Konfessionslose wollen bekenntnisfreie Schulen

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Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert die Einrichtung bekenntnisfreier Schulen.

"In bekenntnisfreien Schulen gibt es keinen konfessionellen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Dies ermöglicht es, im Unterricht in neutraler Weise über verschiedene Religionen und Weltanschauungen zu informieren, ohne die Schülerinnen und Schüler nach Konfession zu trennen. Diese Trennung stellt einen Anachronismus dar. Darüber hinaus verstößt ein konfessionsgebundener Unterricht in öffentlichen Schulen gegen das Neutralitätsgebot."

Eine Grundgesetzänderung ist für die Einrichtung solcher Schulen laut IBKA nicht erforderlich. Vielmehr sehe das Grundgesetz in Artikel 7 (3) bekenntnisfreie Schulen ausdrücklich vor. Zudem sei wünschenswert, bekenntnisfreie Schulen nicht nur einzurichten, sondern zur Regelschule zu machen. "1949 waren über 90 Prozent der Deutschen Mitglied einer der großen Kirchen. Zur Zeit sind es nur noch etwas über 50 Prozent, mit sinkender Tendenz. Daher erscheint es gerechtfertigt, das, was damals als Ausnahme gelten musste, nunmehr zur Regel zu machen", erklärt der IBKA-Vorsitzende.


Artikel 7 (3) GG lautet:

"Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen."

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