Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat ihren Arthur-Koestler-Sonderpreis 2022 an Dr. Erika Preisig verliehen. Die Schweizer Hausärztin setzt sich seit vielen Jahren für die Liberalisierung der Suizidhilfe ein.
Am 22. September hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme mit dem Titel "Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit" vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt zwar die damit verbundene Anregung, Angebote zu einer Suizidprävention über die gesamte Lebensspanne und für alle relevanten Lebensbereiche auszuweiten. Um aber individuellen Lebenslagen wirklich gerecht werden zu können, darf es keineswegs zu einer irreführenden Gleichsetzung der Personen, die sich in einer suizidalen Krise befinden, mit denjenigen, die einen Freitodwunsch entwickelt haben, kommen.
Bereits in den ersten Tagen fand eine Petition der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) zahlreiche Unterstützer. In den kommenden Wochen kann der Aufruf noch gezeichnet werden.
Wenige Tage vor der Ersten Lesung von drei Gesetzentwürfen zur Suizidhilfe im Bundestag hat Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Vertreter der beiden liberalen Gesetzentwürfe zu persönlichen Gesprächen aufgesucht. Sein Resümee: "Die Gespräche waren von einem offenen und konstruktiven Austausch gekennzeichnet und zeigten, dass es ungeachtet aller zu klärenden offenen Fragen Bundestagsabgeordnete gibt, die sich mit großem Engagement der Thematik der Suizidhilfe widmen."
Mit einer vielbeachteten Pressekonferenz hatten die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGINITAS Deutschland sowie der Verein Sterbehilfe im Februar dieses Jahres von ihren praktischen Erfahrungen in der Umsetzung des Karlsruher Urteils zur Suizidhilfe berichtet. Dabei stellten die drei Organisationen einen gemeinsamen Forderungskatalog vor, der als "Berliner Appell 2022" zusammenfasst, was künftig in Politik und Gesellschaft noch getan werden sollte.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Prof. Robert Roßbruch, kritisierte in einem hpd-Interview die Haltung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) im Zusammenhang mit der Suizidhilfe. Darauf reagierte der Bundesverband des HVD mit einem Offenen Brief, den der hpd im Wortlaut veröffentlicht.
Dass Menschen selbstbestimmt sterben können, ist das gemeinsame Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), von DIGNITAS-Deutschland und dem Verein Sterbehilfe. Anfang der Woche stellten die Organisationen ihre "10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" der Öffentlichkeit vor. Der hpd sprach mit Prof. Robert Roßbruch (DGHS), Sandra Martino (DIGNITAS-Deutschland) und Jakub Jaros (Verein Sterbehilfe) über ihre Forderungen, gemeinsame Erfahrungen im Bereich der Suizidhilfe und über einen möglichen neuen Paragraphen 217 StGB, durch den selbstbestimmtes Sterben in Deutschland wieder deutlich schwieriger werden könnte.
"Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein“ heißt es in dem „Berliner Appell", der von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGNITAS-Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am heutigen Montag im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde. Anlass der Pressekonferenz sind die jüngsten parlamentarischen Versuche, einen neuen § 217 StGB zu verabschieden, der die Suizidhilfe abermals streng reglementieren würde.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, kritisiert den vergangene Woche von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe scharf als nicht verfassungsgemäß. "Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert."
Mit einem sichtbaren Zeichen, der Formierung des Satzes "Mein Ende gehört mir", appellierten Mitglieder und Freunde der DGHS im November an die neue Ampel-Koalition, bei einer möglichen gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe Augenmaß walten zu lassen. Fotos und ein Bericht erzählen in der aktuellen Ausgabe der Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" von dieser Kundgebung.
Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gestern eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor. Damit wollte die Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation auch die künftige Bundesregierung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnern, das lediglich die Freiverantwortlichkeit als Bedingung für die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe festgestellt hatte.
Aus Anlass der heutigen Ausstrahlung des ZDF-Fernsehfilms "Bring mich nach Hause" weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) darauf hin, dass Mediziner bei einer Behandlung nicht einwilligungsfähiger Menschen, zum Beispiel bei Wachkoma, auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung dem mutmaßlichen Willen des Patienten verpflichtet sind.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor eineinhalb Jahren, dass ein Recht darauf bestehe, Unterstützung beim Freitod in Anspruch zu nehmen, sofern sie freiwillig angeboten wird, haben bereits einige Menschen dieses Recht für sich umgesetzt. Für die Helfenden bedeutet diese Rechtslage aber nicht, dass sie zu einer solchen Hilfe verpflichtet werden können.
Kurz nach Ostern debattierte der Bundestag über das Thema Suizidhilfe und deren mögliche Neuregelung. Es war eine Orientierungsdebatte ohne konkrete Abstimmung. Was von der Debatte zu halten ist, beleuchten ein Bericht und ein Kommentar in der aktuellen Ausgabe der DGHS-Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" (HLS).
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt die Beschlüsse des Ärztetages zur Suizidhilfe. Auf dem Deutschen Ärztetag wurde in dieser Woche das grundsätzliche Verbot zur Hilfeleistung bei Selbsttötungen aus der Musterberufsordnung für Ärzte gestrichen. Zugleich mahnt die DGHS jedoch weitere Maßnahmen der Politik an.