In Israel soll künftig wieder hingerichtet werden. Die Knesset hat trotz heftiger Proteste einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe gebilligt. Betroffen sind allerdings nur Palästinenser. Menschenrechtler sind entsetzt.
Wer wegen terroristischer Morde verurteilt wird, der soll in Israel künftig hingerichtet werden. Eine knappe Mehrheit (63 von 120) der Abgeordneten der Knesset stimmte für den umstrittenen Vorstoß der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir, darunter auch Ministerpräsident Benjamin Netanjahu. 48 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, der Rest war abwesend oder enthielt sich. In der Debatte hatte Ben-Gevir zuvor von einem "historischen Moment der Gerechtigkeit" gesprochen. Jeder Terrorist müsse wissen, dass er Mord mit seinem Leben bezahlen werde. Das Gesetz werde dem israelischen Volk "den Stolz zurückbringen". Der Europäischen Union warf er vor, diese sehe es nicht gern, dass Israel sich gegen Terrorismus wehre. Die Außenministerinnen und Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und des Vereinigten Königreichs hatten in einer Erklärung ihre tiefe Besorgnis über einen Gesetzentwurf geäußert, durch den die Möglichkeiten zur Verhängung der Todesstrafe in Israel signifikant ausgeweitet werden könnten. Insbesondere sorge sie der faktisch diskriminierende Charakter des Gesetzentwurfs. Mit der Annahme liefe Israel Gefahr, seine Verpflichtungen mit Blick auf demokratische Grundsätze zu untergraben.
Das Gesetz sieht vor, dass die Todesstrafe innerhalb Israels für die vorsätzliche Tötung einer Person mit der Intention, "die Existenz des Staates Israel zu negieren" verhängt wird. Innerhalb des besetzten palästinensischen Gebietes würde sie angewandt für die vorsätzliche Tötung einer Person aus "terroristischen Gründen". Die Formulierung des Gesetzes macht klar, dass dieses de facto nur gegenüber Palästinensern Anwendung findet und dass die Todesstrafe das für das urteilende Gericht quasi verpflichtende Strafmaß darstellen soll, selbst dann, wenn die Staatsanwaltschaft selbst dies nicht fordert.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Todesstrafe innerhalb von 90 Tagen nach Urteilsverkündung vollstreckt werden muss. Zum Tode Verurteilte müssen in Einzelhaft verbleiben und dürfen keinen Besuch von Familienangehörigen empfangen. Darüber hinaus werden Informationen über die Vollstreckung des Urteils aber auch über die Haftbedingungen geheim gehalten. Militärgerichte können mit einer einfachen Mehrheit von Richtern die Todesstrafe verhängen.
Die Opposition kritisiert das Gesetz. Es widerspreche den demokratischen und rechtsstaatlichen Werten Israels, weil es nur gegen Palästinenser gerichtet sei. Das Gesetz könne auch zu irreversiblen Justizfehlern führen und Israel zudem international politisch schaden. Es manövriere Israel an den Abgrund, mahnte der demokratische Abgeordnete Gilad Kariv: "Dieser Gesetzentwurf versetzt Israel in Bezug auf die Todesstrafe in die extremste Position in der demokratischen Welt."
Direkt nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Todesstrafe im israelischen Parlament haben Menschenrechtler dagegen juristische Schritte eingeleitet. Die Menschenrechtsorganisation Vereinigung für Bürgerrechte in Israel ließ verlautbaren, dass sie beim Obersten Gerichtshof des Landes Klage eingereicht habe. Man werde mit aller Kraft dagegen und für Demokratie und Menschenrechte kämpfen. Der Vorstoß sei der bisher radikalste "Angriff dieser Regierung auf die Menschenrechte", hieß es in der Mitteilung. Das Gesetz schaffe "ein duales und diskriminierendes Rechtssystem, das auf ethnischer Zugehörigkeit basiert und die Rassentrennung verschärft". Vor allem wird darauf verwiesen, dass die Knesset nicht direkt für das Westjordanland Gesetze erlassen könne, da der Militärkommandant nicht der rechtmäßige Souverän in den besetzten Gebieten sei. "Wenn die Knesset dem Westjordanland Gesetze auferlegt, stellt dies eine 'de facto'-Annexion dar, was gegen das Völkerrecht verstößt. Auch das Gesetz zur Todesstrafe verstößt gegen für Israel verbindliche internationale Übereinkommen."
Amnesty International, Human Rights Watch und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen verurteilen ebenfalls das Gesetz. Es verstoße gegen die Vorgaben der Vierten Genfer Konvention, der UN-Antifolterkonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und widerspreche dem Geiste der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie alle hoffen darauf, dass Israels höchstes Gericht das Gesetz kippen wird.
Formell existiert die Todesstrafe im israelischen Strafrecht unter bestimmten Umständen sowie in Kriegszeiten. Faktisch wurde sie jedoch in der Geschichte des Landes nur zweimal vollzogen, so wurde 1962 der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen "Verbrechen gegen das jüdische Volk" hingerichtet. Das könnte sich trotz aller Einwände und Proteste nun ändern. Der rechtsextreme Hardliner Ben-Gvir verweist dabei gerne auf "Volkes Stimme": Etwa 70 Prozent der jüdischen Israelis befürworten laut verschiedenen Umfragen die Wiedereinführung der Todesstrafe – ausschließlich für palästinensische Terroristen.







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