Strafanzeige gegen Bischof Overbeck

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich bitte Sie zu prüfen, ob es sich bei den folgenden Äußerungen des Essener Bischofs Dr. Franz-Josef Overbeck (Bischofshaus, Burgplatz 2, 45127 Essen) um Straftaten im Sinne des §130 StGB (Volksverhetzung) handelt, wonach u.a. zu bestrafen ist, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.

Herr Dr. Overbeck hat in seiner Eigenschaft als Militärbischof im Mai 2012 in Lourdes (Frankreich) eine Rede gehalten, die man sich seit dem 12.5.2012 auf youtube ansehen und anhören kann...