Depenalisierung der Sterbehilfe verwässert?

LUXEMBURG. (sokrates/hpd) Die katholische Kirche und Christlich-Konservative versuchen

, das absolut demokratisch zustande gekommene Gesetz zur Depenalisierung der aktiven Sterbehilfe in Luxemburg rückgängig zu machen

 

Am 19. Februar dieses Jahres wurden im Luxemburger Parlament nach intensiven Diskussionen zwei Gesetzesentwürfe verabschiedet: das erste zur Palliativpflege, das zweite zur Depenalisierung der aktiven Sterbehilfe (Euthanasie).

Obschon das Gesetz zur ärztlichen Sterbehilfe in der Abgeordnetenkammer demokratisch abgestimmt wurde, versuchen das katholische Bistum, das „Luxemburger Wort", katholische Pfarrer, Theologen und konservative Ärztekreise mit allen Mitteln (Petition gegen die Euthanasie, Verdrehungen der Wahrheit, Gerüchtekampagnen usw.) das demokratische Votum der gewählten Abgeordneten zu hintertreiben.

Die Christlich Soziale Volkspartei (CSV) verhält sich in dieser Frage versteckter: Weil sie weiß, dass immerhin rund 78 % der Bevölkerung das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe positiv bewerten und diese neuen Patientenrechte begrüßen, wollen die CSV-Verantwortlichen durch als „Kompromiss" getarnte Änderungsanträge erreichen, dass das neue Gesetz weitgehend verwässert wird. Die Rechte der Patienten sollen so eingeschränkt werden, dass von einem selbstbestimmten Anrecht auf aktive Sterbehilfe nicht mehr viel übrig bleibt.

Die Befürworter des Gesetzes haben einen Aufruf an die politisch Verantwortlichen veröffentlicht, den aktuell bereits 7.300 UnterzeichnerInnen befürwortet haben. (Auf deutsche Verhältnisse übertragen wäre das eine Größenordnung von 1,3 Millionen Unterschriften.)

Sie protestieren damit gegen die offenen oder hinter den Kulissen stattfindenden Manöver und fordern, dass die demokratisch abgestimmten Inhalte der Gesetzesvorlage „Err-Huss" so schnell wie möglich und unverwässert umgesetzt werden.

F.L.