Immer wieder steht Kamerun wegen seiner fragwürdigen Menschenrechtslage international in der Kritik. Vor kurzem kam es im Justizsystem erneut zu einem kuriosen Fall: Zwei Transfrauen wurden zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt – wegen "versuchter homosexueller Handlungen".
Ein Bezirksgericht in der nordjapanischen Stadt Sapporo erklärte vergangenen Monat, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Eheschließungen nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Japan ist die letzte Nation der G7, die Homosexuelle nicht heiraten lässt. Das Urteil selbst ändert hieran nichts, ist jedoch ein unmissverständliches Signal in Richtung des Parlaments.
Die neuesten Eskalationen des türkischen Staatsapparats gegen friedlich protestierende Student:innen zeigen, dass Präsident Erdoğan sich der Universitäten zu bemächtigen versucht. Nach der Verhaftung von vier Studierenden, die Bilder der Stadt Mekka mit Pride-Insignien auf dem Campus zeigten, hetzen der Präsident und sein Innenminister mal wieder.
Man kennt die kleinen Warnhinweisschilder auf Videospielen, CDs oder Filmen, die mit Altersangaben den Verbraucher auf Gewaltszenen oder mögliche Jugendgefährdung hinweisen sollen. In Ungarn sollen solche Disclaimer nun ebenfalls eingesetzt werden, allerdings nicht etwa für Gewalt- oder Sexzenen, sondern wegen nicht stereotyper Geschlechterdarstellungen in einem Märchenbuch für Kinder.
Im Gegensatz zu seinem Vorgänger stärkt der neue Präsident der Vereinigten Staaten, Joe Biden, seineszeichens gläubiger Katholik, die Rechte von LGBTQI-Personen. Das ruft nun die amerikanischen Bischöfe auf den Plan.
In einem vergangene Woche erstmals gezeigten Dokumentarfilm spricht sich Papst Franziskus für die universelle Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften für Homosexuelle aus. Der Film schlug immense Wellen, kurze Zeit später jedoch stellte sich heraus, dass die Aussagen des Papstes in Wirklichkeit unveröffentlichtes Material aus dem Jahr 2019 sind.
Vergangenen Samstag kam es auf der Bühne der Wiener "Querdenker" zu einem schockierenden Moment. Mehrere Redner:innen zerrissen auf offener Bühne eine Regenbogenfahne und versuchten, diese als pädophiles Symbol zu brandmarken. Gegen die dreiste Provokation formierte sich binnen zweier Tage ein bunter Gegenprotest.
Seit dem 1. September können homosexuelle Paare in Nordirland eine kirchliche Trauung beantragen. Diese Gesetzesänderung ist Teil eines umfassenden legislativen Projekts, das Anfang des Jahres bereits die gleichgeschlechtliche standesamtliche Eheschließung ermöglichte. Damit wird die Rechtslage in Nordirland an die im Rest des Vereinigten Königreichs angeglichen: In England, Schottland und Wales können gleichgeschlechtliche Paare bereits seit 2014 heiraten.
In Australiens Hauptstadt sollen ab Anfang nächsten Jahres so genannte Konversionstherapien, die die geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung hin zu einer vermeintlichen Norm verändern sollen, für Schutzbedürftige verboten sein. Zuwiderhandlungen sollen mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Während christliche Organisationen bereits wohlmeinende Eltern im Gefängnis sehen, geht das Gesetz anderen nicht weit genug.
Anfangs 2019 – meistens in den von der PiS regierenden Gemeinden Ost- und Südpolens – entstanden die ersten "LGBT-freien Zonen". Sie entstanden als Reaktion auf die vom Warschauer Bürgermeister Rafał Trzaskowski herausgegebene "LGBT-Karte". Die katholischen Fundamentalisten waren empört, dass diese Karte unter anderem die Einführung der Sexual- und Anti-Gewalt-Aufklärung in die Warschauern Schulen vorsieht.
Mit dem Wahlspruch "Wir werden keine Opfer sein!" demonstrierten letzte Woche mehrere tausend Frauen in Warschau gegen den Plan der polnischen Regierung, die "Istanbul-Konvention" aufzukündigen, ein internationales Abkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Frauen und Menschen aus der LGBTQI-Community sind in dem Land zunehmend Anfeindungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt, die Europäische Union reagiert mit dem Zurückhalten von Fördergeldern.
In der zentralspanischen autonomen Region Kastilien und León hatte das Bildungsministerium im März 2018 ein Protokoll zum Umgang mit transsexuellen und nicht-binären Schüler*innen an die Bildungseinrichtungen versandt. Dieses galt zunächst experimentell bis Januar 2019. Christlichen Gruppen war dieses Protokoll ein Dorn im Auge, so dass eine christliche Anwaltsorganisation gegen das Protokoll klagte.
Am 22. April urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Frage, ob das 2018 novellierte Personenstandsgesetz (PStG) auch von nicht-intersexuellen Menschen in Anspruch genommen werden darf. Der BGH entschied, dass diese zur gerichtlichen Anerkennung einer Personenstandsänderung weiterhin den Weg über das 1980 auf den Weg gebrachte Transsexuellengesetz (TSG) zu gehen haben. Gegen diese Entscheidung wurde nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Laut einer weltweiten Erhebung des Pew Research Centers sind Menschen, die Religion in ihrem Alltag als weniger wichtig einstufen oder gar keiner Religion angehören, toleranter gegenüber Homosexualität. Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle, wie Wohlstand, Bildung, Alter oder die politische Orientierung.
Anhänger*innen des Fliegenden Spaghettimonsters haben es nicht leicht. Weltweit müssen sie immer wieder für die Anerkennung ihrer Glaubensgemeinschaft kämpfen. Und auch dafür, ihren Glauben ungehindert verkünden zu dürfen. Ihre positive Einstellung zu Sexualität und Geschlechtlichkeit geht vor allem sozialen Netzwerken zu weit, wie jüngst die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich erfahren musste.