Elsass-Mosel bleibt kirchlich

Frankreich - Der Verfassungsrat entschied gestern, dass der Staat - trotz seiner in der Verfassung festgelegten laizistischen Status - weiterhin die Priester, Pastoren und Rabbiner in Elsass-Mosel entlohnen kann.

Dadurch bleibt die besondere Situation der Region aufrechterhalten. Sie wird dadurch bestimmt, dass im Jahre 1905, das Jahr der verfassungsmäßigen laizistischen Trennung von Staat und Kirche, diese Departements noch zu Deutschland gehörten und ihre damalige juristische Situation durch die französischen Verfassungen von 1946 und 1958 anerkannt wurde.

Durch diese Entscheidung wurde die Klage einer laizistischen Vereinigung abgewiesen.