Nach einer erfolgreichen Initiative wird in der Schweiz am 7. März über ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit abgestimmt. Wie bereits bei ähnlichen Vorstößen in den letzten Jahren in den Niederlanden und Dänemark wird heftig debattiert, ob ein Verbot kontraproduktiv oder sogar frauen- und muslimfeindlich sei.
TERRE DES FEMMES überreichte die Petition "Den Kopf frei haben!" an das Bundesjustizministerium: Über 38.000 UnterstützerInnen sowie zahlreiche Verbände fordern ein Verbot des sogenannten "Kinderkopftuches" in öffentlichen Bildungseinrichtungen.
Vergangene Woche gaben die Richter des Bundesarbeitsgerichts der Klage einer kopftuchtragenden muslimischen Lehrerin statt und erklärten, dass sie ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole im Unterricht trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes für nicht zulässig halten. Eine Einzelfallentscheidung, die der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) nun jedoch umgehend zum Anlass nahm, auch muslimischen Rechtsreferendarinnen das Kopftuch im Gerichtssaal zu erlauben. Die Säkularen Grünen zeigen sich entsetzt über die Entscheidung ihres Parteigenossen.
Raffia Arshad ist die erste Richterin mit Kopftuch in Großbritannien. Während der Hijab in säkularen Kreisen als Symbol für ein menschenverachtendes Frauenbild gilt und das Tragen im öffentlichen Dienst in Deutschland heftig debattiert wird, präsentiert sich Arshad als Vorkämpferin für gesellschaftliche Vielfalt. Sie wolle Frauen ermutigen, Karriere zu machen, auch mit Kopftuch, erklärt die 40-Jährige im Zeitungsinterview.
Am Freitag diskutierte der Bundestag über einen Antrag der AfD über die verfassungsrechtliche Prüfung und die Beratung eines Verbots des Tragens von Kinderkopftüchern in Kindertagesstätten und Schulen. Im Anschluss wurde der Antrag an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Einen Tag nach dem Urteil, das den "Sterbehilfeverhinderungsparagraphen" 217 für nichtig erklärt hatte, fällte das Bundesverfassungsgericht gestern eine weitere Entscheidung im Sinne der weltanschaulichen Neutralität: Das Kopftuchverbot für juristische Referendarinnen ist verfassungsgemäß, bestätigten die Karlsruher Richter – mit einer Gegenstimme.
Die neugewählte österreichische Regierung hat beschlossen, ein Kopftuchverbot in der Schule bis zum vierzehnten Lebensjahr einzuführen. Der Verfasser begrüßt diese Regelung. Die Gründe hierfür sind pragmatischer Natur und hängen vermutlich auch mit seiner Tätigkeit im Personalwesen zusammen.
An der Goethe-Universität Frankfurt/M. kam es in der vergangenen Woche zum Eklat. Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Die Verschleierung: Modeaccessoire, ein religiöses Symbol oder ein politisches Instrument?" gab es Proteste einer Gruppe "Studis gegen rechte Hetze", die mit Anzeigen wegen Körperverletzungen endeten.
Sie war die erste Frau, die für den Iran auf dem olympischen Treppchen stand. 2016 gingen die Bilder von Taekwondo-Kämpferin Kimia Alisadeh um die Welt: Stolz trug die 18-Jährige in Rio de Janeiro ihre Bronzemedaille, um den Kopf einen weißen Hidschab. Alle Frauen im Iran müssen dieses Kopftuch tragen, Repräsentantinnen des Landes auch im Ausland. Nun hat Kimia Alisadeh den Hidschab abgelegt und ihrem Heimatland den Rücken gekehrt.
Ein Krankenhausverband im britischen Derby hat sterile Einweg-Kopftücher für den Operationssaal eingeführt. Die Neuerung geht auf die Initiative einer muslimischen Assistenzärztin zurück.
Serap Güler, Integrations-Staatssekretärin in NRW, ließ untersuchen, ob die Möglichkeit bestünde, unter 14-Jährigen das Tragen eines Kopftuches in der Schule zu untersagen.
Vergangene Woche wurde von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ein Rechtsgutachten zum Kinderkopftuch vorgestellt. Das Ergebnis: Ein Verbot des Kinderkopftuchs ist verfassungskonform. Mit seinem Gutachten hat der Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Martin Nettesheim einen wirkungsvollen Aufschlag in einer längst überfälligen Debatte gemacht, findet Jurist und hpd-Autor Walter Otte.
Am 29.08.2019 fand im Bundespresseamt eine von TERRE DES FEMMES veranstaltete Pressekonferenz im Rahmen der Petition "DEN KOPF FREI HABEN!". statt. Das zentrale Element der Pressekonferenz stellte ein verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Martin Nettesheim dar, welches die Verfassungskonformität eines Verbots des sogenannten Kinderkopftuchs belegt.
Wenn man als schwuler Sozialdemokrat auf einem CSD in einem Niqab für das Recht demonstriert, eine Burka tragen zu dürfen, ist das in vielerlei Hinsicht grotesk. So ist es aber jüngst in den Niederlanden geschehen.
Am 31. Juli 2019 wurden in Iran die Menschenrechtsaktivistinnen Mojgan Keshavarz, Yasaman Aryani sowie deren Mutter Monireh Arabshahi aufgrund ihres Engagements gegen die Kopftuchpflicht zu langen Haftstrafen verurteilt.