"Darf ein Bischof das Blaue vom Himmel lügen?“

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Regensburger Dom / Foto: Evelin Frerk

REGENSBURG. (hpd) Am Mittwoch, dem 23. September 2009, wird vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg die mündliche Verhandlung zur Unterlassungsklage des Philosophen Michael Schmidt-Salomon gegen den Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller stattfinden.

Müller hatte im vergangenen Jahr eine Predigt gehalten, in der er den britischen Evolutionsbiologen Richard Dawkins sowie den Sprecher der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon scharf attackierte: Die beiden vertreten, so Müller, „eine neue aggressive Gottlosigkeit, die sich nur zum Schein auf die Wissenschaft beruft“.

Dabei stellte er unter anderem die unwahre Tatsachenbehauptung auf, dass Schmidt-Salomon in dem Kinderbuch "Wo bitte geht´s zu Gott? fragte das kleine Ferkel" Geistliche als Schweine auftreten ließe. Müller im Original: „Darin lässt er ein Schwein auftreten, das dann nach Gott fragt – als jüdischer Rabbi, als christlicher Bischof oder als ein moslemischer Geistlicher. Letztlich sagt er damit nichts anderes, als dass alle, die an Gott glauben, sich auf dem geistigen Niveau eines Schweins befänden.“

Weiterhin verkündet Müller, dass Schmidt-Salomon Kindstötungen bei Berggorillas dazu heranzieht, um den Infantizid beim Menschen zu legitimieren. In Wahrheit jedoch benutzt Schmidt-Salomon das Beispiel, um zu zeigen, dass wir ethische Werte eben nicht unreflektiert aus der Natur ableiten dürfen Und, wiederum Müller: „Das haben wir in den beiden deutschen Diktaturen erlebt: Wo Gott geleugnet wird, dort gibt es kein Recht für den Menschen, kein Recht auf Leben, kein Recht auf Selbstbestimmung. Dann gehen jene Werte verloren, durch die unsere gottorientierte, aber auch menschenfreundliche Kultur aufgebaut ist.“

Da der Bischof die ihm zugestellte Unterlassungserklärung nicht unterschrieb, sah sich Schmidt-Salomon gezwungen, den Rechtsweg einzuschlagen.

Behauptung der Akzeptanz des Kindesmordes

Die Klage konzentriert sich auf den zweiten Teil der Unterlassungserklärung, die Behauptung der Akzeptanz des Kindesmordes, mit der Bischof Müller dem Philosophen unterstellt, ein Kapitalverbrechen einfach hinzunehmen.

Für den Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung. Es gehe dabei selbstverständlich nicht um die Zulässigkeit von Kritik. "Natürlich darf mich Herr Müller auch in schärfster Weise kritisieren!" sagt Schmidt-Salomon. Geklärt werden müsse jedoch, ob ein Bischof aufgrund seines "religiösen Wächteramtes" ein besonderes Vorrecht habe, "ungestraft falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen und seine weltanschaulichen Gegner in verhetzender Weise zu diffamieren".

Die Verhandlung, die um 13.30 Uhr vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht (Bibliothekssaal, 1. Stock des Gerichtsgebäudes, Haidplatz 1) beginnen wird, ist öffentlich, also auch für Beobachter zugänglich. Michael Schmidt-Salomon wird zum Verhandlungstermin persönlich erscheinen. Mit einem Auftritt des Bischofs vor Gericht rechnet er nicht.

Das Bistum war heute nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

C.F.

 

Hintergrundinformationen zum Rechtsstreit (incl. einer ausführlichen Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon) sind im Internet zu finden.