Das Kölner Beschneidungsurteil kann wohl ohne Übertreibung als historisch bezeichnet werden. Die Richter haben hier einen moralischen Meilenstein gesetzt. Für diesen Mut verdienen sie unseren Dank und unseren Respekt.
Die Richter des Kölner Landgerichts haben eindeutig festgestellt, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Vorrang hat vor dem Grundrecht auf Religionsfreiheit. Dabei müssten beide gar nicht im Widerspruch zueinander stehen. Denn recht verstanden ist Religionsfreiheit nicht etwa Narrenfreiheit für Religionsgemeinschaften, sondern ein individuelles Grundrecht, ein Abwehrrecht. Jeder Mensch hat in Deutschland das Recht, seine Religion frei zu wählen – und abzuwählen. Ab 14 Jahren traut das Gesetz jedem Jugendlichen eine verantwortliche Entscheidung in Bezug auf seine Religionszugehörigkeit zu. Es sei religiösen Eltern zuzumuten, diese Entscheidungsfähigkeit der Kinder abzuwarten, so die Kölner Richter.
Es ist allerdings klar, dass Religionsgemeinschaften damit ein großes Problem haben. Denn ihr Fortbestand steht und fällt mit dem möglichst frühen Zugriff auf Kinder. Und deshalb werden hier auch die christlichen Kirchen nervös...