Weil sie dem Arbeitsamt nicht genau mitteilen wollte, wegen welcher Krankheit sie in ärztlicher Behandlung war, hat ein Hamburger Jobcenter einer Frau die Bezüge auf Null gekürzt.
Zu klären ist, ob chronisch kranke Hartz-IV-Bezieher ihre Ärzte gegenüber Jobcentern von der Schweigepflicht entbinden und Fragebögen zur Krankengeschichte ausfüllen müssen?
Der Bundesbeauftragten für Datenschutz verneint das. Auch das Jobcenter "team.arbeit" Hamburg schloss sich diesem Urteil auf jW-Nachfrage an - und kürzte doch die Grundsicherung einer Betroffenen.
Als Grund dafür musste "fehlende Mitwirkung" herhalten: die Frau verweigerte sich, dem Amtsarzt Auskünfte zu geben, die über ihre Erkrankung hinausgingen.