Indonesien

Christliche Kreuze von bösen Geistern bewohnt

In Indonesien kommt es immer wieder zu religiös motivierten Streitigkeiten, zu Anklagen wegen Blasphemie und von religiösen Führern aufgestachelten Menschenmassen. Die Aussagen eines bekannten muslimischen Predigers, dass christliche Kreuze von bösen Dämonen bewohnt seien, haben zu Anzeigen wegen Blasphemie und reichlich Unmut unter der christlichen Bevölkerung geführt. Bitter stößt den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften auch die Ungleichbehandlung beim Blaphemievorwurf auf.

Ustadz Abdul Somad, bekannter muslimischer Prediger und Mitglied der eigentlich moderaten muslimischen Organisation Nahdlatul Ulam hatte, nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in einem seiner Videos die Frage einer Zuhörerin zu christlichen Kreuzen beantwortet. Die Frage lautete, warum ihr immer ein Schauer über den Rücken laufe, wenn sie christliche Kreuze sehe. Dies beantwortete er damit, dass in christlichen Kreuzen Dämonen wohnten.
Diese Aussage stieß bei der christlichen Bevölkerung auf wenig Verständnis und hatte Anzeigen wegen Blasphemie zur Folge. Entgegen allen Erwartungen wurde Somad vom Vorwurf der Blasphemie durch den MUI, den Rat indonesischer Islamgelehrter, freigesprochen.

Dem Freispruch folgten auch Gegenanzeigen muslimischer Gläubiger, die es bereits als Blasphemie ansahen, dass einem hochrangigen Prediger Blasphemie vorgeworfen wird. Obwohl in Indonesien alle staatlich anerkannten Religionen gesetzlich gegen Blasphemie geschützt werden, sehen nicht-muslimische Gläubige eine Schieflage bezüglich der praktischen Umsetzung dieser Gesetze. Hinzu kommt in Indonesien die enge Verknüpfung von (vor allem muslimischer) Religion und Politik, bei der Tumulte religiöser Hardliner*innen sogar politische Entscheidungen beeinflussen können. So führte Indonesien eine Ketzer-App ein, die es ermöglicht, abweichende und unbequeme Ansichten direkt zu melden und ließ sogar den ehemaligen Gouverneur von Jakarta knapp zwei Jahre wegen vermeintlicher Blasphemie inhaftieren, weil er sich negativ über den Koran geäußert haben soll. Erst letzten Monat wurde eine Frau verurteilt, die sich privat über die Lautstärke der Gebetsrufe einer Moschee beklagte. Sie muss 18 Monate Haft antreten.

Wie die Luzerner Zeitung berichtet, wurde der 1965 inkraftgetretene Artikel, 156(a), welcher in Indonesien die Strafbarkeit von Blasphemie regelt, bis vor wenigen Jahren kaum angewendet. Erst seit kurzem wird er als Waffe verwendet, um unbequeme Personen oder Konkurrenz der Justiz und der Wut religiöser Gruppen auszuliefern.