Nullum crimen, nulla poena sine lege

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Ritter Anselm von Feuerbach / Bild: Bayerische Akademie der Wissenschaften

FRANKFURT/MAIN. (hpd) Anlässlich des 180. Todestages von Ritter Anselm von Feuerbach, eines richtungsweisenden Rechtsgelehrten des 19. Jahrhunderts, versammelten sich auf dem Frankfurter Hauptfriedhof Säkulare, um seiner zu gedenken. Ein wesentlicher Leitsatz von ihm war: „Keine Strafe ohne Gesetz“ (Nullum crimen, nulla poena sine lege).

Mitglieder und Freunde der Ludwig-Feuerbach Gesellschaft und des Humanistischen Verbandes Deutschland aus Berlin, Braunschweig, Köln, Bonn, Mainz, Marburg, Frankfurt am Main, Lindau (Bodensee), Erlangen und Nürnberg versammelten sich am 1. Juni 2013 auf dem Hauptfriedhof zu Frankfurt am Main anlässlich des 180. Todestages von Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach. Der am 29. Mai 1833 verstorbene Rechtsgelehrte Feuerbach wurde dort am 31. Mai 1833 beigesetzt.

Die Gedenkveranstaltung wurde mit einer Ansprache durch Dr. Dr. Joachim Kahl (Marburg) und der Niederlegung eines Blumengebindes an der Grabstätte im historischen Teil des Friedhofes eröffnet. Im Anschluss daran hielt Ministerialrat Hans-Jürgen Stubig (Rheinbach) im Namen der Ludwig-Feuerbach-Gesellschaft eine Rede über Leben und Wirken Feuerbachs und zeichnete dabei die wesentlichen Wirkungsstätten des Verstorbenen nach. 

Der am 14. November 1775 in Hainchen bei Jena geborene Feuerbach wirkte als Wissenschaftler, Gesetzgeber, Kriminologe und Richter. Nach seinem Studium der Philosophie und der Rechte an der Universität in Jena war er als Hochschullehrer und Professor in Jena, Kiel und Landshut tätig. Im Alter von 30 Jahren beendete er seine akademische Lehrtätigkeit und wechselte als Geheimer Referendar in das bayerische Justizdepartment nach München. 1806 wurde unter seiner Mitwirkung die Folter in Bayern abgeschafft. 1808 wurde er Mitglied des Staatsrates und zum Ritter erhoben.

Nullum crimen, nulla poena sine lege

Seine Überlegungen, Androhung von Strafe könne auf potentielle Straftäter abschreckend wirken, fanden 1813 in dem von ihm geschaffenen bayerischen Strafgesetzbuch Eingang. Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbachs Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ wurde zur Grundlage der Rechtssysteme zahlreicher Staaten. Er gilt als der Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre. Seit 1817 war Anselm von Feuerbach erster Präsident des Appellationsgerichts in Ansbach in Franken. Ruhm von europäischem Rang erlangte Anselm von Feuerbach als Obervormund und Gönner des Nürnberger Findelkindes Kaspar Hauser.

Beispielbild
Grabstätte Feuerbachs / Foto: Monika StubigFeuerbachs letzte Lebensjahre und die Begebenheiten seiner letzen Lebensmonate bei seiner Schwester Rebekka Ruland in Frankfurt am Main waren Gegenstand der abschließenden Rede von Dr. Alfred Kröner (Nürnberg). In seinem Beitrag hob Dr. Kröner hervor, dass es, entzückt durch die schöne Lage, Feuerbachs Wunsch gewesen sei, auf diesem Frankfurter Friedhof begraben zu sein. Die Besucher der Gedenkveranstaltung hatten anschließend die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Führung durch KULTUROTHEK Frankfurt zu ausgewählten Grabstätten (Schopenhauer, Adorno, Alzheimer, etc.) über den historischen Teil des Friedhofes.

Mit der Übernahme der Patenschaft über die Grabstätte von Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach leistet die Ludwig-Feuerbach-Gesellschaft aus Nürnberg einen wichtigen Beitrag zum Erhalt historischer Grabstätten und bewahrt das Andenken an den großen Juristen.

      Hans-Jürgen Stubig