Studie belegt die systematische Diskriminierung von ArbeitnehmerInnen aus religiöser Motivation
Über eine Million Menschen arbeiten in kirchlichen Einrichtungen. Wer für die Kirchen arbeitet, muss allerdings auf fundamentale Grundrechte verzichten.
In ihren Einrichtungen gelten weder das Betriebsverfassungsgesetz noch das „Antidiskriminierungsgesetz“. Zudem werden immer wieder Personen, die ihr Privatleben nicht nach den Geboten Gottes ausrichten, entlassen.
Welche Ausmaße dieser Umgang mit den Beschäftigten hat, zeigt nun erstmals umfassend die Studie Loyal dienen der Politikwissenschaftlerin Corinna Gekeler.





