Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen diskriminierende Einstellungspraktiken des Bundesministeriums des Inneren (BMI).
"Wenn die entsprechenden Medienberichte zutreffen, benachteiligt
das Bundesinnenministerium mit der bevorzugten Einstellung christlicher Bewerber Nicht- und Andergläubige und verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 des Grundgesetzes", sagte der IBKA-Vorsitzende René Hartmann.
Der IBKA fordert, dass eine Filterung der Bewerber nach ihrem religiös-weltanschaulichen Hintergrund ebenso tabu sein müssen wie andere Formen der Diskriminierung. Es liege in der Verantwortung von Behörden und Unternehmen, Objektivität und weltanschauliche Neutralität von Einstellungsverfahren sicherzustellen.