Dass Menschen selbstbestimmt sterben können, ist das gemeinsame Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), von DIGNITAS-Deutschland und dem Verein Sterbehilfe. Anfang der Woche stellten die Organisationen ihre "10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" der Öffentlichkeit vor. Der hpd sprach mit Prof. Robert Roßbruch (DGHS), Sandra Martino (DIGNITAS-Deutschland) und Jakub Jaros (Verein Sterbehilfe) über ihre Forderungen, gemeinsame Erfahrungen im Bereich der Suizidhilfe und über einen möglichen neuen Paragraphen 217 StGB, durch den selbstbestimmtes Sterben in Deutschland wieder deutlich schwieriger werden könnte.
"Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein“ heißt es in dem „Berliner Appell", der von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGNITAS-Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am heutigen Montag im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde. Anlass der Pressekonferenz sind die jüngsten parlamentarischen Versuche, einen neuen § 217 StGB zu verabschieden, der die Suizidhilfe abermals streng reglementieren würde.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, kritisiert den vergangene Woche von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe scharf als nicht verfassungsgemäß. "Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert."
Mit einem sichtbaren Zeichen, der Formierung des Satzes "Mein Ende gehört mir", appellierten Mitglieder und Freunde der DGHS im November an die neue Ampel-Koalition, bei einer möglichen gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe Augenmaß walten zu lassen. Fotos und ein Bericht erzählen in der aktuellen Ausgabe der Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" von dieser Kundgebung.
Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gestern eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor. Damit wollte die Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation auch die künftige Bundesregierung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnern, das lediglich die Freiverantwortlichkeit als Bedingung für die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe festgestellt hatte.
Aus Anlass der heutigen Ausstrahlung des ZDF-Fernsehfilms "Bring mich nach Hause" weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) darauf hin, dass Mediziner bei einer Behandlung nicht einwilligungsfähiger Menschen, zum Beispiel bei Wachkoma, auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung dem mutmaßlichen Willen des Patienten verpflichtet sind.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor eineinhalb Jahren, dass ein Recht darauf bestehe, Unterstützung beim Freitod in Anspruch zu nehmen, sofern sie freiwillig angeboten wird, haben bereits einige Menschen dieses Recht für sich umgesetzt. Für die Helfenden bedeutet diese Rechtslage aber nicht, dass sie zu einer solchen Hilfe verpflichtet werden können.
Kurz nach Ostern debattierte der Bundestag über das Thema Suizidhilfe und deren mögliche Neuregelung. Es war eine Orientierungsdebatte ohne konkrete Abstimmung. Was von der Debatte zu halten ist, beleuchten ein Bericht und ein Kommentar in der aktuellen Ausgabe der DGHS-Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" (HLS).
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt die Beschlüsse des Ärztetages zur Suizidhilfe. Auf dem Deutschen Ärztetag wurde in dieser Woche das grundsätzliche Verbot zur Hilfeleistung bei Selbsttötungen aus der Musterberufsordnung für Ärzte gestrichen. Zugleich mahnt die DGHS jedoch weitere Maßnahmen der Politik an.
Vor einem Jahr stellte das Bundesverfassungsgericht eindeutig fest, dass es zum Persönlichkeitsrecht des Menschen gehört, über das eigene Leben zu verfügen und dafür auch Hilfe anzunehmen, sofern sie angeboten wird.
Ende vergangener Woche haben Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt diesen grundsätzlich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) gratuliert dem südlichen Nachbarland zur jüngsten wegweisenden Gerichtsentscheidung und hofft nun auf eine europaweite Liberalisierung der Sterbehilfe.
DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch kommentiert das Ergebnis des Zuschauer-Votings vom Montagabend mit den Worten: "Das ist wieder einmal ein absolut klares Signal aus der Bevölkerung für die Ermöglichung von Freitodbegleitungen." Die TV-Zuschauerinnen und Zuschauer waren aufgerufen, während der Ausstrahlung des Fernsehfilms "Gott" über das Anliegen des fiktiven Protagonisten abzustimmen.
Am 7. November 1980 gründete sich die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Das ist Anlass für einen Rückblick und für Gedanken über die programmatische und strategische Ausrichtung der DGHS in den nächsten Jahren.
Heute hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in Berlin einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Er umfasst die Aufnahme je eines neuen Paragrafen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bei Letzterem soll es außerdem diverse Ergänzungen beziehungsweise Modifizierungen bestehender Vorschriften geben.