Kirchen gegen Stuttgarter Gemeinderat

Kaum hat der Stuttgarter Gemeinderat beschlossen (s. hpd.de), die kirchlichen Träger sollen die Einstellungs- und Beschäftigungskriterien der städtischen Einrichtungen erfüllen, verweigern die kirchlichen Wohlfahrtsverbände ihre Unterschrift über einen entsprechenden Rahmenvertrag für Ganztagsschulen. Evangelische und katholische Träger möchten ihr Personal weiterhin diskriminieren dürfen und stören sich an der geforderten "weltanschaulichen Neutralität für den Träger und sein Personal" als "unabdingbare Voraussetzung," berichtet die Stuttgarter Zeitung (StZ).

Die Kirchenvertreter fordern eine Änderung des Passus, denn man sei nun mal nicht weltanschaulich neutral. Deshalb müssten sie trotzdem ihre Arbeit weltanschaulich neutral durchführen, argumentiert Peter Pätzold, der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat, der den parteiübergreifenden (!) Gemeinderatsantrag initiiert hatte.

Nicht nur der Beschluss vom 10.Februar wurde fraktionsübergreifend gefasst, auch der Antrag gegen die diskriminierenden Sonderrechte kirchlicher Arbeitgeber kam von allen im Gemeinderat vertretenen Parteien. Trotzdem weicht die SPD dem StZ-Artikel nach erkennbar zurück und die CDU akzeptiert scheinbar der Kirchen Sonderrechte, wünscht sich aber innerkirchliche Veränderungen. Die FDP möchte wohl weiterhin, dass Scheidung und Coming-Out nicht mehr als Kündigungsgrund gelten. Die Fraktion SÖS/Linke besteht auf den Passus und wird von der StZ wie folgt zitiert: "Die kirchlichen Träger stehen auf dem anachronistischen Standpunkt, dass die Stadt zwar bezahlen darf, aber universell gültige Antidiskriminierungsgesetze in ihrem Wirkungsbereich außer Kraft gesetzt bleiben."

Pätzold bekräftigt der StZ gegenüber den Bedarf an einheitlichen Regeln gegen Diskriminierung für freie Träger, räumt aber ein, es sei Sache der Verwaltung, den Passus formal nachzubessern.