Der deutsche Arzt Arne Ebsen vertraut der Kraft des Gebets und der angeblichen Heilkraft Gottes. Dass er damit Homosexuelle "heilen" will, streitet er ab. Recherchen zeigen ein anderes Bild.
Religionsgemeinschaften haben den Drang, in der Öffentlichkeit Präsenz zu markieren. Schließlich gehört die Mission zu ihrem Kerngeschäft. Wer glaubt, im Besitz der einzig relevanten oder wahren Heilslehre zu sein, will die Menschheit damit beglücken.
In der Schweiz wurde vom Bundesgericht entschieden, dass auch Zeugen Jehovas nur dann operiert werden dürfen, wenn sie zuvor einer Bluttransfusion zustimmen.
Religion und Sexualität passen irgendwie nicht zusammen. Wobei die Aversion nicht von der Sexualität ausgeht – ihr ist es nämlich völlig egal, ob Menschen an einen Gott glauben. Der Konfliktfaktor sind die Glaubensgemeinschaften. Mir ist keine bekannt, die ein unverkrampftes Verhältnis zur Geschlechtlichkeit von uns Menschen hat.
Die Esoterik breitet sich oft unbemerkt aus und nistet sich in verschiedenen Gesellschaftsbereichen ein. Besonders Anhänger mit sektenhaften Neigungen missionieren bei jeder Gelegenheit. Sind sie in sozialen Berufen tätig, kann es zu Konflikten oder Missbräuchen kommen.
Mit dem Strafrechtsparagrafen 217 zur Suizidhilfe untersagte der Gesetzgeber dem Verein SterbehilfeDeutschland e.V. entsprechende Aktivitäten auf deutschem Boden. Doch nun hat der Vereinsvorsitzende Roger Kusch dafür eine neue Möglichkeit gefunden. PR-Aktion, Schlupfloch oder verfassungsrechtliche Strategie? Die hpd-Autorin Gita Neumann befragte den Medizinrechtsexperten RA Wolfgang Putz.
Die Kritik der fünf Schweizer Selbstbestimmungs-Organisationen am Nationalen Forschungsprogramm "Lebensende" (NFP 67) hat sich bewahrheitet. Die Ergebnisse des am 21. November 2017 vorgelegten "Syntheseberichts" und die von der Leitungsgruppe daraus gezogenen "Schlüsselbotschaften für die Politik und Interessensvertreterinnen und -vertreter" zeigen, dass das mit konservativen und religiösen Leitungspersonen besetzte Forschungsprogramm die Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung im Lebensendebereich einschränken und somit den Schweizer Volkswillen unterwandern will – und dies nota bene mit 15 Millionen Franken des Schweizer Steuerzahlers.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz veröffentlicht vier mal im Jahr das Mitgliederheft "frei denken". Das nur 16 Seiten umfassende Heft informiert die Mitglieder nicht nur über Vereinsinterna.
War die Reformation für die Aufklärung notwendig? Hat sie den Frauen Fortschritte gebracht? Wie steht's um die Reform des Islam? Wie reformiert sich die Wissenschaft? Und welche Reformationen des Denkens stehen uns wohl noch bevor? Diese und andere Fragen wurden am vergangenen Wochenende beim hochkarätig besetzten "Denkfest" in Zürich diskutiert.
Am vergangenen Sonntagverliehen die Schweizer Freidenker zum zweiten Mal den mit 10.000 CHF dotierten Freidenkerpreis. Er geht zu gleichen Teilen an die Exil-Iranerin Masih Alinejad und ihre Organisation My Stealthy Freedom sowie an die kurdische Malerin und Journalistin Zehra Doğan, die zur Zeit in der Türkei in Haft ist. Beide Frauen setzten und setzen sich mit ungeheurem Engagement für persönliche Freiheit ein, insbesondere für die Freiheit von Frauen.
Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben hinterfragt den Entscheid von Schweizer Radio und Fernsehen SRF, die Fernsehspots von Exit (Deutsche Schweiz) mit Anita Fetz, Peach Weber und weiteren nicht auszustrahlen. Die Behauptung des SRF, Freitodbegleitungen seien "nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich stark umstritten" zeigt, dass das SRF entweder die Realität nicht kennt oder wegen politisch-religiöser Angst eine von Gegnern der Selbstbestimmung im Leben und Lebensende gerne missbrauchte falsche Behauptung kopiert.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz veröffentlicht vier mal im Jahr das Mitgliederheft "frei denken". Doch das nur 16 Seiten umfassende Heft informiert die Mitglieder nicht nur über Vereinsinterna.
Im Schweizer Kanton Bern läuft derzeit die Revision des Landeskirchengesetzes. Heute beginnt hierzu die erste Lesung im Großen Rat. Die Freidenkenden der Region Bern äußern hinsichtlich der Revision schwere Bedenken.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz veröffentlicht vier mal im Jahr das Mitgliederheft "frei denken". Doch das nur 16 Seiten umfassende Heft informiert die Mitglieder nicht nur über Vereinsinterna.
Die Freidenker-Vereinigung begrüsst die Urteile und Begründungen des EuGH, wonach Arbeitgeber in bestimmten Fällen das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen verbieten dürfen.