"Akten des Missbrauchs": Weitere Schreiben aus dem Vatikan aufgetaucht

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Gedenktafel für Benedikt XVI., Ehrenbürger der Stadt Freising
Gedenktafel für Benedikt XVI.

Correctiv liegen fünf weitere Anweisungen aus der Glaubenskongregation zwischen 1986 und 2006 vor, vier davon tragen die Unterschrift von Kardinal Joseph Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation. Damit erhöht sich die Zahl der Schreiben, die das Wissen und die Verantwortung des Vatikans für sexuellen Missbrauch durch Priester zeigen.

Ein besonders brisantes Dokument widerlegt die Behauptung, dass eine von dem damaligen Kardinal Ratzinger 1986 erteilte Erlaubnis für einen verurteilten Sexualstraftäter Routine gewesen sein soll.

Die Anweisungen aus der Glaubenskongregation, die Kardinal Ratzinger unterschrieben hat, betreffen mehrere Fälle aus den USA. Die Dokumente stützen die Correctiv-Recherche "Akten des Missbrauchs" über das Wissen und die Verantwortung des Vatikans für den weltweiten Missbrauch in der Kirche.

In einem Dokument erlaubte der Vatikan einem Priester aus den USA im Dezember 1986, aufgrund einer Alkoholkrankheit die Messfeier mit Traubensaft zu feiern. Dieses Schreiben wurde zwei Monate nach der Erlaubnis für den verurteilten Sexualstraftäter Peter H. aus Bayern verschickt. Beide Schreiben haben fast denselben Wortlaut, aber während das Schreiben für den US-Priester eine Protokollnummer trägt, fehlt diese beim Schreiben zu dem Fall Peter H.

Der Kirchenrechtler und Gutachter Martin Pusch von der auf klerikalen Missbrauch spezialisierten Anwaltskanzlei Lau Litzka Pusch (früher WSW) in München sagt dazu: "Der Fall, in dem Kardinal Joseph Ratzinger im Dezember 1986 einem Priester aus den USA die Erlaubnis zur Messfeier erteilte, zeigt, dass die zwei Monate zuvor erteilte Erlaubnis für Traubensaft für den verurteilten Sexualstraftäter Peter H. keine Routine war. Die fehlende Protokollnummer bei Fall H. deutet darauf hin, dass die Kongregation und der Präfekt diesen Fall als Sonderfall behandelten, um ihn außerhalb der Registratur zu halten. Die Correctiv-Recherche hat die Verantwortung für den Missbrauch und das Wissen darüber auf den Vatikan gelenkt."

Die neu ausgewerteten Briefe zeigen, dass die Glaubenskongregation und damit Ratzinger über Missbrauchsfälle informiert war. In einem Fall ordnete er eine Untersuchung an, in einem anderen wurde der Priester aus dem Klerikerstand entlassen. In einem dritten Fall ordnete Ratzinger eine neue Untersuchung an, nachdem sich der beschuldigte Priester beschwert hatte. In einem weiteren Fall unterstützte er eine Frau, die gegen einen Bischof vorging. Im Hintergrund lag auch hier ein Missbrauchsvorwurf gegen den Bischof, der im Schreiben jedoch nicht erwähnt wird.

Letzte Woche zeigte Correctiv anhand von 20 Briefen aus fast 100 Jahren, dass der Vatikan über den klerikalen Missbrauch Bescheid wusste und dafür mit verantwortlich ist. Die Recherche stellt die Debatte über die Verantwortlichkeit auf den Kopf: das Zentrum der katholischen Kirche war über Jahrzehnte informiert über Fälle und sammelte sie in einem Archiv.

Hintergrund zum Fall Peter H.

Der Priester Peter H. wurde ein Jahr nach der von Ratzinger erteilten Erlaubnis vom Erzbistum München und Freising in der oberbayerischen Gemeinde Garching an der Alz eingesetzt, wo er erneut Jungen missbrauchte, unter anderem Andreas Perr, der das Erzbistum und die Erben von Benedikt XVI. verklagt. Die Verantwortlichen des Erzbistums München und Freising hatten für den Wiedereinsatz des verurteilten Sexualstraftäters diese Erlaubnis zur Bedingung gemacht.

Bei dem Bittgesuch des US-amerikanischen Falls ist kein direkter Hinweis auf den Missbrauch von Kindern zu finden, anders als in dem Schreiben des Erzbistums München und Freising. Allerdings zeigte ein Mann den Priester aus den USA 2002 an, ihn in den 1980er Jahren als 10-Jährigen missbraucht zu haben.

Den vollständigen Artikel dazu finden Sie bei Correctiv. Dort kann man auch eine Anfrage an den Papst unterzeichnen.

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