Das neue "Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten" wurde am 22. April 2021 zunächst vom Bundestag und dann am 7. Mai vom Bundesrat verabschiedet. Seither wird es von Aktivistinnen als "Kopftuchverbot" dargestellt. Die Online-Kampagne "#handsoffmyhijab" (Deutsch: "Hände weg von meinem Kopftuch") – entstanden in Frankreich unter dem Hashtag "touchepasamonhijab" – bedient sich der Rhetorik eines vermeintlichen Kopftuchverbotes und soll im Folgenden als Fallbeispiel dienen, um die islamistische Polemik gegen die Neutralitätsgesetze aufzuzeigen.
"Der Hijab steht für Empowerment und Befreiung – als Symbol des Feminismus." Mit diesem Slogan wird der Schleier (Hijab) in der westlichen Welt als Ausdruck von Frauenrechten und in Kampagnen gefeiert, beispielsweise beim sogenannten "World Hijab Day". Diese Aussage, die ich zum ersten Mal gehört habe, als ich nach Europa kam, unterscheidet sich radikal von der Propaganda, die dort gefördert wird, wo ich aufgewachsen bin – im Irak. Die Macht wird dort nur den Männern zugeschrieben, während Frauen gehorsam sein müssen.
Während sich in Deutschland die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes für ein Verbot des "Kinderkopftuchs" in Kitas und Schulen engagiert, präsentieren seit kurzem unter dem Hashtag "#HandsOffMyHijab" junge Muslimas ihr Kopftuch in den sozialen Medien. Anlass für die Postings ist ein Gesetzentwurf, der in Frankreich das Kopftuch bei Minderjährigen unter Strafe stellen soll.
Nach einer erfolgreichen Initiative wird in der Schweiz am 7. März über ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit abgestimmt. Wie bereits bei ähnlichen Vorstößen in den letzten Jahren in den Niederlanden und Dänemark wird heftig debattiert, ob ein Verbot kontraproduktiv oder sogar frauen- und muslimfeindlich sei.
TERRE DES FEMMES überreichte die Petition "Den Kopf frei haben!" an das Bundesjustizministerium: Über 38.000 UnterstützerInnen sowie zahlreiche Verbände fordern ein Verbot des sogenannten "Kinderkopftuches" in öffentlichen Bildungseinrichtungen.
Vergangene Woche gaben die Richter des Bundesarbeitsgerichts der Klage einer kopftuchtragenden muslimischen Lehrerin statt und erklärten, dass sie ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole im Unterricht trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes für nicht zulässig halten. Eine Einzelfallentscheidung, die der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) nun jedoch umgehend zum Anlass nahm, auch muslimischen Rechtsreferendarinnen das Kopftuch im Gerichtssaal zu erlauben. Die Säkularen Grünen zeigen sich entsetzt über die Entscheidung ihres Parteigenossen.
Raffia Arshad ist die erste Richterin mit Kopftuch in Großbritannien. Während der Hijab in säkularen Kreisen als Symbol für ein menschenverachtendes Frauenbild gilt und das Tragen im öffentlichen Dienst in Deutschland heftig debattiert wird, präsentiert sich Arshad als Vorkämpferin für gesellschaftliche Vielfalt. Sie wolle Frauen ermutigen, Karriere zu machen, auch mit Kopftuch, erklärt die 40-Jährige im Zeitungsinterview.
Am Freitag diskutierte der Bundestag über einen Antrag der AfD über die verfassungsrechtliche Prüfung und die Beratung eines Verbots des Tragens von Kinderkopftüchern in Kindertagesstätten und Schulen. Im Anschluss wurde der Antrag an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Einen Tag nach dem Urteil, das den "Sterbehilfeverhinderungsparagraphen" 217 für nichtig erklärt hatte, fällte das Bundesverfassungsgericht gestern eine weitere Entscheidung im Sinne der weltanschaulichen Neutralität: Das Kopftuchverbot für juristische Referendarinnen ist verfassungsgemäß, bestätigten die Karlsruher Richter – mit einer Gegenstimme.
Die neugewählte österreichische Regierung hat beschlossen, ein Kopftuchverbot in der Schule bis zum vierzehnten Lebensjahr einzuführen. Der Verfasser begrüßt diese Regelung. Die Gründe hierfür sind pragmatischer Natur und hängen vermutlich auch mit seiner Tätigkeit im Personalwesen zusammen.
An der Goethe-Universität Frankfurt/M. kam es in der vergangenen Woche zum Eklat. Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Die Verschleierung: Modeaccessoire, ein religiöses Symbol oder ein politisches Instrument?" gab es Proteste einer Gruppe "Studis gegen rechte Hetze", die mit Anzeigen wegen Körperverletzungen endeten.
Sie war die erste Frau, die für den Iran auf dem olympischen Treppchen stand. 2016 gingen die Bilder von Taekwondo-Kämpferin Kimia Alisadeh um die Welt: Stolz trug die 18-Jährige in Rio de Janeiro ihre Bronzemedaille, um den Kopf einen weißen Hidschab. Alle Frauen im Iran müssen dieses Kopftuch tragen, Repräsentantinnen des Landes auch im Ausland. Nun hat Kimia Alisadeh den Hidschab abgelegt und ihrem Heimatland den Rücken gekehrt.
Ein Krankenhausverband im britischen Derby hat sterile Einweg-Kopftücher für den Operationssaal eingeführt. Die Neuerung geht auf die Initiative einer muslimischen Assistenzärztin zurück.
Serap Güler, Integrations-Staatssekretärin in NRW, ließ untersuchen, ob die Möglichkeit bestünde, unter 14-Jährigen das Tragen eines Kopftuches in der Schule zu untersagen.
Vergangene Woche wurde von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ein Rechtsgutachten zum Kinderkopftuch vorgestellt. Das Ergebnis: Ein Verbot des Kinderkopftuchs ist verfassungskonform. Mit seinem Gutachten hat der Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Martin Nettesheim einen wirkungsvollen Aufschlag in einer längst überfälligen Debatte gemacht, findet Jurist und hpd-Autor Walter Otte.