Caritas

Loyalitätspflichten nur noch für Pfarrer

Laut der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) soll "die katholische Kirche nach dem Willen der Caritas auf arbeitsrechtliche Konsequenzen verzichten, wenn Mitarbeiter ihrer Einrichtungen nach Scheidung wieder heiraten oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Eine Kündigung wegen Verletzung der Loyalitätspflichten sollte es in diesen Fällen nicht mehr geben," zitierte das Portal den Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes, Heinz-Josef Kessmann.

Besonders beim kirchlichen Arbeitsrecht steht der Umgang mit Wiederverheirateten bis hin zur Deutschen Bischofskonferenz auf der Tagesordnung. Doch Kessmann geht wesentlich weiter, denn er stellt nicht nur den Kündigungsgrund Homosexualität auch gleich mit zur Diskussion, sondern das gesamte Gefüge der diskriminierenden Loyalitätsobliegenheiten.

Er fordert nämlich laut KNA, die Auflagen an die Lebensführung auf die verkündigenden Berufe (Pfarrer usw.) zu beschränken: "Es entspricht nicht dem Prinzip der Grundordnung, dass in jedem Fall und für jede Art von Dienst die Wiederverheiratung nach Scheidung unweigerlich zur fristlosen Kündigung führt", wird er von KNA zitiert.

Von einer Putzfrau sei nicht die gleiche Loyalität zu erwarten wie von einem Diözesan-Caritasdirektor, habe er gegenüber der KNA gesagt. "Je nach Aufgabe variiere der Grad an Identifikation, auch in der privaten Lebensführung. Die Kirche müsse sich bewegen, wenn sie im Umgang mit ihren Mitarbeitern nicht an Glaubwürdigkeit verlieren wolle," zitiert KNA Herrn Kessmann weiter. Und: Der Caritas-Funktionär sehe großen Handlungsbedarf.