Am 29.08.2019 fand im Bundespresseamt eine von TERRE DES FEMMES veranstaltete Pressekonferenz im Rahmen der Petition "DEN KOPF FREI HABEN!". statt. Das zentrale Element der Pressekonferenz stellte ein verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Martin Nettesheim dar, welches die Verfassungskonformität eines Verbots des sogenannten Kinderkopftuchs belegt.
Wenn man als schwuler Sozialdemokrat auf einem CSD in einem Niqab für das Recht demonstriert, eine Burka tragen zu dürfen, ist das in vielerlei Hinsicht grotesk. So ist es aber jüngst in den Niederlanden geschehen.
Am 31. Juli 2019 wurden in Iran die Menschenrechtsaktivistinnen Mojgan Keshavarz, Yasaman Aryani sowie deren Mutter Monireh Arabshahi aufgrund ihres Engagements gegen die Kopftuchpflicht zu langen Haftstrafen verurteilt.
Nach dem Verbot der Burka in den Niederlanden haben CDU-PolitikerInnen die Vollverschleierung wieder zur Debatte gestellt. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner fordert jetzt ein Burka-Verbot auch in Deutschland.
Sollte das Tragen von Kopftüchern in Grundschulen verboten werden? Weder eine pauschale Stigmatisierung noch das bisherige Wegschauen lösen die Probleme. Vielmehr braucht es eine differenzierte Debatte unter besonderer Beachtung des Kindeswohls, meint Jürgen Roth in einem Kommentar.
Seit 2018 ist die Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen und religiösen Gründen für Kinder in österreichischen Kindergärten und bei Tageseltern verboten. Nun soll das Verbot auch auf die Volksschulen ausgeweitet werden. Das Verbot wird als einfaches Gesetz etabliert und Kinder bis zum zehnten Lebensjahr umfassen.
Der "World Hijab Day" wurde von US-Amerikanerin Nazma Khan am 1. Feburar 2013 ins Leben gerufen. Nazma Khan stammt selbst aus Bangladesch und lebt seit ihrem 11. Lebenjahr in den USA. Ihr Ziel ist es, durch diesen Tag ihre Meinung in Bezug auf die Verschleierung von Frauen im Islam mit anderen zu teilen und zu zeigen, dass das Tragen eines Kopftuches nicht ein Symbol für Unterdrückung und Zwang ist, sondern dass es immer mehr Frauen gibt, die ihr Kopftuch aus freien Stücken und mit Stolz tragen.
Am Dienstag letzter Woche hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, dass einer Lehrerin fast 6.000 Euro (eineinhalb Monatsgehälter) Entschädigung zustehen. Die Frau hatte geklagt, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht als Lehrerin arbeiten durfte. Zum Ergebnis dieses Rechtsstreites hat die Initiative Pro-Neutralitätsgesetz eine Stellungnahme veröffentlicht.
Das Land Berlin weigerte sich, eine muslimische Informatikerin als Lehrerin einzustellen, weil sie darauf bestand, mit Kopftuch zu unterrichten. Am Dienstag urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin, dass das Land Berlin der Muslimin zu Unrecht die Stelle verweigert habe. Rechtsexperten halten das Urteil für verfassungswidrig.
Die "Aktion 3. Welt Saar" begrüßt die Initiative der Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" für ein gesetzliches Verbot des Kopftuchs bei minderjährigen Mädchen. Das erklärte Klaus Blees vom Kompetenzzentrum Islamismus der "Aktion 3. Welt Saar e. V."
Der hpd berichtete bereits darüber, dass bei der "Langen Nacht der Wissenschaften" an diesem Wochenende in Berlin tatsächlich die "Technik des Kopftuchbindens" erlernt werden konnte. Die Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes hat sich deshalb mit einem Offenen Brief an den Direktor der Technischen Universität gewandt.
Berlin: das ist Kultur, das ist Wissenschaft. In der Langen Nacht der Museen zeigt sich Nofretete als die wahre Königin der Nacht. Da will auch die Technische Universität Berlin zeigen, was sie kann und welche Kapazitäten in ihr stecken.
Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR begrüßt, dass das Berliner Arbeitsgericht erneut das Berliner Neutralitätsgesetz bestätigt hat. Eine Lehrerin mit Kopftuch, die sich aufgrund ihrer religiösen Haltung benachteiligt sah, scheiterte heute mit ihrer Entschädigungsklage in erster Instanz.
Die 58. Kammer des Berliner Arbeitsgerichts hat heute die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die mit Kopftuch an einer Berliner Schule unterrichten wollte.
In Österreich sollen Mädchen im Kindergarten- und Grundschulalter nach dem Willen der Regierung demnächst kein Kopftuch mehr tragen dürfen. Die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes kündigte Mitte vergangener Woche Bildungsminister Faßmann (ÖVP) an. Seitdem hat die Debatte um das Kinderkopftuch auch in Deutschland Fahrt aufgenommen.