papstkreuz“ am Wiener Donaupark auf Hochtouren. Die zu errichtende Stahlkonstruktion sowie ein schwerer Kran sind bereits vor Ort, das Areal ist weiträumig abgesperrt und die temporäre Zufahrtsstraße quer durch die sog. „Papstwiese“ ist fertig. Gesetzeswidrig, auf Kosten der öffentlichen Hand und zudem in klarem Gegensatz zur gebotenen weltanschaulichen Neutralität des Staates.
Der Initiative Religion ist Privatsache vorliegenden Informationen zufolge wird das bewilligungspflichtige Bauwerk ohne Baubewilligung und daher entgegen der Wiener Bauordnung errichtet. Selbst eine Hinweistafel gem. §124 Abs. 2a der Wiener Bauordnung fehlt. Der vorliegende Verstoß gegen die Bauordnung passt jedoch bestens zur bisherigen Baugeschichte: Das im Jahr 1983 als temporär errichtete 40 Meter hohe und über 50 Tonnen schwere Stahlkreuz ist nach dem damaligen Papstbesuch, gesetzeswidrig, „ganz einfach stehengeblieben“ (Zitat: Erzdiözese Wien) nur um, aufgrund von schweren sicherheitstechnischen Bedenken, im Sommer dieses Jahres – ohne Bewilligung und daher ebenfalls gesetzeswidrig – abgetragen zu werden.
Am 23.9.2011 richtete die Initiative Religion ist Privatsache an die zuständige Magistratsabteilung 37 ein Schreiben, das folgende Fragen beinhaltete:
- Hat die Erzdiözese Wien, und wenn ja, zu welcher Geschäftszahl, eine Baubewilligung für den Abbruch und die – nunmehr ausdrücklich permanente – Errichtung des Bauwerkes erlangt?
- Ist aktuell ein Bauverfahren anhängig?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wird das „Papstkreuz“ nunmehr permanent im Grünland errichtet?
- Liegt der Nutzung des oben näher bezeichneten Grundstückes der Stadt Wien ein Vertrag zu Grunde?
- Wer hat für die Stadt Wien der Nutzung zugestimmt?
Die initiative erhielt die geforderten Informationen, entgegen den Bestimmungen des Wiener Auskunftspflichtgesetzes, nicht; ein informeller Verweis auf eine angeblich vorhandene Baubewilligung für das „Papstkreuz-Alt“, das nun, angeblich, lediglich gesetzeskonform „saniert“ wird, geht aufgrund der einschlägigen Bestimmungen der Wiener Bauordnung ins Leere. Das vollständige Abtragen und anschließende Wiedererrichten eines Bauobjektes ist nämlich, mit wenigen und in diesem Fall nicht zutreffenden Ausnahmen, bewilligungspflichtig.
Die Initiative Religion ist Privatsache fordert daher die Wiener Baupolizei auf, um einen offensichtlich gesetzeswidrigen Zustand zu verhindern, einen sofortigen Baustopp zu verhängen. Die Verdachtsmomente legte die Initiative der zuständigen Behörde am 25.11.2011 in Form einer Sachverhaltsdarstellung wiederholt schriftlich vor.
Univ.-Prof. Dr. Heinz Oberhummer, Vorstandsmitglied der Initiative: „Es ist unerträglich, wenn gesetzliche Bestimmungen von allen Seiten ganz einfach ignoriert werden, nur weil es sich um ein Bauwerk der katholischen Kirche handelt. Es geht hier aber nicht nur um die Einhaltung der Wiener Bauordnung: Protzige religiöse Symbole, die nur der Zurschaustellung des weltlichen Machtanspruches einer Kirche dienen, haben in der Öffentlichkeit nichts verloren und schon gar nicht auf Kosten der – in Wien allerdings überwiegend nichtkatholischen – Allgemeinheit. Gegen ein angemessenes Denkmal, dass auf Kosten der Diözese gesetzeskonform errichtet wird, spricht natürlich nichts, doch davon sind wir weit entfernt“. Einen an Wiener Hausbesitzer gerichteten Vorschlag hatte Oberhummer auch parat: „Ich würde niemandem raten, sein Haus ohne Bewilligung abzureißen und anschließend, auch in unveränderter Form, neu errichten zu lassen. Das geht hierzulande offensichtlich nur wenn man die entsprechenden weltanschaulichen Privilegien genießt und zusätzlich die politischen Kontakte hat“.
Aufgrund des offensichtlichen Versuchs, im vorliegenden Fall gesetzliche Bestimmungen zu umgehen, behält sich die Initiative Religion ist Privatsache das Recht vor, künftig entsprechende Strafanzeigen einzubringen.
Das Team der Initiative Religion ist Privatsache