Wer hätte im Jahr 1983 gedacht, dass wir einmal in einer Welt leben, in der die Menschen ihre Daten "unbegrenzt" selbst zur Verfügung stellen? Was kein Problem wäre, wenn es sich eben nicht um "persönliche" Daten handeln würde. Denn sobald sich Daten auf eine Person zurückführen lassen, beginnt sich das Interesse an Profilbildung zu regen.
Die Technische Hochschule (TH) Köln veröffentlichte vorab die Ergebnisse einer Studie mit dem Titel "Big Data: Chancen und Risiken aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger". Die Forscher kommen zu der Erkenntnis, dass Datenschutz für die Deutschen ein relevantes Thema ist. Gleichzeitig erkennen sie einen eher pessimistischen Blick auf die Folgen vernetzter Technologien.
Gestern wurden die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 bekannt, mit dem die in den Polizeigesetzen Bayerns, Baden-Württembergs und Hessens aufgenommenen Befugnisse zur polizeilichen automatisierten Kennzeichenkontrolle im öffentlichen Straßenverkehr für verfassungswidrig erklärt werden.
Kontrolle ist uns nicht fremd. Wenn wir einen Kredit beantragen, müssen wir unsere finanzielle Situation offenlegen, als angehende PyrotechnikerInnen müssen wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einbringen. In vielen weiteren Situationen lassen wir Aspekte unseres Lebens durchleuchten und legen private Belange frei. In China soll die Durchleuchtung noch viel weiter gehen und ein Punktesystem sogar die Erziehung der Menschen verstärken.
Der technische Fortschritt gibt dem Menschen immer effektivere Werkzeuge an die Hand – doch unter welchen ethischen Kriterien sollten sie eingesetzt werden? Die aktuelle Broschüre der Giordano-Bruno-Stiftung mit dem Titel "WIE muss Technik?" geht dieser Frage nach und untersucht, wie die universellen Menschenrechte im Zeitalter der Digitalisierung verteidigt werden können.
Bislang wurden wichtige Gottesdienste aus dem Freiburger Münster per Livestream im Internet übertragen. Am Freitag blieb der Bildschirm schwarz: Die Erzdiözese hatte Angst, damit gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verstoßen, die just an diesem Tage in Kraft trat.
Das Bayerische Datenschutzgesetz soll novelliert werden. In einer Stellungnahme fordert der Bund für Geistesfreiheit Bayern, K.d.ö.R., einen Schutz der Menschen vor den Begehrlichkeiten privater wie staatlicher Akteure nach Sammlung, Verknüpfung und Verwertung personenbezogener Daten. Ferner verlangt er, dass Art. 140 GG ("Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren") im Datenschutzgesetz verankert wird. Schließlich fordert der Verband einen Schutz gegen die Diskriminierung wegen des Geschlechts und des Familienstandes.
Der Bremsklotz des Monats Mai geht an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), den er sich mit seinem Gesetzentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und der damit verbundenen Einschränkung der Meinungsfreiheit redlich verdient hat.
Vor fast eineinhalb Jahren warnte ich davor, dass die Daten von Fitness-Apps und -armbändern eine Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung bedeuten könnten. Nun scheint sich die Warnung zu bewahrheiten. In der Schweiz sollen Krankenkassen Fitness-Daten auswerten und bei der Berechnung der Beiträge nutzen dürfen.
Die Schriftstellerin Juli Zeh, der Kabarettist Marc-Uwe Kling, ver.di-Chef Frank Bsirske, der Ökonom und Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, zwei Bundestagsabgeordnete und 14 weitere prominente Unternehmer, Journalisten, Rechtsanwält.innen und Aktivist.innen gehen mit Digitalcourage und dem AK Vorrat nach Karlsruhe. Sie legen gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein. Denn durch das "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" soll ab Sommer 2017 gespeichert werden, wer wann wo mit wem per Telefon kommuniziert und im Internet unterwegs ist.
Am 22. Oktober verhandelten vor dem ausverkauftem Maxim Gorki Theater die Richter Manfred Krause, Prof. Dr. Rosemarie Will und Dr. Dieter Deiseroth in einem inszenierten Prozess über den Antrag der Journalistin und Sprecherin des Chaos Computer Clubs Dr. Constanze Kurz auf Vernichtung ihrer Akten beim BND. Als Vertreter der Bundesregierung trat Dr. Rüdiger Söhnen auf. Die auf realen Fakten beruhende Inszenierung ging auf allgemein verständliche Weise ins technische Detail und gab tiefe Einblicke in Fehlverhalten und Rechtsbrüche des deutschen Auslandsgeheimdienstes.
BERLIN. (rog) Die Bundesregierung hat kein Interesse an einer effektiven Kontrolle der deutschen Geheimdienste und gefährdet damit die Pressefreiheit in Deutschland und weltweit massiv. Der Gesetzesentwurf für eine Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den das Internetportal netzpolitik.org veröffentlicht hat, lässt für die "Reporter ohne Grenzen" keinen anderen Schluss zu.
BERLIN. (hu) In seiner am 20. April 2016 ergangenen Entscheidung zum BKA-Gesetz (1 BvR 966/09) hat das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Mängel beim Schutz der Intimsphäre, beim Rechtsschutz und der Datenschutzkontrolle sowie den Regeln für die Datenübermittlung festgestellt. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt (HU), dass das Gericht präzisere Vorgaben für den Schutz des sogenannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung gemacht und erstmals Regeln für die Datenübermittlung an ausländische Stellen aufgestellt hat.
BERLIN. (hpd) Ecuador und Schweden haben endlich ein Justizabkommen vereinbart, dass die Befragung von Julian Assange, dem Gründer der Internetplatform WikiLeaks, durch die schwedischen Justizbehörden ermöglicht. Er ist vor mehr als 3 Jahren in die Ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet und bisher hat es keine Lösung für eine Befragung gegeben, obwohl er das mehrfach angeboten hat.
BERLIN. (hpd/dim) Angesichts der gewachsenen Bedeutung heimlicher Überwachungsmaßnahmen zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung und intransparenter Datenverarbeitung im Staats- und Verfassungsschutz fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte mehr Transparenz gegenüber Betroffenen, erweiterte Informationsrechte für die Öffentlichkeit und eine deutliche Stärkung unabhängiger Aufsichtsinstanzen.