Posse: Kirche entlässt Erzieherin

Immer wieder ist hier beim hpd die Rede von einer Diskriminierung kirchlich Beschäftigter. Das aktuelle Buch von Corinna Gekeler spricht eine beredte Sprache.

Nun gibt es wieder einmal einen aktuellen Fall aus dem Erzbistum Köln zu vermelden: Weil eine Kindergärtnerin sich wiederverheiratete, wurde ihr die zugesagte Verlängerung ihres Arbeitsvertrages nicht genehmigt.

Die Betroffen hatte zuvor beim Erzbistum Köln eigens ein „Ehenichtigkeitsverfahren“ eingeleitet, damit die erste Ehe als kirchlich irrelevant eingeschätzt werden könnte.

Die Kirche zieht sich mit dem Hinweis aus der Affäre, dass die Frau hätte gar nicht erst zeitlich befristet eingestellt hätte werden dürfen; da schon dies gegen das sechste Gebot verstoße.