Am 29.08.2019 fand im Bundespresseamt eine von TERRE DES FEMMES veranstaltete Pressekonferenz im Rahmen der Petition "DEN KOPF FREI HABEN!" statt. Das zentrale Element der Pressekonferenz stellte ein verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Martin Nettesheim dar, welches die Verfassungskonformität eines Verbots des sogenannten Kinderkopftuchs belegt.
Das von TERRE DES FEMMES (TDF) in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Nettesheim stellt laut TDF die erste verfassungsrechtliche Auseinandersetzung mit der Thematik des "Kinderkopftuchs" dar. Neben der Vorstellung des Gutachtens berichtete TDF-Vorstandsfrau Dr. Necla Kelek über die Ergebnisse einer von TDF gestarteten Umfrage, in welcher mehr als 250 Erziehungskräfte über ihre Praxiserfahrungen mit dem "Kinderkopftuch" berichteten. Eine eindeutige Mehrheit der Teilnehmenden wies dabei auf die negativen Folgen hin, welche eine Frühverschleierung für die betroffenen Mädchen mit sich bringt.
Dieses Stimmungsbild wurde von Jürgen Böhm, Realschullehrer und Vizepräsident des Deutschen Lehrerverbandes, bestätigt. Auch Dr. Lale Akgün, ehemalige Bundestagsabgeordnete der SPD, betonte die große Relevanz einer gesetzlichen Regelung zum Kinderkopftuch. Dabei appellierte sie insbesondere an die linksliberalen politischen Kräfte, sich stärker als zuvor für die Rechte von muslimischen Schülerinnen einzusetzen.
Die TDF-Petition "DEN KOPF FREI HABEN!" kann hier unterzeichnet werden.
6 Kommentare
Kommentare
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
"Dabei appellierte sie insbesondere an die linksliberalen politischen Kräfte, sich stärker als zuvor für die Rechte von muslimischen Schülerinnen einzusetzen."
Das ist der entscheidende Satz! Kommt endlich in die Puschen, dann seid ihr wieder wählbar. Es ist nichts Schlimmes sich für die Rechte der Schwächsten einzusetzen...
A.S. am Permanenter Link
Welches sind denn die "Rechte der muslimischen Schülerinnen"? Ist etwa ein religiöses "Recht auf Kopftuch" gemeint? Hier bitte genauer schreiben, welche Rechte gemeint sind!
Ich bin generell für das Kinder-Recht, von religöser Gehirnwäsche und Indoktrination verschont zu bleiben.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Da ich von Rechten eines Rechtsstaates ausgehe, meine ich die im Grundgesetz verankerten Rechte.
Dies darf auch nicht durch Art. 4 GG aufgehoben werden, da Art. 140 GG vor dem Zwang zu religiösen Übungen schützt.
Daher kann es sich bei den Rechten für muslimische Schülerinnen nur um Freiheitsrechte handeln, die sie vor religiöser Vereinnahmung schützt - in jeder Beziehung. Das schließt auch ein, keine Propagandamittel für die verfassungsbrechenden Ideologien tragen zu müssen. Da wir auch andere verfassungsfeindliche Symbole verbieten, bin ich der Meinung, dass diese Symbole (oder Handlungen) nicht getragen (oder praktiziert) werden sollten.
Eine Religion - samt ihrer Riten und Vorschriften - darf unmöglich über das GG gestellt werden, egal was die Religion von ihren Mitgliedern verlangt. Auch Art. 4 GG ist kein Freibrief für religiösen Wahnsinn, sondern muss stets die negative Religionsfreiheit ermöglichen. Daher sind alle markierenden Eingriffe vor dem 14. und alle körperverändernden Maßnahmen von dem 18. Lebensjahr unzulässig. Zwang dabei ist sowieso verboten...
W.v.Sulecki am Permanenter Link
Das, mit Verlaub, wird garantiert nicht ausreichen um die SPD wieder wählbar zu machen.
Wenn sie wieder wählbar werden soll müssen die Hartz I-IV Gesetze geschleift und die Besteuerung der Großkonzerne endlich in die Tat umgesetzt werden, damit soziale und infrastrukturelle Vernachlässigungen aufgeholt werden können.
Narzissten wie Schröder, Gabriel und Nahles gehören rausgeworfen, dann könnte es wieder werden mit der SPD. Nach Jahren.
Adam Sedgwick am Permanenter Link
Was ist das für eine Meldung? Wer ist denn der Verfassungsspezialist? Warum wird nicht auf den bereits vorhandenen Kommentar zum selben Thema vom 14.Mai 2019 eingegangen.
Ich wünsche mir auch vom hpd eine größere journalistische Sorgfaltspflicht. Eigentlich ist Ihre Nachricht mehr von reinen Emotionen und Wünschen getragen denn von einer professionellen Bewertung.
Hier der damalige Beitrag, da ging es um das Kopftuchverbot für in Österreich :
Adam Sedgwick am 14. Mai 2019 - 16:12 Permanenter Link
Ist Österreich eigentlich in der EU? Also nach dem Grundgesetz der BRD wäre dieses Koptuchverbot vollkommen wirkungslos und verfassungswidrig.
Zuerst kann man Kindern, also Minderjährigen nichts rechtlich verbieten, sie sind zurecht strafunmündig. Nun zu den Eltern: Ihnen obliegt laut Verfassung allein die Erziehung ihrer Kinder in weltanschaulichen Dingen (Art.6 (2) GG), da hat sich der Staat nicht einzumischen. In Deutschland mischte sich der Staat zwölf Jahre lang in die Erziehung ein, das Ergebnis ist bekannt.
Ich verstehe das Nachbarland Österreich nicht, warum kommen diese verfassungsfeindlichen Ansinnen auch wieder von dort? Niemand darf wegen seiner Weltanschauung benachteiligt werden, weder die Eltern noch die Kinder (Art. 3 (3) GG).
Man merkt auf jeden Fall wie gut durchdacht unsere Verfassung ist. Sie zu verteidigen, selbst bei den geringsten Angriffen, ist unsere oberste Pflicht. Wichtig ist zudem, dass die Verfassung sämtliches Landesrecht und auch Bundesrecht bricht, wenn die Gesetze der Verfassung widersprechen.
Andreas Schneider am Permanenter Link
Man kann durchaus den Eindruck gewinnen, dass Linksliberale als politischer Gegner betrachtet werden.
Das ist natürlich nur ein persönlicher Eindruck, den man zurückweisen kann und sicher auch wird.
Es sind vor allem die Kirchen und die CDU, die ein Kopftuchverbot für Schülerinnen ablehnen. Kein Kopftuch = kein Kreuz um den Hals.
Eine andere Frage ist die Wirksamkeit solcher Verbote.
Ein Verbot ändert nicht das Denken und die soziale Normen von Gruppen, die sich ohnehin abgrenzen.
Wer ein Kopftuchverbot fordert, sollte erst einmal ein tragfähiges Konzept vorlegen, wie die unterdrückten Mädchen (behauptet oder tatsächlich) befreit werden können. Das Kopftuch ist, wenn überhaupt, nur ein äußeres Symbol.
Im Übrigen ist unverständlich, warum das Gutachten nicht veröffentlicht wird.
Ferner wird völlig undifferenziert vor den Folgen von Frühverschleierung gewarnt. Kontext ist aber das Kopftuch, oder?