Ein Staatsanwalt erkennt in einem Angriff auf den Sohn eines Taiwanesen, bei dem die vermutlichen Täter Nazi-Parolen gerufen haben, keinen rassistischen Hintergrund.
Der Prozeß gegen die drei mutmaßlichen Täter, die den zum Tatzeitpunkt 15-jährigen krankenhausreif prügelten und dabei nach Zeugenaussagen "NSDAP - wir vergessen nie"-Rufe riefen, begann gestern. "Ein Lehrer berichtet der Polizei von dem Wort 'Türkenfotze', und ein Nachbar gibt an, 'Heil Hitler' gehört zu haben."
Obwohl diese rassistischen Sprüche sogar in den Polizeiakten ausführlich dokumentiert sind, fanden sie keinen Eingang in die Anklageschrift.
Der SPIEGEL fragt zu Recht: "Was braucht es, dass eine Staatsanwaltschaft von einem rassistischen Motiv ausgeht?" Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Sicherheits- und Aufklärungsbehörden im Falle der NSU schon genau so versagt haben und beim Bombenanschlag 2011 in Köln ebenfalls auf dem rechten Auge blind blieben.