Am Dienstag letzter Woche hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, dass einer Lehrerin fast 6.000 Euro (eineinhalb Monatsgehälter) Entschädigung zustehen. Die Frau hatte geklagt, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht als Lehrerin arbeiten durfte. Zum Ergebnis dieses Rechtsstreites hat die Initiative Pro-Neutralitätsgesetz eine Stellungnahme veröffentlicht.
Das Land Berlin weigerte sich, eine muslimische Informatikerin als Lehrerin einzustellen, weil sie darauf bestand, mit Kopftuch zu unterrichten. Am Dienstag urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin, dass das Land Berlin der Muslimin zu Unrecht die Stelle verweigert habe. Rechtsexperten halten das Urteil für verfassungswidrig.
Die "Aktion 3. Welt Saar" begrüßt die Initiative der Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" für ein gesetzliches Verbot des Kopftuchs bei minderjährigen Mädchen. Das erklärte Klaus Blees vom Kompetenzzentrum Islamismus der "Aktion 3. Welt Saar e. V."
Der hpd berichtete bereits darüber, dass bei der "Langen Nacht der Wissenschaften" an diesem Wochenende in Berlin tatsächlich die "Technik des Kopftuchbindens" erlernt werden konnte. Die Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes hat sich deshalb mit einem Offenen Brief an den Direktor der Technischen Universität gewandt.
Berlin: das ist Kultur, das ist Wissenschaft. In der Langen Nacht der Museen zeigt sich Nofretete als die wahre Königin der Nacht. Da will auch die Technische Universität Berlin zeigen, was sie kann und welche Kapazitäten in ihr stecken.
Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR begrüßt, dass das Berliner Arbeitsgericht erneut das Berliner Neutralitätsgesetz bestätigt hat. Eine Lehrerin mit Kopftuch, die sich aufgrund ihrer religiösen Haltung benachteiligt sah, scheiterte heute mit ihrer Entschädigungsklage in erster Instanz.
Die 58. Kammer des Berliner Arbeitsgerichts hat heute die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die mit Kopftuch an einer Berliner Schule unterrichten wollte.
In Österreich sollen Mädchen im Kindergarten- und Grundschulalter nach dem Willen der Regierung demnächst kein Kopftuch mehr tragen dürfen. Die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes kündigte Mitte vergangener Woche Bildungsminister Faßmann (ÖVP) an. Seitdem hat die Debatte um das Kinderkopftuch auch in Deutschland Fahrt aufgenommen.
Religion und Sexualität passen irgendwie nicht zusammen. Wobei die Aversion nicht von der Sexualität ausgeht – ihr ist es nämlich völlig egal, ob Menschen an einen Gott glauben. Der Konfliktfaktor sind die Glaubensgemeinschaften. Mir ist keine bekannt, die ein unverkrampftes Verhältnis zur Geschlechtlichkeit von uns Menschen hat.
Ein Foto geht um die Welt, auf dem eine Frau ihr Kopftuch abnimmt und wie eine Fahne nach oben streckt. Es ist nun zu einem Symbol der Proteste gegen die islamische Regierung im Iran geworden. Ein Überblick über einige Reaktionen.
An der Universität Würzburg hat es einen Streit über das Kopftuch einer Studentin gegeben, nachdem alle Anwesenden einer Vorlesung aufgefordert wurden, ihre Kopfbedeckung abzunehmen. Der Politologe und Islamkritiker Hamed Abdel-Samad ruft in einem Kommentar zur differenzierten Debatte auf.
Berlins Integrationsbeauftragter Germershausen kritisiert das Berliner Neutralitätsgesetz. Dem epd gegenüber vertrat er die Auffassung, das Gesetz habe "sich nicht integrationsfördernd ausgewirkt" und müsste deshalb "komplett auf den Prüfstand gestellt werden."
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat auf ihrer Jahresversammlung mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, das Kopftuch für minderjährige Mädchen im öffentlichen Raum, vor allem in Betreuungs- und Ausbildungsinstitutionen, gesetzlich zu verbieten. Politiker von Bündnis 90/Die Grünen und Linke stehen dem Vorschlag skeptisch gegenüber. Die Radikalisierung des Islam und ihr Niederschlag in Bildungseinrichtungen sehen Experten aber als gegeben.
Die Frage, ob im Staatsdienst – Verwaltung, Polizei, Armee, Gerichte, Schule – von den Angestellten oder Beamten religiöse Symbole getragen werden dürfen, ist eine politische Frage. Die Frage ist durch das muslimische Kopftuch, das in bestimmten Glaubensausprägungen des Islam für Frauen aus religiösen Gründen verpflichtend ist, brisant geworden. Zurecht gibt es hierzu inzwischen in den meisten Bundesländern gesetzliche Regelungen.
Die Schauspielerin Sibel Kekilli erhält heute neben 12 weiteren Frauen von Joachim Gauck das Bundesverdienstkreuz am Bande. Sie wird für ihren langjährigen Einsatz für die Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen ausgezeichnet. Ein Engagement, das sich aus einer persönlichen Motivation speist.