Mit einer vielbeachteten Pressekonferenz hatten die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGINITAS Deutschland sowie der Verein Sterbehilfe im Februar dieses Jahres von ihren praktischen Erfahrungen in der Umsetzung des Karlsruher Urteils zur Suizidhilfe berichtet. Dabei stellten die drei Organisationen einen gemeinsamen Forderungskatalog vor, der als "Berliner Appell 2022" zusammenfasst, was künftig in Politik und Gesellschaft noch getan werden sollte.
Zudem informiert die aktuelle Ausgabe der Vereinszeitschrift Humanes Leben – Humanes Sterben (HLS 2022-2) über den Klageweg, um an Natrium-Pentobarbital zu gelangen. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Münster dazu geurteilt. Robert Roßbruch vertritt als Rechtsanwalt die klagenden Schwerkranken. Rechtsanwalt Wolfgang Putz hat sich die bis Redaktionsschluss vorliegenden neuen Gesetzesentwürfe zur Regelung von Suizidhilfe genauer angesehen.
Mit einer Umfrage will die DGHS ihre Patientenverfügung und die individuelle Beratung bei der Erstellung auf den Prüfstand stellen und weiter optimieren.
Über die Grenzen blickt Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz, der in seinem Artikel das neue Sterbeverfügungsgesetz in Österreich kritisch unter die Lupe nimmt.
In Kanada war eine Sozialarbeiterin in der Betreuung von Angehörigen tätig und schildert im Heft ihre Erfahrungen, wenn Sterbehilfe dort in Anspruch genommen wird.
Buchbesprechungen, Presseschau und Veranstaltungstipps runden die Zeitschrift wie gewohnt ab.
Die aktuelle Ausgabe ist unter www.dghs.de im Volltext als PDF-Datei herunterladbar, die Hörfassung der aktuellen Ausgabe wird in Kürze verfügbar sein.